An der ersten Sitzung im neuen Jahr behandelte die WAK zahlreiche Geschäfte aus den verschiedensten Bereichen der Wirtschaft und Abgaben. Neben einer ausgedehnten Diskussion mit Bundesrat Couchepin über die Arbeitslosigkeit wandte sich die WAK eingehend der Finanzierung von KMU durch Banken und anschliessend dem Risikokapital zu. Im weiteren beendete die WAK die Beratungen der Differenzen zum Gesetz über die Mehrwertsteuer und die Revision des Bundesgesetzes über Banken und Sparkassen, so dass diese Geschäfte in der Frühjahrssession im Nationalrat weiter behandelt werden können.

Eine ausführliche Aussprache führte die WAK mit Bundesrat Couchepin durch. Sie liess sich von neuen Erhebungen über die Effizienz der arbeitsmarktlichen Massnahmen und der Regionalen Arbeitsvermittlungszentren orientieren und diskutierte über Massnahmen gegen die Jugendarbeitslosigkeit.

Die WAK anerkennt, dass das Arbeitslosenversicherungsgesetz eine momentan gute Rechtsordnung darstellt. Allerdings sind noch zahlreiche Mängel in einer Revision auszumerzen. Sie begrüsste daher die Absicht des Volkswirtschaftsdepartements, im Jahre 2000 eine Revision dieses Gesetzes vorzunehmen. In der Zwischenzeit sollen aber Vollzugsverbesserungen im Rahmen des geltenden Arbeitslosenversicherungsgesetzes durch geeignete Massnahmen umgesetzt werden. Die WAK ortet dabei insbesonders Handlungsbedarf im Bereich der Ausbildung des Personals der Regionalen Arbeitsvermittlungszentren. Auch soll dem Grundsatz endlich nachgelebt werden, dass Personen, die besondere Taggelder beziehen (also über 150/250 oder 400 Tage arbeitslos sind), arbeitsmarktliche Massnahmen absolvieren müssen. Ein Postulat, das im wesentlichen diese Punkte enthält, wurde verabschiedet.

Die WAK konnte die wenigen, noch ausstehenden Differenzen des Mehrwertsteuergesetzes (93.461) zu Ende beraten. Nach einer intensiven Diskussion, teilweise im Beisein von Bundesrat Ogi, bestätigte die WAK mit 12 : 11 Stimmen den Entscheid des Ständerates, das Internationale Olympische Komitee von der Mehrwertsteuer zu befreien. Der Nationalrat wird sich in der Frühjahrssession mit diesem Antrag noch auseinandersetzen. Über die Details zu diesem Beschluss orientierte der Präsident der Kommission mündlich am Montag Nachmittag.

Die Beratungen des Mehrwertsteuergesetzes brachte insofern Mängel im Rechtswesen an den Tag, als gewisse gesetzesübergreifende Reformen, die zu einer Harmonisierung einzelner Rechtsbereiche führen, bezeichnet werden konnten. Im wesentlichen verlangt die WAK mittels zweier Motionen einerseits, dass die selbständige und unselbständige Erwerbstätigkeit im Steuer- und im Sozialversicherungsrecht endlich einheitlich behandelt wird. Anderseits soll das Neben- und Verwaltungsstrafrecht koordiniert werden.

Die neuen Anträge der WAK bei der Mehrwertsteuer haben (gegenüber den Beschlüssen des Nationalrates vom März 1997) geringere wiederkehrende Ausfälle von 60 Mio. Fr. zur Folge. Die WAK-N strebt damit eine Verbesserung gegenüber dem Ständerat von 10 Mio. Fr. an. Im Vergleich zur geltenden Mehrwertsteuerverordnung sind Ausfälle von 180 Mio. Fr. zu verzeichnen.

Auch die Revision des Bankengesetzes (98.033) konnte die WAK in Anwesenheit von Bundesrat Villiger zu Ende beraten. Dabei lehnte sie es ab, neben den vom Bundesrat vorgeschlagenen Änderungen der Bestimmungen über die Kantonalbanken und über die Vor-Ort-Kontrolle weitere Regelungen in andern Bereichen in das Gesetz aufzunehmen. In einem Stimmenverhältnis von 2 : 1 wies sie beispielsweise schärfere Eigenmittelvorschriften für Banken zur Abdeckung systemischer Risiken sowie den Erlass besonderer Bestimmungen für Grossbanken zurück. Dafür beauftragt die WAK den Bundesrat mittels eines Postulats, die Eigenmittelanforderungen der Banken zu prüfen, die sich im Zusammenhang mit den von den Banken durchgeführten Hochrisikogeschäften und mit den Systemrisiken stellen. Die Vorlage wird mit mehreren Änderungen der WAK in der Frühjahrssession des Nationalrats weiterbehandelt.

Die Kommission verschob die Beratung des Bundesbeschlusses über dringliche Massnahmen im Bereich der Umsatzabgabe (98.077) auf ihre nächste Sitzung vom 22./23. Februar 1999. Im weiteren beauftragte sie ihre Subkommission, die pa. Iv. Risikokapital (97.400) und die Finanzierung der KMU durch Banken weiter zu behandeln und im ersten Semester 1999 Vorschläge auszuarbeiten.

Bern, 26.01.1999    Parlamentsdienste