Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben (WAK) konnte die Behandlung von drei wichtigen Geschäften zu einem Ende bringen. So stimmte die Kommission im Beisein von Bundesrat Couchepin den finanziellen Mitteln für die Landwirtschaft für die Jahre 2000  2003 zu. In Anwesenheit von Bundesrat Villiger hiess sie zudem den neuen Geld- und Währungsartikel der Bundesverfassung und die dringliche Revision des Börsenstempels gut. Die Anträge der WAK werden allesamt in der Frühlingssession im Ständerat beraten.

Nach dem neuen Landwirtschaftsgesetz werden die finanziellen Mittel für die wichtigsten Aufgabenbereiche mit einem Bundesbeschluss für jeweils 4 Jahre bewilligt. Durch die Verlagerung von der produktgebundenen Stützung zu den Direktzahlungen sind die Landwirtschaftsausgaben des Bundes zum grossen Teil für die einzelnen Betriebe direkt zu einem wichtigen Ertragsbestandteil geworden. Die WAK heisst den Zahlungsrahmen für Direktzahlungen (9,5 Mia.), für die Förderung von Produktion und Absatz (3,5 Mia.) und für Grundlagenverbesserungen (1 Mia. Franken) gut. In der Schlussabstimmung stimmt die WAK dem Bundesbeschluss (98.069) mit 12:0 Stimmen zu.

Die WAK begrüsst einhellig, die vom Bundesrat vorgeschlagenen dringlichen Massnahmen im Bereich der Umsatzabgabe (98.077). Dadurch werden die ausländischen Mitglieder der Schweizer Börse steuerlich gleich behandelt wie die inländischen. Im weiteren wird die Umsatzabgabe im Bereich der Euroobligationen abgeschafft, um diese Geschäfte in die Schweiz zu bringen. Die WAK stimmt sowohl der Gesetzesänderung als auch der Dringlicherklärung der Revision einstimmig zu. Da aber die vorliegende Gesetzesrevision bis Ende 2002 befristet ist, will die WAK den Bundesrat mittels einer Motion beauftragen, eine Anschlusslösung vorzubereiten. Die WAK befürchtet, dass sonst in naher Zukunft die Wettbewerbsfähigkeit der Schweizer Börse gegenüber den ausländischen Konkurrenten nicht mehr gewährleistet sein könnte.

Ebenfalls hat die WAK den neuen Geld- und Währungsartikel (98.032) zu Ende beraten können, dem sie mit 12 : 0 Stimmen (bei einer Enthaltung) zustimmt. Im Vergleich zum Nationalrat beantragt sie eine klärende Änderung. In der Verfassung soll stehen, dass das Bundesgesetz die Verwendung der im Zeitpunkt des Inkrafttretens des neuen Artikels nicht mehr benötigten Währungsreserven und ihrer Erträge regelt. Dadurch wird gewährleistet, dass eine allfällige spätere Verwendung zu hoher Reserven der Nationalbank nur mit Verfassungsänderung möglich ist.

Schliesslich verabschiedete die WAK einen Mitbericht zur Botschaft über die Förderung von Bildung, Forschung und Technologie in den Jahren 2000 - 2003 (98.070) an die vorberatende Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur. Darin betont die WAK die Wichtigkeit der anstehenden neuen Bestimmungen über das geistige Eigentum von an Hochschulen gemachten Erfindungen.

Bern, 02.02.1999    Parlamentsdienste