Gemäss Artikel 85 Ziffer 10 der geltenden Bundesverfassung fallen Beschlüsse über die Aufnahme von Anleihen in den Geschäftskreis der Bundesversammlung. Bisher haben die eidgenössischen Räte den Bundesrat jeweils für die Dauer einer Legislaturperiode zur Aufnahme von Anleihen ermächtigt.

In der Nachführung der Bundesverfassung wird die Beschlussfassung zur Aufnahme von Anleihen nicht mehr aufgeführt. Somit muss diese Kompetenz im Finanzhaushaltgesetz (SR 611.0) geregelt werden.

In den Verhandlungen über die neue Bundesverfassung blieb die unlimitierte übertragung der Kompetenz zur Geldbeschaffung am Geld- und Kapitalmarkt an die Bundesverwaltung unbestritten. Die Kommission stimmte dem Bundesbeschluss über die Aufnahme von Bundesanleihen und der entsprechenden änderung des Finanzhaushaltgesetzes (98.068) einstimmig zu.

Kein Vorstoss für einen Rechnungshof

Im Rahmen der Revision des Finanzkontrollgesetzes (98.041) setzte die Kommission eine Arbeitsgruppe ein, um einen Antrag von Herrn Nationalrat Borel zu prüfen, der die Schaffung einer unabhängigen Behörde für die Oberaufsicht über die Bundesfinanzen verlangte. Die Arbeitsgruppe kam zum Schluss, dass mit der Revision des Finanzkontrollgesetzes die Unabhängigkeit der Eidgenössischen Finanzkontrolle (EFK) eindeutig gestärkt wird. Die EFK kann sich selber mit den finanziellen und den personellen Ressourcen ausstatten, die sie benötigt, um ihre Aufgaben zu erfüllen. Unter diesen Voraussetzungen hält es die Arbeitsgruppe zur Zeit nicht für opportun, zusätzliche Vorstösse für eine Autonomieerweiterung der EFK vorzunehmen.

Führung mit Leistungsauftrag und Globalbudget (FLAG)

Die Kommission liess sich zudem über eine Tagung der Subkommissionen FLAG der Finanzkommissionen und der Geschäftsprüfungskommissionen orientieren. Die Subkommissionen FLAG konkretisierten ihren Auftrag, wie er wir aus den Richtlinien der Büros beider Räte über die parlamentarische Behandlung von Leistungsaufträgen und Globalbudget hervorgeht. Sie stellten fest, dass die Ziele des FLAG-Projekts, eine hohe Wirtschaftlichkeit und mehr Bürgernähe in der öffentlichen Verwaltung, noch nicht in allen Punkten erfüllt sind. Die Subkommissionen FLAG sprachen sich deshalb dafür aus, dass in der Pilotphase nicht zu viele neue Ämter in das neue Führungsmodell einbezogen werden.

Die Kommission tagte am Freitag, 19. Februar 1999 unter dem Vorsitz von Herrn Nationalrat Walter Frey (SVP/ZH) und in Anwesenheit von Herrn Peter Thomann, Vizedirektor der Eidgenössischen Finanzverwaltung und Chef der Bundestresorerie in Bern.

Bern, 19.02.1999    Parlamentsdienste