Die Volksinitiative "Für eine gerechte Vertretung der Frauen in den Bundesbehörden (Initiative 3. März)" fordert, dass in Artikel 4 Absatz 2 BV der Grundsatz verankert wird, wonach die Frauen in sämtlichen Bundesbehörden angemessen vertreten sein sollen. Nach der Initiative dürfte die Differenz zwischen der Zahl der Frauen und derjenigen der Männer, die in einem Kanton in den Nationalrat gewählt werden, nicht mehr als eins betragen. Jeder Vollkanton müsste eine Frau und einen Mann in den Ständerat wählen. Im Bundesrat wären mindestens drei Mitglieder Frauen. Im Bundesgericht würde der Frauenanteil mindestens 40 Prozent betragen.
Die nationalrätliche SPK lehnt mit 12:5 Stimmen bei 2 Enthaltungen die Volksinitiative ab. Mit 12:6 Stimmen lehnt sie auch einen Antrag für einen direkten Gegenentwurf auf Verfassungsebene ab, welcher nur für den Nationalrat Geschlechterquoten festlegen möchte. Sowohl die Volksinitiative wie auch der Antrag für einen direkten Gegenentwurf würden die Verfassungsgrundsätze der Wahlfreiheit und des Diskriminierungsverbotes in unverhältnismässiger Weise beschränken. Die Initiative hätte zur Folge, dass je nach Umständen für einen bestimmten Sitz nur noch ein Mann oder nur noch eine Frau wählbar wäre. Die Rechtsgleichheit wird beeinträchtigt, wenn eine Kandidatin oder ein Kandidat allein aufgrund des Geschlechts nicht gewählt wird, obwohl sie oder er mehr Stimmen erreicht hat als eine gewählte Person.
Weil die SPK aber das Anliegen einer tatsächlichen Gleichstellung der Geschlechter im politischen Leben unterstützen möchte, hat sie bereits bei der ersten Beratung der Volksinitiative im August 1997 beschlossen, die Ausarbeitung eines Gegenentwurfes zu prüfen. In der Folge hat die Kommission am 27. August 1998 ihrem Rat den Entwurf für einen "Bundesbeschluss über die Einführung von Frauenmindestquoten auf Nationalratswahllisten" (98.429) unterbreitet. Anders als die Ergebnisquoten der Volksinitiative greifen diese Listenquoten in die Wahlfreiheit nicht wesentlich ein, könnten aber einen Beitrag leisten zur Verbesserung der Wahlchancen von Frauen.
Nachdem der Nationalrat in der Herbstsession 1998 diesem indirekten Gegenentwurf zur Volksinitiative zugestimmt hatte, wollte der Ständerat in der Wintersession 1998 dazu keine Stellung nehmen, bevor der Nationalrat die Volksinitiative behandelt hat.
Die nationalrätliche SPK hält nun aber daran fest, dass sie ihrem Rat die Ablehnung der Volksinitiative nicht ohne gleichzeitige Unterbreitung einer Alternative beantragen möchte. Nachdem ihr erster Gegenentwurf vom Ständerat blockiert wurde, hat sie nun mit 12:6 Stimmen beschlossen, ihrem Rat einen abgesehen von formalen Anpassungen gleichlautenden zweiten indirekten Gegenentwurf zu unterbreiten.
Die Kommission hat die Debatte über das Eintreten auf den Entwurf für ein Bundespersonalgesetz (98.076) geführt und die Detailberatung begonnen. Aufgrund der grossen Zahl von Abänderungsanträgen ist die Detailberatung noch nicht weit gediehen und wird an der nächsten Sitzung im April weitergeführt werden. Die Vorlage wird vom Ratsplenum nicht wie vorgesehen in der Sondersession im April, sondern voraussichtlich in der Sommersession behandelt werden können.
Die Kommission tagte am 25./26. Februar 1999 unter dem Vorsitz von Josef Leu (CVP/LU) in Bern.
Bern, 26.02.1999 Parlamentsdienste