Die Kommission liess sich zunächst vom Chef der Luftwaffe, Korpskommandant Fernand Carrel, sowie vom Direktor von Swisscontrol, Paul Maximilian Müller, über die neuen Luftkorridore informieren. Die Kommission hat danach den Bundesbeschluss betreffend das Protokoll zur Neufassung des internationalen Übereinkommens über Zusammenarbeit und Sicherung der Luftfahrt « EUROCONTROL » (99.005) behandelt. Die 1960 gegründete europäische Organisation « EUROCONTROL » ist in den letzten Jahren mit einer starken Expansion des Luftverkehrs in Europa konfrontiert worden. Zudem wurden im EU-Raum Deregulierungen auf diesem Sektor vollzogen. Durch diese Entwicklung sind die Grenzen bei der Koordinierung der europäischen Flugsicherungssysteme zu Tage getreten. Dies veranlasste die Mitgliedstaaten dieser Organisation zu einer Revision des EUROCONTROL-Übereinkommens, die eine Kapazitätserhöhung der Flugsicherung und eine vermehrte Harmonisierung zwischen den betroffenen Staaten ermöglichen soll. Nach einer kurzen Diskussion beschloss die Kommission einstimmig, dem Bundesbeschluss betreffend das Protokoll zur Neufassung des internationalen Übereinkommens über Zusammenarbeit und Sicherung der Luftfahrt zuzustimmen.
Im Anschluss an die Anhörungen vom vergangenen Februar über die Möglichkeiten der in- und ausländischen Flugzeugtreibstoffbesteuerung hat nun die Kommission mit 12 gegen 7 Stimmen ein Postulat verabschiedet, das den Bundesrat beauftragt, mit gleich gesinnten Ländern (liked-minded countries) erneut Verhandlungen aufzunehmen, um gemeinsam eine konkrete Vorlage zur Einführung einer europäischen Flugzeugtreibstoffabgabe auszuarbeiten.
Darauf befasste sich die Kommission mit der Standesinitiative des Kantons Bern (98.303), welche verlangt, anstelle der heutigen kantonalen Motorfahrzeugsteuern eine eidgenössische Motorfahrzeugsteuer einzuführen. Die Kommission hörte die Berner Regierungsrätinnen Dori Schaer-Born und Dora Andres an. Diese führten aus, dass ihr Kanton wünscht, dass die Kompetenz zur Erhebung der Motorfahrzeugsteuer dem Bund übertragen und die Steuer durch einen Zuschlag auf den Preis für Treibstoffe (Benzin, Diesel) erhoben wird. Die Erträge dieser Steuer sollen vollumfänglich den Kantonen zur Erfüllung ihrer Aufgaben im Strassenwesen zukommen. Die Kommission beschloss mit 12 gegen 7 Stimmen und 2 Ent-haltungen, der Initiative keine Folge zu geben. Sie wies darauf hin, dass bereits entsprechende frühere Standesinitiativen der Kantone Zürich und Bern vor dem Parlament ge-scheitert seien und dass der Umsetzung dieser Initiative zu viele Hindernisse im Wege stünden. So würde die Schaffung einer eidgenössischen Steuer einen Eingriff in die kantonale Steuerhoheit darstellen; Probleme würden sich auch beim Verteilungsschlüssel für die Rück-leistungen an die Kantone und im Zusammenhang mit dem Benzintourismus stellen.
Im Weiteren beschloss die Kommission mit 14 zu 5 Stimmen bei 3 Enthaltungen, auf den Vorentwurf ihrer Subkommission zur parlamentarischen Initiative « Kostenwahrheit im Verkehr » (Bundi ; 93.439) einzutreten. Der Nationalrat hatte dieser Initiative, welche darauf abzielt, den Grundsatz der Kostenwahrheit im Verkehr in der Bundesverfassung zu ver-ankern, am 13. März 1995 Folge gegeben. Die Kommission wird die Detailberatung des Vorentwurfes für einen Verfassungsartikel an einer nächsten Sitzung aufnehmen.
Schliesslich liess sich die Kommission von Bundesrat Leuenberger über den Stand der Vernehmlassung zum Land- und Luftverkehrsabkommen und die noch vorgesehenen Änderungen der Botschaft informieren, damit sie nach der Verabschiedung der Botschaft zu den sektoriellen Abkommen Schweiz - EG durch den Bundesrat möglichst rasch mit der Beratung der Vorlage beginnen kann.
Die Kommission tagte unter der Leitung von Nationalrat Andrea Hämmerle (S/GR) und in teilweiser Anwesenheit von Bundesrat Leuenberger am 29. und 30. März 1999 in Bern.
Bern, 30.03.1999 Parlamentsdienste