Die Aussenpolitische Kommission des Ständerates (APK-S) befasste sich mit dem Antrag des Bundesrates, den Kreditplafond für die Mitwirkung an internationalen Währungsmassnahmen von 1 Mia. Franken auf neu 2 Mia. Franken zu verdoppeln. Sie behandelte im weiteren die Botschaft über die Beteiligung der Schweiz an der Gemeinschaftsinitiative für grenzüberschreitende, transnationale und interregionale Zusammenarbeit (INTERREG III).

Die Kommission teilt die Auffassung des Bundesrates, dass für die Schweiz als exportorientiertes Land ein stabiles internationales Währungs- und Finanzsystem von herausragender Bedeutung ist. Die Schweiz soll sich dementsprechend gemäss ihrer Wirtschafts- und Finanzkraft an internationalen Stabilisierungsmassnahmen in Krisensituationen beteiligen. Nach eingehender Diskussion über die Entwicklungen auf den internationalen Finanzmärkten und die Grundsätze der schweizerischen Politik im Internationalen Währungsfonds IWF hiess die Kommission die beantragte Änderung des Bundesbeschlusses über die Mitwirkung der Schweiz an internationalen Währungsmassnahmen einstimmig gut.

Zur Mitwirkung der Schweiz an der dritten INTERREG Initiative der EU, welche sich schwergewichtig mit Fragen der Raumplanung und der Regionalpolitik befasst, beantragt der Bundesrat für die kommenden sieben Jahre einen Rahmenkredit von 39 Mio. Franken. Die APK-S befürwortet die Teilnahme der Schweiz an diesen Programmen und empfiehlt ihrem Rat den Rahmenkredit ohne Gegenstimme zur Annahme.

Die Kommission tagte am 13. April 1999 unter dem Präsidium von Ständerätin Christine Beerli (FDP/BE) und in Anwesenheit von Bundesrat Villiger in Bern.

Bern, 14.04.1999    Parlamentsdienste