Die Sicherheitspolitische Kommission des Ständerates (SiK-S) beantragt einstimmig, den Einsatz der Armee zum Schutz bedrohter Einrichtungen zu genehmigen. Sie schlägt jedoch vor, den Bundesbeschluss durch eine formale Änderung von Artikel 1 zu entlasten. Schiesslich befasste sich die Kommission mit den Problemen, die ein wiederholtes Aufgebot von Truppen zu Assistenzdienst aufwirft, und mit den Massnahmen, die sich in diesem Zusammenhang längerfristig aufdrängen.

Die Sicherheitspolitische Kommission des Ständerates (SiK-S) empfiehlt oppositionslos mit 10 Stimmen, dem Bundesbeschluss über den Einsatz der Armee zum Schutz bedrohter Einrichtungen zuzustimmen (99.025). Sie ist überzeugt, dass die Massnahme, die nach ihrer Auffassung eine sinnvolle Antwort auf eine ausserordentliche Situation darstellt, richtig ist. Die Kommission anerkennt in diesem Zusammenhang die ausgezeichnete Arbeit, welche die Truppe im Rahmen ihres Einsatzes zum Schutz der bedrohten Einrichtungen bis heute geleistet hat.

Mit 8 gegen 1 Stimme (bei einer Enthaltung) beantragt die Kommission jedoch eine formale Änderung von Artikel 1 des Bundesbeschlusses. Sie schlägt vor, die Bestimmung, wonach der Einsatz maximal bis zum 1. Juli 1999 dauert, sowie die Absätze 2 und 3 zu streichen. Die Kommission ist der Auffassuung, dass sich das Parlament gestützt auf Artikel 70 Absatz 2 des Militärgesetzes auf eine Genehmigung oder eine Ablehnung des Armee-Einsatzes beschränken soll. Es ist der Einsatz als solcher zu genehmigen und nicht dessen Dauer oder die Zahl der aufgebotenen Angehörigen der Armee. Nach Ansicht der Kommission ist es ausserdem unerwünscht, in diesem Stadium den Spielraum des Bundesrates einzuschränken, und zwar sowohl in Bezug auf die Dauer des Einsatzes als auch in Bezug auf die Zahl der aufgebotenen Angehörigen der Armee. Dieser Änderungsantrag entspricht im übrigen dem Beschluss des Parlaments in der letzten Wintersession über den Einsatz der Armee zur Betreuung von Asylsuchenden. Es soll damit zwischen den beiden Beschlüssen, die sich auf die gleiche gesetzliche Grundlage stützen, eine gewisse Kohärenz hergestellt werden.

Schliesslich befasste sich die SiK-S mit den Problemen, die ein wiederholtes Aufbieten von Truppen zu Assistenzdienst aufwirft, und mit den Massnahmen, die sich in diesem Zusammenhang längerfristig aufdrängen. Auf Grund der Veränderungen auf unserem Kontinent seit dem Beginn der 90-iger Jahre ist es wahrscheinlich, dass sich unser Land künftig vermehrt mit ausserordentlichen Lagen, wie wir sie heute mit dem Ansturm von Flüchtlingen oder der Notwendigkeit des Schutzes bedrohter Einrichtungen kennen, konfrontiert sehen wird. Obwohl die Kommission die beiden Assistenzdienste, die zurzeit geleistet werden, voll und ganz unterstützt, fragt sie sich, ob man solche Aufgaben in Zukunft weiterhin der Armee anvertrauen soll oder ob es nicht sinnvoller wäre, andere Massnahmen, wie die Verstärkung bestehender oder die Schaffung neuer Strukturen, zu treffen. Die Kommission empfiehlt dem Bundesrat, diese Frage im Rahmen der Armeereform gründlich zu prüfen, und zwar mit dem Ziel, die eigentlichen militärischen Kapazitäten der Armee zu erhalten.

Die Kommission tagte in Bern unter dem Vorsitz von Ständerat Eric Rochat (LP, VD).

Bern, 15.04.1999    Parlamentsdienste