Die Finanzrechnung der Eidgenossenschaft 1998 schliesst zwar mit einem überschuss von 484 Millionen Franken ab. Dieses an sich erfreuliche Ergebnis lässt sich nur durch Sonderfaktoren erklären. Grosse Sorgen bereiten der Finanzkommission die Wünsche von allen Seiten an den Bundeshaushalt. Staatsrechnung der Eidgenossenschaft 1998

Die Finanzrechnung 1998 (99.012 sn) weist Ausgaben von 46,59 Milliarden Franken (+ 5,6 % im Vergleich zum Vorjahr), Einnahmen von 47,07 Milliarden Franken (+ 21,2 %) und einen Einnahmenüberschuss von 0,5 Milliarden Franken aus. In der Erfolgsrechnung wird der Fehlbetrag auf 336 Millionen Franken beziffert, während 7‘399 Millionen Franken budgetiert waren.

Dieses gute Ergebnis der Finanzrechnung ist massgeblich auf den Erlös aus dem Swisscom-Börsengang von 2,7 Milliarden Franken zurückzuführen. Dazu kommt eine über sämtlichen Erwartungen liegende Einnahmenentwicklung: die Verrechnungssteuer liegt um 1'838 Millionen Franken, die direkte Bundessteuer um 837 Millionen und die Stempelabgaben um 856 Millionen über dem budgetierten Wert. Ausgabenseitig hat der Rückgang der Arbeitslosigkeit Minderausgaben von 471 Millionen Franken im Vergleich zum Budget gezeitigt; im Bereich des öffentlichen Verkehrs resultieren Kreditreste von 741 Millionen Franken.

Die Finanzkommission musste feststellen, dass unter Ausklammerung der einmaligen Verbesserung durch den Verkauf von Swisscom-Aktien immer noch ein Defizit in der Grössenordnung von 2,5 Milliarden Franken verbleibt. Die Finanzkommission ist daher der Auffassung, dass das Haushaltsziel 2001 nur bei konsequenter Fortführung der eingeleiteten Sparmassnahmen ein erreichbares Ziel bleibt. Alle Begehrlichkeiten über die Finanzpläne hinaus dürfen nur dann weiterverfolgt werden, wenn die Bereitschaft besteht, auf bestehende Ausgaben zu verzichten.

Die Kommission hat die Staatsrechnung der Eidgenossenschaft 1998 einstimmig gutgeheissen. Zudem hat die Finanzkommission gestützt auf eine Empfehlung der Eidg. Finanzkontrolle (EFK) die Sonderrechnung der Eidgenössischen Versicherungskasse (EVK) mit Einschränkungen genehmigt. Die EFK erachtet die erzielten Fortschritte bei der Bereinigung der Altlasten der Pensionskasse des Bundes als ausreichend, um die Gesetzmässigkeit der Jahresrechnung trotz gewisser Einschränkungen zu empfehlen.

Nachtrag I zum Voranschlag für 1999

Mit dem Nachtrag I zum Voranschlag für 1999 (99.013 sn) beantragt der Bundesrat Nachtragskredite von 176,6 Millionen Franken und Kreditübertragungen von 10,7 Millionen Franken. Dazu kommen Verpflichtungskreditbegehren von 400 Millionen Franken. Die hauptsächlichste Nachtragskredite entfallen auf einen zusätzlichen Kreditbedarf für die Beschaffung der Erfassungsgeräte für die leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe. Dazu sind 100 Millionen Verpflichtungs- und 45 Millionen Franken Zahlungskredite notwendig.

Die Finanzkommission hat allen Nachtragskrediten in der Botschaft zugestimmt. Sie hat jedoch einen Nachtragskredit von 284'000 Franken mit 11 zu 6 Stimmen abgelehnt, der vom Bundesrat nach Abschluss der Nachtragskreditbotschaft verabschiedet worden war. Dieser im nachhinein unterbreitete Kredit betrifft die Finanzierung einer Sensibilisierungskampagne zur Stimmbeteiligung und Frauenvertretung im Vorfeld der Nationalratswahlen.

Voranschlag der Eidgenössischen Alkoholverwaltung 1999/2000

Die Finanzkommission hat einstimmig den Voranschlag der Alkoholverwaltung 1999/2000 (99.014 sn) gutgeheissen, der einen Nettogewinn von 181,6 Millionen Franken (+ 30,3 Millionen gegenüber dem Vorjahresbudget) vorsieht.

Weisungen des Bundesrates für den Voranschlag 2000 und den Legislaturfinanzplan 2001 - 2003

Die Prüfung der Staatsrechnung bietet jedes Jahr Gelegenheit für eine erste Aussprache der Finanzkommissionen über die finanziellen Perspektiven des Voranschlages und des Finanzplans.

Finanzkommission wehrt sich gegen die Abkoppelung ihres Sekretariates von der Eidgenössischen Finanzkontrolle

Eine parlamentarische Initiative (99.419 n) der Staatspolitischen Kommission (SPK) schlägt vor, Anpassungen des Geschäftsverkehrsgesetzes (GVG) bis zum Inkrafttretten der neuen Bundesverfassung vorzunehmen. Von den anvisierten Modifikationen ist auch die Stellung des Sekretariates der Finanzkommissionen und der Finanzdelegation (ESFK) betroffen. Wie eine Minderheit der SPK lehnt die Finanzkommission die administrative Eingliederung des ESFK in die Parlamentsdienste vorerst ab. Die Frage der Organisation der Finanzoberaufsicht und damit die Stellung des ESFK soll im Rahmen der Totalrevision des GVG gründlicher geprüft werden.

Millionen in den Sand gesetzt

Im Auftrag der Kommission verfasste der Bundesrat einen Schlussbericht über Auslandbeteiligungen und Abschreibungen der Telecom PTT. Die PTT investierten zwischen 1993 und 1997 in verschiedenen Beteiligungen insgesamt 2'143 Millionen Franken. Die ausgewiesenen anteiligen Verluste, Wertberechtigungen Goodwill-Abschreibungen und Rückstellungen betrugen bis jetzt 1'580 Millionen Franken (Buchwerte). Die Kommission begrüsst, dass der Bundesrat eine externe Beurteilung der Verantwortlichkeit im Zusammenhang mit dieser ausserordentlich grossen Wertberechtigungen veranlasst hat. Sie wartet ab, welche Schlussfolgerungen der Bundesrat daraus ziehen wird.

Die Finanzkommission des Nationalrates, tagte am 20./21. Mai 1999 unter dem Vorsitz von Herrn Nationalrat Walter Frey (SVP/ZH) in Bern.

Bern, 21.05.1999    Parlamentsdienste