Einstimmig verabschiedet wurden die drei Bundesbeschlüsse aus dem Bereich des EVD, nämlich die Beschlüsse betreffend die Kredite für die Tätigkeit der Kommission für Technologie und Innovation (KTI) (BBl C), die Finanzierung der Berufsbildung (BBl H) und der Fachhochschulen (BBl G) sowie die Revision des Fachhochschulgesetzes (FHSG). Mit einer Motion will die Kommission den Bundesrat verpflichten, eine Revision des FHSG vorzulegen und im Sinne des neuen Verfassungsartikels ein ganzheitliches Konzept für die Fachhochschulen im gesamten beruflichen Bereich vorzusehen, d.h., auch diejenigen miteinzubeziehen, die heute noch in kantonaler Kompetenz stehen. Damit schlägt die Kommission die Brücke zur Motion des Ständerates, welche einen neuen Hochschulartikel in der Verfassung verlangt (99.3153); auch dieser Vorstoss hat die einhellige Unterstützung der WBK gefunden.
Abgeschlossen wurde die erste Lesung des Universitätsförderungsbeschlusses (UFB).
In den grossen Zügen ist die Kommission der vom Ständerat gezeichneten Linie gefolgt. Die WBK wird Ende August, nach der zweiten Lesung, für welche bereits weitere Anträge vorliegen, über ihre Beschlüsse informieren.
Für die sog. Grundbeiträge, mit welchen der Bund die Betriebsaufwendungen der Universitätskantone unterstützt - hier sieht der neue Universitätsförderungsbeschluss einen in der Kommission unbestrittenen Wechsel von aufwandorientierten zu leistungsorientierten Beiträgen vor - beantragt der Bundesrat für die Jahre 2000 bis 2003 einen Rahmenkredit von 1616,3 Millionen Franken (BBl E). Ein Antrag, diesen Kredit um 147 Millionen Franken zu erhöhen, um u.a. der steigenden Zahl der Studierenden gerecht zu werden und um die durch den Systemwechsel bedingten Einbussen einzelner Universitätskantone zu mildern, wurde mit 12 zu 9 Stimmen abgelehnt.
Die grosse Bedeutung, welche die WBK der Beteiligung der Schweiz am Fünften Rahmenprogramm der EU beimisst, widerspiegelte sich in der Diskussion und in den Abstimmungen zu den Krediten, die dafür beantragt werden: Sowohl die Kredite, die im Rahmen der BFT-Botschaft (BBl D) zur projektweisen Beteiligung, als auch diejenigen, die im Rahmen der bilateralen Abkommen mit der EU für die sog. Vollbeteiligung zu genehmigen sind, wurden von der Kommission ohne Gegenstimmen verabschiedet.
Ferner hatte sich die Kommission mit der Revision des Bundesgesetzes betreffend die Freizügigkeit des Medizinalpersonals zu befassen, einem Mosaikstein aus der Botschaft zur Genehmigung der sektoriellen Abkommen mit der EU (99.028). Im Vordergrund steht die Diplomanerkennung, verpflichtet doch das Personenverkehrsabkommen die Vertragsparteien, die nötigen Massnahmen zur gegenseitigen Diplomanerkennung zu treffen. Die Umsetzung macht deshalb die Schaffung der nötigen gesetzlichen Grundlagen für die eidgenössische Anerkennung der Fachtitel erforderlich, die bisher von den Berufsverbänden, vor allem von der FMH, verliehen worden sind. Die Kommission stimmte der Vorlage mit den von der ständerätlichen Kommission vorgenommenen Modifizierungen zu.
Die Kommission tagte vom 30. Juni bis zum 2. Juli 1999 unter dem Vorsitz von Nationalrätin Brigitta M. Gadient (SVP/GR) und teilweise in Anwesenheit von Bundespräsidentin Ruth Dreifuss und Bundesrat Pascal Couchepin in Bern.
Bern, 05.07.1999 Parlamentsdienste