Voranschlag der Eidgenossenschaft für das Jahr 2000 und Finanzplan 2001 - 2003
Die Finanzkommission des Ständerats hat eine erste Beratung über die vorliegenden globalen Zahlen des Budgets für das nächste Jahr durchgeführt. Ziel ist es, den Ausgabenüberschuss auf unter 2 Milliarden Franken zu begrenzen. Im Finanzplan ist vorgesehen, das Defizit im Jahr 2001 auf 1,5 Milliarden Franken und auf 0,5 Milliarden Franken im Jahr 2002 zu senken und im Jahr 2003 in einen Einnahmeüberschuss von 1 Milliarde Franken umzuwandeln.
In diesem Zusammenhang stellte die Finanzkommission fest, dass sich das Jahr 2001 als eigentliches Problemjahr entpuppt, da hier der aktuelle Zahlenstand ein Defizit von rund 1,5 Milliarden Franken und damit eine Verfehlung der Zielvorgabe des Bundesrates um rund 0,8 Milliarden Franken ausweist.
Die Budget- und Finanzplanzahlen beruhen auf den Annahmen einer sich konsolidierenden Wirtschaftserholung, einer mittelfristigen Entwicklung im Bereich des Potentialwachstums, sich weiter verbessernder Perspektiven auf dem Arbeitsmarkt und einer weiterhin moderaten Teuerung.
Im Voranschlag 2000 weisen die Ausgaben einen Zuwachs von 2,3 Prozent auf. Wichtigste Wachstumsfaktoren sind der Asyl- und Flüchtlingsbereich, der öffentliche Verkehr sowie der Anteil der AHV am Ertrag der Mehrwertsteuer. In den Budgetzahlen berücksichtigt sind die voraussichtlichen Mehrausgaben für die Hilfsmassnahmen und den Wiederaufbau in Kosovo sowie in den direkt betroffenen Nachbarstaaten.
Die Einnnahmen sind um 7,7% höher als 1999. Hauptgrund dafür ist die Erhöhung der Mehrwertsteuer um 1% zugunsten der AHV, eine Erhöhung, die 2,2 Milliarden Franken zusätzlicher Einnahmen bringen soll.
Die Überschreitung der Defizitobergrenze im Jahr 2001 zeigt mit aller Deutlichkeit die Verletzlichkeit des Haushaltes durch neue, nicht eingeplante Belastungen. Sie macht damit klar, dass im Rahmen der neuen Legislatur neue namhafte Engagements nur dann eingegangen werden können, wenn vorgängig durch eine konsequente Verzichtsplanung der hierfür notwendige finanzielle Spielraum geschaffen werden kann. Es muss mit Nachdruck darauf hingewiesen werden, dass die Haushaltssanierung nicht als definitiv fixierter Endzustand, sondern als dauernder Prozess zu verstehen ist. Als zentrale Vorgabe für die materielle Bereinigung der Legislaturplanung wird an einem verfassungskonformen, das Haushaltsziel 2001 respektierenden Finanzplan festgehalten.
Unabhängiges Budget der Eidgenössischen Finanzkontrolle ab dem Jahr 2000
Die revidierten Teile des Finanzkontrollgesetzes, welche in erster Linie eine grössere Unabhängigkeit der Eidgenössischen Finanzkontrolle anstreben, sind am 1. September 1999 in Kraft getreten. Eine der Neuerungen besteht darin, dass die Finanzkontrolle in Zukunft ihr Budget direkt dem Parlament zur Genehmigung vorlegt, ohne dass der Bundesrat Änderungsmöglichkeiten hat. Es stellte sich die Frage, in welchem Verfahren dieses Ziel am besten erreicht werden kann. Die Finanzkommission entschied sich dafür, die Finanzdelegation mit der Aufgabe der jährlichen Prüfung des Budgets der Eidg. Finanzkontrolle zu betrauen. Die Finanzdelegation unterbreitet dann der Kommission entsprechende Vorschläge.
Weitere Themen
Die Finanzkommission nahm Kenntnis vom Zwischenbericht der Finanzdelegation über ihre Tätigkeiten in der ersten Hälfte des Jahres 1999. Sie liess sich auch über die Informationssitzungen und das Seminar ihrer verschiedenen Subkommissionen informieren und nahm den von der Neataufsichtsdelegation unterbreiteten Bericht über ihre Tätigkeit zur Kenntnis.
Die Finanzkommission des Ständerats tagte am 2. und 3. September in Bern unter dem Präsidium von Herrn Ständerat Thomas Onken (SP/TG) und in Anwesenheit von Herrn Bundesrat Kaspar Villiger, Vorsteher des Eidgenössischen Finanzdepartements.
Bern, 03.09.1999 Parlamentsdienste: