Die Kommission hat ihre Beratungen zum Bundesgesetz über den Gerichtsstand abgeschlossen (98.067)). Sie begrüsst den Entwurf des Bundesrates. Dieser ist einem konservativen Konzept verpflichtet und übernimmt grundsätzlich die Gerichtsstände des geltenden Rechts, sofern sich aufgrund der jüngeren Entwicklung im Prozessrecht keine Neuerungen aufdrängen. Die Kommission ist den Beschlüssen vom 10. Juni 1999 des Nationalrates weitgehend gefolgt, hat allerdings einige Änderungen angebracht. So will die Kommission für Klagen aus unerlaubter Handlung neben dem Wohnsitz der beklagten Partei, dem Wohnsitz oder Sitz der geschädigten Partei und dem Handlungsort auch den Erfolgsort als Gerichtsort zulassen (Art. 26). Für vorsorgliche Massnahmen will sie die Zuständigkeit dem Gericht an dem Ort übertragen, an dem die Zuständigkeit für die Hauptsache gegeben ist oder dem Gericht am Ort, an dem die Massnahme vollstreckt werden soll (Art. 34). Weiter präzisierte die Kommission, dass die Kantone die Einreichung des Gesuchs um Durchführung der Aussöhnungsverhandlung als Zeitpunkt der Rechtshängigkeit vorsehen können (Art. 38). Die Kommission hat die so geänderte Vorlage mit einem Stimmenverhältnis von 9 zu 1 angenommen. Dieses Gesetz soll das Recht der örtlichen Zuständigkeit in Zivilsachen bundesrechtlich vereinheitlichen und den Rechtssuchenden ermöglichen, die Frage, an welchem Ort in einer Zivilsache zu klagen ist, künftig in einem einzigen Erlass - dem Gerichtsstandgesetz - beantwortet zu finden. Anlass dafür ist die notwendige Harmonisierung der schweizerischen Zuständigkeitsordnung mit jener des Lugano-Übereinkommens über die gerichtliche Zuständigkeit und die Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen. Dieses Übereinkommen hat für den eurointernationalen Bereich einheitliches Zuständigkeitsrecht geschaffen und ist für unser Land am 1. Januar 1992 in Kraft getreten. Die Kommission.

Die Kommission ist ferner auf den Entwurf zum Bundesgesetz über die Freizügigkeit der Anwältinnen und Anwälte eingetreten und hat die Detailberatung aufgenommen. Sie wird ihre Beratungen an einer ihrer nächsten Sitzungen fortführen.

Die Kommission tagte unter der Leitung von Ständerätin Christiane Brunner (S, GE) und teils im Beisein von Bundesrätin Ruth Metzler am 9. September 1999 in Bern.

Bern, 10.09.1999    Parlamentsdienste: