Die SPK-N hat die insgesamt 21 Differenzen zwischen den Beschlüssen der beiden Räte zum Bundespersonalgesetz (BPG; 98.076) vorberaten. Von zentraler Bedeutung ist vor allem die Frage, ob das Obligationenrecht nur in "begründeten Einzelfällen" (Fassung des Nationalrates) oder aber für "bestimmte Personalkategorien" (Fassung des Ständerates) Anwendung finden soll (Art. 6). Die Kommission schliesst sich hier mit 14:8 Stimmen dem Ständerat an. Die Minderheit befürchtet eine Aushöhlung des durch das BPG vorgesehenen Grundsatzes der öffentlich-rechtlichen Anstellung und des damit verbundenen besseren Kündigungsschutzes des Bundespersonals. Der Ständerat und die Kommissionsmehrheit sprechen sich demgegenüber für eine weitergehende Flexibilität aus, die insbesondere die Post und die SBB benötigen, um auf dem Markt bestehen zu können.
Bei einem weiteren zentralen Punkt der Vorlage (Art. 32) hält die Kommission am früheren Beschluss des Nationalrates fest, allerdings bei einem Stimmenverhältnis von 12:12 Stimmen nur mit Stichentscheid der Präsidentin. Ständerat und Bundesrat möchten, dass Streitigkeiten über leistungsabhängige Lohnanteile nicht justiziabel sind, weil sonst die Verwendung des Leistungslohns als Führungsinstrument gefährdet würde. Demgegenüber will die Kommission am Entscheid des Nationalrates festhalten, wonach wegen Verletzung von Bundesrecht, d.h. insbesondere wegen Willkür bei der Personalrekurskommission geklagt werden kann. Die Kommission bezweifelt, ob ein Verzicht auf ein unabhängiges Beschwerdeorgan den Anforderungen der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) standhält.
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Die SPK-N hat mit Bundesrätin Ruth Metzler eine Aussprache über die gesetzgeberischen Vorhaben im Zuständigkeitsbereich der Kommission und des EJPD geführt. Einen Schwerpunkt bildete dabei neben der Asyl- und Ausländerpolitik das weitere Vorgehen bei der Regierungsreform. Die SPK-N ist dabei zu denselben Schlussfolgerungen gelangt wie zehn Tage zuvor ihre ständerätliche Schwesterkommission. Die andauernde Verschleppung dieser wichtigen Reform muss nun endlich ein Ende haben. Die Kommission will sich regelmässig durch den Bundesrat über den Fortgang der Arbeiten informieren lassen und erwartet, dass er bis Mitte 2001 dem Parlament eine Botschaft unterbreitet. Bei einer weiteren Verzögerung werden die SPK selbst eine Vorlage ausarbeiten.
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Die SPK begann die Beratungen der Volksinitiative für die Einführung des "Konstruktiven Referendums" (99.021). Mit 15:9 Stimmen abgelehnt wurde ein Antrag, der die Beschlussfassung aussetzen wollte, bis dass die Kommission sich vertieft mit den Möglichkeiten einer Verfeinerung der Volksrechte insbesondere im Hinblick auf die Anforderungen der europäischen Integration auseinandergesetzt hat. Die Kommission wird an ihrer nächsten Sitzung vom 17./18. Februar 2000 zur Volksinitiative Stellung nehmen.
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Die Kommission tagte am 27./28. Januar 2000 unter dem Vorsitz von Vreni Hubmann (SP/ZH).
Bern, 28.01.2000 Parlamentsdienste