Die Kommisison hat einstimmig beschlossen, der im Vorjahr eingereichten parlamentarischen Initiative von Nationalrätin von Felten (99.451) Folge zu geben. Die Initiative verlangt, dass Personen, die gegen ihren Willen sterilisiert wurden, Anspruch auf eine angemessene Entschädigung erhalten. Nach Auffassung der Kommission darf der Gesetzgeber sich nicht damit begnügen, Opfer von Zwangssterilisationen aus der Vergangenheit zu entschädigen. Darüber hinaus gilt es zu prüfen, ob und unter welchen Voraussetzungen Sterilisationen ohne Einwilligung der Betroffenen rechtmässig sind ; dabei müssen die Rechte der betroffenen unmündigen, bevormundeten und nicht urteilsfähigen Personen geschützt werden. Die Kommission hat beschlossen, hierzu eine eigene Gesetzesvorlage auszuarbeiten.
Die Kommission hat sich ferner mit den Differenzen bei der Vorlage zum Bundesgesetz über die Freizügigkeit von Anwältinnen und Anwälten (99.027) befasst. Die wichtigsten noch verbleibenden Differenzen betreffen die Unabhängigkeit der Anwälte und Anwältinnen. Die Mehrheit der Kommission schliesst sich hier der Definition des Ständerates an (Art. 7, Abs. 2) ; eine Minderheit beantragt, « irgendwelchen Einfluss von Dritten » mit « massgeblichem Einfluss von Dritten » zu ersetzen. In Absatz 3 desselben Artikels will die Kommissionsmehrheit festhalten, dass sich jene Anwältinnen und Anwälte ins Register eintragen lassen können, « die bei anerkannten gemeinnützigen Organisationen angestellt sind » ; wogegen eine Minderheit die ständerätliche Version unterstützt, die an dieser Stelle von « nicht gewinnorientierten Organisationen » spricht. Die Mehrheit beantragt, die vom Ständerat in Artikel 11 Buchstabe b eingefügte Ergänzung (wonach Anwälte in der rechtlichen Organisation ihrer Kanzleien frei sind) zu streichen. Die Frage der Organisation der Anwaltskanzleien wurde in der Vorlage des Bundesrates nicht behandelt und auch bei der Beratung im Nationalrat nicht aufgeworfen. Die Kommission ist der Meinung, dass dieser Punkt einer vertieften Prüfung bedarf, die den Rahmen der normalen Differenzbereinigung sprengt. Ständerat Cottier hat übrigens im Dezember des letzten Jahres den Bundesrat in einer Motion aufgefordert, die verschiedenen Organisationsformen für den Zusammenschluss von freien Berufen abzuklären und, soweit erforderlich, dem Parlament eine geeignete rechtliche Grundlage vorzuschlagen (99.3656). Eine Minderheit beantragt, hier dem Ständerat zu folgen. In Bezug auf das Berufsgeheimnis hält die Kommission an der Version des Nationalrates fest.
Im Weiteren hat die Kommission die Beratung der umfangreichen Botschaft zur Änderung des Strafgesetzbuches (98.038, Entwurf A) aufgenommen. Die Kommission ist auf diese Vorlage eingetreten, die vom Ständerat insbesondere unter dem Titel der Strafen und Massnahmen erheblich umgestaltet worden ist, und hat anschliessend die Detailberatung aufgenommen.
Die Kommission hat sich überdies erstmals mit dem Bundesgesetz über die verdeckte Ermittlung (98.037) befasst, das den Einsatz verdeckter Ermittler bei Strafuntersuchungen regeln soll. Der Gesetzesentwurf sieht vor, dass verdeckte Ermittler oder Ermittlerinnen mit richterlicher Genehmigung mit einer anderen Identität versehen werden können und durch geeignete Massnahmen geschützt werden, wenn sie im Strafverfahren als Zeugen mit den beschuldigten Personen konfrontiert werden. Diese Ermittler dürfen die Zielpersonen nur angehen, um deren vorhandenen Tatentschluss zu konkretisieren ; sie dürfen sie jedoch nicht zu anderen oder schwereren Straftaten als den geplanten provozieren. Dieses Gesetz gilt für die Ermittlung zur Bekämpfung des unerlaubten Drogenhandels sowie in Strafverfahren des Bundes für die Aufdeckung von Verbrechen, deren Schwere die verdeckte Ermittlung rechtfertigt (Art. 1). Die Kommisison hat beschlossen, dazu Experten anzuhören.
Schliesslich hat die Kommission eine Subkommission eingesetzt mit dem Auftrag, im Rahmen der parlamentarischen Initiative von Nationalrat Marc Suter (97.457) eine Vorlage zum Erbrecht des überlebenden Ehegatten auszuarbeiten. Zudem befasste sich mit der Ausarbeitung einer Vorlage zur parlamentarischen Initiative von Nationalrat Peter Baumberger über die Betreibung von UVG-Prämienforderungen (98.411).
Die Kommission hat unter der Leitung von Nationalrat Alexander J. Baumann (SVP, TG) und teils im Beisein von Bundesrätin Ruth Metzler am 31. Januar und 1. Februar 2000 in Bern getagt.
Bern, 01.02.2000 Parlamentsdienste