Die zuständige Subkommission der Geschäftsprüfungskommission des Nationalrats hat sich eingehend mit den rechtlichen und tatsächlichen Rahmenbedingungen der Rückführungen via Elfenbeinküste auseinandergesetzt. Die in der Öffentlichkeit erhobenen Vorwürfe haben sich anlässlich dieser erneuten Prüfung im Rahmen der parlamentarischen Oberaufsicht nicht erhärtet.

In einer Reportage der westschweizerischen Zeitschrift "L'Hebdo" vom 20. Januar 2000 wurden schwerwiegende Vorwürfe im Zusammenhang mit den Rückführungen von rechtskräftig abgewiesenen Asylsuchenden via Elfenbeinküste geäussert. Die zuständige Subkommission der Geschäftsprüfungskommission des Nationalrats ist den Vorwürfen sowie den rechtlichen und tatsächlichen Rahmenbedingungen dieser Rückführungspraxis im Einzelnen nachgegangen. Sie knüpfte damit an Abklärungen an, die sie bereits im vergangenen Jahr aufgrund von Hinweisen der Gruppe "augenauf" und der "Demokratischen Juristinnen und Juristen" gemacht hatte, aber dabei keinerlei Unregelmässigkeiten feststellen konnte. Die detaillierte Überprüfung der Hinweise in "L’Hebdo" ergibt erneut, dass sich die Vorwürfe an dieser Rückführungspraxis nicht erhärten lassen. Die Subkommission hat zur Kenntnis genommen, dass diese Rückführungen aufgrund der veränderten politischen Lage in der Elfenbeinküste vorübergehend gestoppt wurden.

Losgelöst von diesen Feststellungen betreffend die Rückführungen via Elfenbeinküste stellt die Rückführung von Personen, die in der Schweiz keine Anwesenheitsbewilligung haben, einen Grundpfeiler einer glaubwürdigen Asyl- und Ausländerpolitik dar. Dem Vollzug von Wegweisungen stellen sich heute in der Praxis unterschiedlichste Probleme (internationale und technische Hemmnisse, Schwierigkeiten bei Zwangsausschaffungen, uneinheitliche Vollzugspraxis der Kantone, hohe Kosten etc.). Diese Probleme müssen von Bund und Kantonen dringend angegangen werden. Es sind alle Massnahmen auszuschöpfen, um den Vollzug der Asyl- und Ausländerpolitik glaubwürdig und effizient zu gestalten. Die Subkommission wird in diesem Sinne dem Plenum der Geschäftsprüfungskommission des Nationalrats beantragen, die Praxis der Rückführungen in allgemeiner Weise weiterzuverfolgen und nach Möglichkeit Bund und Kantonen konkrete Massnahmen zur Verbesserung des Vollzugs von Wegweisungen vorzuschlagen.

Die Sitzung der Subkommission fand am 23. Februar 2000 unter dem Präsidium von Herrn Nationalrat Hubert Lauper (CVP, FR) in teilweiser Anwesenheit von Herrn Jean-Daniel Gerber, Direktor des Bundesamts für Flüchtlinge sowie weiteren Vertretern des Eidg. Justiz- und Polizeidepartements und des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten statt.

Bern, 24.02.2000    Parlamentsdienste