Im Jahr 2000 übte die Finanzdelegation die ihr anvertraute Oberaufsicht über die Bundesfinanzen in einem veränderten finanzpolitischen Umfeld aus. Die zunehmenden Bundeseinnahmen dürfen nicht darüber hinwegtäuschen, dass die Nettoverschuldung des Bundes auch im Berichtsjahr um rund 4 Milliarden Franken auf 86 Milliarden Franken angestiegen ist. Die Ansprüche an den Bundeshaushalt halten unvermindert an. Die Finanzdelegation setzte sich bei ihrer mitschreitenden Finanzaufsicht dafür ein, dass die Mittel des Bundes sparsam und wirtschaftlich eingesetzt werden.

Gemäss Geschäftsverkehrsgesetz obliegt der Finanzdelegation die laufende nähere Überwachung des gesamten Finanzhaushalts des Bundes und der dezentralisierten Verwaltung. Sie zählt je drei Mitglieder des Nationalrates und des Ständerates, die den Finanzkommissionen des entsprechenden Rates angehören. Der Auftrag der Finanzdelegation umfasst vor allem fünf Aufgaben: Sie verfügt über besoldungs- und kreditrechtliche Kompetenzen, nimmt die Revisionsberichte der Eidgenössischen Finanzkontrolle (EFK) ab, übt die mitschreitende Aufsicht über die Finanzpolitik des Bundesrates aus und kann Mitberichte zu Botschaften des Bundesrates an die Bundesversammlung verfassen.

Im Berichtsjahr bewilligte die Finanzdelegation an Stelle des Parlamentes im Dringlichkeitsverfahren insgesamt 33 % der dem Parlament unterbreiteten Nachtragskredite (Ziffer 3.2.1). Die Vorschüsse wurden insbesondere für Ausgaben im Zusammenhang mit wetterbedingten Schäden (Lawinenniedergänge, Lothar, Überschwemmungen) sowie für Passivzinszahlungen benötigt. Im Berichtsjahr lehnte die Finanzdelegation die Dringlichkeit von drei Kreditbegehren ab. Sie wollte dem Parlament bei politisch umstrittenen Kreditgeschäften die Handlungsfreiheit belassen und liess die Räte über die Nachtragskredite für den Einsatz der Chefanklägerin bei der UNO und für die Unterstützung der Swissmetro entscheiden (Ziff. 3.2.2).

Neben der Überwachung der dringlichen Kredite hat sich die Finanzdelegation im Jahr 2000 mit einer Vielzahl weiterer Geschäfte befasst und dabei insbesondere folgende kostensparenden Massnahmen verlangt:

  • Verzicht auf die Durchführung von Evaluationen durch alle Kommissionen im neuen Parlamentsgesetz ( Ziff. 2.1)
  • Gleichstellung der Bundesbediensteten in besonderen Dienstverhältnissen mit dem übrigen Bundespersonal (Ziff. 3.1.3)
  • Kosteneindämmung beim Projekt E-Government (Ziff. 4.1.1)
  • Klärung der finanzrelevanten Fragen (Spinn-off-Betriebe, Regelung des geistigen Eigentums) bei der Revision des ETH-Gesetzes (Ziff. 4.3.1)
  • Vereinnahmung eingezogener Vermögenswerte durch den Bund bei schweren Delikten in der Zuständigkeit der Bundesrechtspflege (Ziff. 4.4.2)
  • Verbesserung der Kostentransparenz im Generalsekretariat VBS (Ziff. 4.5.1)
  • Zusammenfassung der Hilfs- und Unterstützungskassen im VBS (Ziff. 4.5.4)
  • Keine Ausgaben des Bundes über die Aktivierung von Nonvaleurs in der Bundesbilanz und deren Abschreibung in den Folgejahren (Ziff. 4.6.2)
  • Überprüfung der Tresoreriepolitik und des Risikomanagements in der Eidg. Finanzverwaltung (Ziff. 4.6.5)
  • Wirtschaftlichkeitsprüfung der SAPOMP, der Auffanggesellschaft des Bundes für Objekte der Wohnbauförderung (Ziff. 4.7.1)
  • Einhaltung der finanziellen Vorgaben durch den Verein Expo.02 (Ziff. 4.7.2)
  • Überprüfung der Effizienz des Fonds für Verkehrssicherheit (Ziff. 4.8.1)
  • Im Bericht der Finanzdelegation 2000 wurden insbesondere Fälle erwähnt, die zu Bemerkungen Anlass gaben. Dass die Finanzdelegation zahlreiche Geschäfte positiv beurteilt hat, kommt darin nur ungenügend zum Ausdruck. Sie richtet ihren Dank an den Bundesrat und die Verwaltung für die insgesamt zweckmässige Verwendung öffentlicher Gelder. Schliesslich richtet die Finanzdelegation ihren Dank an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Eidgenössischen Finanzkontrolle und des Sekretariates der Finanzkommissionen und Finanzdelegation, die ihre Aufgabe stets kompetent und loyal erfüllt haben.

Bern, 30.03.2000    Parlamentsdienste