Zur Abschreibung empfiehlt die Kommission die Parlamentarische Initiative Reimann. Autobahn A1. Teilausbau auf sechs Spuren (98.417). Der Vorstoss verlangt, dass die Autobahn A1 von Kölliken AG bis Oensingen SO auf 6 Spuren ausgebaut werde. Am 8. Oktober 1998 hatte ihr der Ständerat mit 16 zu 15 Stimmen Folge gegeben. Die Kommission prüfte zusammen mit dem Bundesamt verschiedene Möglichkeiten wie dem Anliegen entsprochen werden könnte. Das zuständige Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation erklärte sich bereit, einer Sanierung des Teilstücks mit gleichzeitiger Achsverschiebung als Vorleistung für den Ausbau etwa im Jahr 2010 in Angriff zu nehmen. Parallel zum Sanierungsprojekt soll das Verfahren für den Ausbau jetzt aufgegleist werden, damit im Zeitpunkt, in welchem der Ausbau wirklich erforderlich wird, ein baureifes Projekt vorhanden ist. Die Kommission sieht in dieser Vorgehensweise eine gute Lösung, um die Verkehrsprobleme auf diesem
Teilstück anzugehen und schlägt einstimmig vor, die Parlamentarische Initiative als erfüllt, abzuschreiben.
Im Bereich Nationalstrassen nahm die Kommission die Stellungnahme des Bundesrates zur Parlamentarischen Initiative Brändli. Umklassierung der Prättigauerstrasse (99.408) zur Kenntnis. Mit Bericht vom 3. Februar 2000 beantragt die Kommission, den Anschluss N13 Landquart - Klosters/ Verladestation Vereinatunnel ins Nationalstrassennetz aufzunehmen. Der Bundesrat lehnt in seiner Stellungnahme die Umklassierung ab, da er aufgrund seiner Prioritätenordnung im Nationalstrassenbau zuerst das beschlossene Netz fertigstellen, die Substanz des gebauten Werks erhalten, die vorhandenen Strassenkapazitäten mittels Telematik bewirtschaften und an letzter Stelle allfällige Ausbauten vornehmen will. Der Bundesrat ist jedoch gewillt, bei der Umfahrung von Saas, zusammen mit dem Kanton, im laufenden Mehrjahresprogramm für die Hauptstrassen schnell eine Lösung zu suchen.
Temporär weniger Verkehr sehen die Initianten der Volksinitiative "für einen autofreien Sonntag pro Jahreszeit - Ein Versuch für vier Jahre (Sonntags-Initiative)" (99.094). Wie bereits der Titel besagt, will die Initiative einen Sonntag pro Jahreszeit von 04.00 - 24.00 Uhr ohne privaten Motorfahrzeugverkehr. Der öffentliche Verkehr soll dabei gewährleistet bleiben. Die verkehrsfreien Sonntage sollen zuerst auf einen Versuch von vier Jahren beschränkt werden, dann nach einer Volksabstimmung definitiv in die Bundesverfassung aufgenommen werden. Der Kommission lehnte die Initiative mit 9 zu 2 Stimmen ab, sprach sich aber mit 8 zu 4 Stimmen für einen indirekten Gegenvorschlag aus. Dieser will mittels einer Änderung im Strassenverkehrsgesetzes (SVG) am Eidgenössischen Buss- und Bettag sowie an einem von Bundesrat zu bezeichnenden weiteren Sonntag ein Fahrverbot von 05.00 Uhr bis 22.00 Uhr einführen. Die Kommission wird den Bundesrat beauftragen,zu diesem Vorschlag eine Vernehmlassung durchzuführen.
Die Kommission liess sich kurz über die Versteigerung der WLL-Lizenzen orientieren. Einige Kommissionsmitglieder fürchteten durch den unterschiedlichen Marktwert der einzelnen regional ausgerichteten Lizenzen eine Verschlechterung der Bedingungen der Anschlüsse für die Randregionen. Gemäss Ausführungen des BAKOM Direktors, Marc Furrer, soll die Grundversorgung in den weniger dicht besiedelten Gebieten gewährleistet bleiben, insbesondere durch die bestehenden Anschlüsse der Swisscom.
Gemeinsam mit der nationalrätlichen KVF führte sie schliesslich Anhörungen zum neuen Finanzausgleich im Verkehrsbereich durch.
Die zweitägige Sitzung fand in Bern unter dem Präsidium von Ständerat Hans Hess (OW/FDP) statt.
Bern, 26.05.2000 Parlamentsdienste