Der Voranschlag 2001 erfüllt das in der Bundesverfassung vorgegebene Haushaltsziel. Die Finanzkommission anerkennt dieses positive Resultat. Der Voranschlag 2001 geht von einem Ausgabenwachstum von 1,6 Mia. Franken oder 3,4 Prozent und der Finanzplan 2002-2004 von 4,3 Prozent pro Jahr aus. Um dieser immer noch über dem volkswirtschaftlichen Wachstum liegenden Ausgabenentwicklung entgegenzutreten, erteilte die Finanzkommission ihren Subkommissionen im Hinblick auf die Detailberatungen eine Sparvorgabe von 500 Mio. Franken.

Voranschlag der Eidgenossenschaft für das Jahr 2001

Die Finanzkommission des Nationalrates nimmt zur Kenntnis, dass der Voranschlag 2001 ohne Berücksichtigung der Einnahmen aus UMTS-Lizenzen ein kleines Defizit von 58 Mio. Franken vorsieht, womit das Haushaltsziel 2001 erfreulicherweise eingehalten werden kann. Die Einnahmen nehmen im nächsten Jahr ohne Berücksichtigung der Einnahmen aus den UMTS-Lizenzen um 7,5% zu. Im Vergleich zum durchschnittlichen Wachstum der Jahre 1994-2000 (2,1%) erfährt jedoch das Ausgabenwachstum im nächsten Jahr sowohl in nominellen wie in realen Grössen eine Beschleunigung. Um dieser unerwünschten Entwicklung entgegenzutreten, hat die Finanzkommission mehrheitlich einem Antrag zugestimmt, welcher den Subkommissionen den Auftrag erteilt, bei der Prüfung der einzelnen Departemente Einsparungen im Umfang von total 500 Mio. Franken anzustreben. Die Mehrheit der Finanzkommission ist der Ansicht, dass sowohl im Voranschlag 2001 als auch im Rahmen des Finanzplans 2002-2004 verstärkte Anstrengungen nötig sind, damit nach dem Erreichen des Haushaltsausgleichs der Trend zu einer Beschleunigung des Ausgabenwachstums gestoppt wird und nicht die Grundlage für neue strukturelle Defizite in der Zukunft gelegt werden darf.

Der Finanzkommission kommt bei der Vorprüfung des Voranschlages eine wichtige Aufgabe zu. Eine Analyse der Budgetkorrekturen der letzten Jahre hat gezeigt, dass mehr als Dreiviertel aller Änderungen auf ihre Vorberatung zurückgeht. Die Wahrnehmung der Budgethoheit des Parlamentes wird in erster Linie durch die Vorarbeit der Finanzkommissionen bestimmt. Die Kommission legt Wert darauf, ihren gestaltenden Willen auch beim Voranschlag 2001 sowie beim Finanzplan zum Ausdruck zu bringen.

Finanzplan 2002-2004

Der Finanzplan 2002-2004 geht aufgrund der positiven Wirtschaftsentwicklung und den unternommenen Sanierungsbemühungen von Überschüssen in der Grössenordnung von 0,2 bis 1,3 Mia. Franken aus. Die sich abzeichende Gesundung der Bundesfinanzen ist erfreulich, doch stellte die Finanzkommission fest, dass die im Rahmen der Prüfung des Voranschlags zutage getretene Beschleunigung der Ausgabenentwicklung auch in der Finanzplanperiode 2002-2004 anhalten wird. Die Ausgaben nehmen in der vierjährigen Periode jährlich um durchschnittlich 4,3 Prozent zu. Dieser Zuwachs ist, obwohl dafür Sonderfaktoren geltend gemacht werden können, höher als das für die gleiche Periode geschätzte Wirtschaftswachstum von 3,4 Prozent. Dadurch würde die Staatsquote des Bundes von 11,7% (2000) auf 12,1% (2004) ansteigen. Vor diesem Hintergrund wurden der Finanzkommission Anträge vorgelegt, welche auf eine Reduktion des Ausgabenwachstums abzielen und worüber anlässlich der Plenumssitzung im November zu befinden sein wird.

Zweiter Nachtrag zum Voranschlag 2000

Mit dem zweiten Nachtrag zum Voranschlag 2000 wurden der Finanzkommission Kreditnachträge im Umfang von 235 Mio. Franken und Verpflichtungskredite von 76 Mio. Franken unterbreitet. Zusammen mit dem ersten Nachtrag zum Voranschlag 2000 führen die beantragten Kreditnachträge zu einer Erhöhung der veranschlagten Gesamtausgaben um 621,1 Mio. Franken bzw. 1,3 Prozent. Die Finanzkommission stellte fest, das die beiden Nachträge im Vergleich zu den Vorjahren das tiefste Volumen seit 1987 (1,4%) verzeichnen. Somit kann aufgrund der Schätzungen erfreulicherweise von einem positiven Ergebnis der Staatsrechnung 2000 ausgegangen werden. Knapp ein Drittel der beantragten Zahlungskredite betreffen die Passivzinsen (74,9 Mio. Franken). Die übrigen Nachtragskredite von insgesamt 83 Mio. Franken entfallen im Wesentlichen auf die Bereiche öffentlicher Verkehr (34,7 Mio. Franken), Arbeitgeberbeiträge an die Pensionskasse des Bundes (28 Mio. Franken) und Bürgschaftsverluste an die Schweizerische Gesellschaft für Hotelkredit (20 Mio. Franken).

Aussprache mit dem scheidenden Präsidenten des Direktoriums der Schweizerischen Nationalbank

Anlässlich der Vorbereitungen der Behandlung des Voranschlags hat die Finanzkommission ihre traditionelle Aussprache mit Hans Meyer, dem Präsidenten des Direktoriums der Schweizerischen Nationalbank (SNB) durchgeführt. Der schweizerische Konjunkturverlauf hat sich verfestigt und die Arbeitslosenzahlen sind erfreulicherweise deutlich unter die Marke von 2% gesunken. Die SNB wird ihre Geldpolitik im Gesamtinteresse des Landes weiterhin auf ein angemessenes Wirtschaftswachstum mit hoher Beschäftigung ausrichten, ohne jedoch die Preisstabilität zu gefährden.

Die Finanzkommission des Nationalrates tagte am 16./17. Oktober 2000 in Bern unter dem Vorsitz von Nationalrat Gerold Bührer (FDP/SH) und in Anwesenheit von Bundesrat Kaspar Villiger, Vorsteher des Eidgenössischen Finanzdepartementes.

Bern, 17.10.2000    Parlamentsdienste