Mit knapper Mehrheit hiess die Kommission einen Beschlussesentwurf gut, der sich gegen den Abbau von Arbeitsplätzen in Randregionen wendet und ein regional ausgeglichenes Angebot an Arbeits- und Ausbildungsplätzen bei den drei ehemaligen Regiebetrieben des Bundes fordert. Weiter wird ein Kohäsionsfonds aus den Gewinn- und Dividendeneinnahmen dieser drei Betriebe abgelehnt, aber die Motion des Ständerates, die eine Liberalisierung mit landesweiter Versorgung von Bevölkerung und Wirtschaft fordert, unterstützt.

Die Kommission beschäftigte sich mit Fragen um die Liberalisierung von Post, SBB und Swisscom. Sie beriet den Bericht ihrer Subkommission zur Parlamentarischen Initiative Hämmerle. Post, SBB, Swisscom. Arbeitsplätze in der ganzen Schweiz (98.446). Der Entwurf sieht im Postorganisations-, Telekommunikationsunternehmungs- und im SBB-Gesetz Änderungen vor, die verlangen, dass in der ganzen Schweiz Arbeits- und Ausbildungsplätze anzubieten sind. Der Abbau von Arbeits- und Ausbildungsplätzen darf nicht regional einseitig erfolgen, neue Arbeitsplätze sind regional ausgeglichen anzubieten.

Der entsprechende Beschlussesentwurf wurde mit 11 zu 10 Stimmen angenommen und mit dem Bericht zuhanden des Nationalrates verabschiedet. Die Mehrheit der Kommission will damit die vom Arbeitsplatzabbau bei Swisscom und SBB, in Zukunft wahrscheinlich auch bei der Post, besonders hart getroffenen Randregionen unterstützen. Die Kommissionsminderheit, die auf den Beschlussesentwurf nicht eintreten will, vertrat die Auffassung, Auflagen im Bereich der Arbeitsplatzerhaltung würden die drei Unternehmungen in ihrer Konkurrenzfähigkeit zu stark einschränken.

Vier Standesinitiativen suchen ebenfalls nach Möglichkeiten zur Abfederung der negativen Auswirkungen der Liberalisierung. Die gleichlautenden Standesinitiativen der Kantone Graubünden (99.309), Wallis (00.305), Schaffhausen (00.316). Nationaler Kohäsionsfonds fordern, dass mit Dividenden und Gewinneinnahmen des Bundes von Post, Swisscom und SBB ein nationaler Kohäsionsfonds gespiesen werden soll. Die so geäufneten Fondsmittel sollen zweckgebunden für die Förderung und Entwicklung von Konversions- und Innovationsprojekten im Bereich des Service public allgemein und insbesondere in den Regionen, welche vom Arbeitsplatz- und Leistungsabbau betroffen sind, eingesetzt werden. Ein fast gleichlautende Initiative des Kantons Tessin (00.313) will einen Teil der Dividenden, die die Swisscom jährlich dem Bund auszahlt, zur Förderung und Unterstützung von innovativen Projekten in Rand- und Berggebieten einsetzen und damit neue Arbeitsplätze schaffen. Sie fordert keinen speziellen Fonds. Die Kommission begrüsst grundsätzlich die Stossrichtung der Standesinitiativen und sieht auch Handlungsbedarf, hat aber Vorbehalte bezüglich der Zweckbindung eines solchen Fonds. Die Kommission gab den Standesinitiativen Graubünden, Wallis und Schaffhausen mit 9 zu 6 Stimmen bei 4 Enthaltungen keine Folge. Dem Vorstoss aus dem Kanton Tessin gab sie mit 9 zu 7 Stimmen bei 3 Enthaltungen keine Folge. Mit 16 gegen 1 Stimme bei 3 Enthaltungen beantragt sie die Motion des Ständerates Liberalisierung mit landesweiter Versorgung von Bevölkerung und Wirtschaft (00.3419) zu überweisen. Sie will damit eine flächendeckende Grundversorgung bei Post, Telekom, öffentlichem Verkehr und Elektrizität in unserem Land sicherstellen.

Die zweitägige Sitzung fand unter der Leitung von Nationalrat Duri Bezzola (FDP/GR) in Bern statt.

Bern, 24.10.2000    Parlamentsdienste