Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben (WAK) lehnt die Volksinitiative, welche die Goldreserven der Nationalbank vollumfänglich der AHV zukommen lassen will, ab. Die WAK beantragt, mit einem Gegenvorschlag "Gold für AHV, Kantone und Stiftung" die Erträge des Goldes auf diese 3 Pfeiler zu verteilen. Mittels einem neuen Abrechnungsverfahren soll den KMU im Bereich der Mehrwertsteuer eine administrative Erleichterung ermöglicht werden.

Die WAK des Ständerates lehnt die Volksinitiative "Überschüssige Goldreserven in den AHV-Fonds" (01.020) klar ab. Diese verhindert einerseits die Solidaritätsstiftung und erweckt anderseits den falschen Eindruck, die AHV-Finanzierungsprobleme könnten dank den Goldverkäufen gelöst werden. Zudem nimmt die Initiative mit ihrer offenen Formulierung eine Gefährdung der Unabhängigkeit der Nationalbank in Kauf. Denn sie ermöglicht nicht nur die Übertragung des Sondervermögens in der Höhe von 1300 Tonnen Gold, sondern darüber hinaus auch von weiteren Währungsreserven der SNB in den AHV-Fonds.

Der Gegenvorschlag der WAK wird mit 10:2 Stimmen gutgeheissen. Dieser sieht vor, dass die Erträge aus dem Verkauf der 1300 Tonnen während 30 Jahren zu je einem Drittel an die AHV, an die Kantone und an die Solidaritätsstiftung gehen. Eine Minderheit beantragt, dass diese Golderträge während 30 Jahren je zur Hälfte an die AHV und die Kantone verteilt werden.

Die WAK wird an ihrer nächsten Sitzung vom 3./4. Mai 2001 die Beratung zum Stiftungsgesetz abschliessen und an einer Pressekonferenz über die Ergebnisse der Beratungen informieren.

Die WAK befürwortet im weiteren einstimmig zwei Änderungen am Gesetz über die Mehrwertsteuer. Kleine und mittlere Unternehmen sollen neu nur noch einmal jährlich (statt einmal pro Quartal) ihren Beitrag an der Mehrwertsteuer abrechnen, um diese vom administrativen Aufwand zu erleichtern (00.3154 Motion (Lustenberger) Mehrwertsteuer. Jährliche Abrechnung). Zudem sollen neu auch gewisse nicht hoheitliche Dienstleistungen von AHV- und Familienausgleichskassen von der Mehrwertsteuer befreit werden. Diese Aufgaben sind beispielsweise der Vollzug der beruflichen Vorsorge oder das Führen einer Krankenversicherung für Berufsverbände (00.404 PaIv Bundesgesetz über die Mehrwertsteuer. Änderung).

Die WAK tagte am 5. April 2001 im Beisein von Bundesrat Villiger unter der Leitung von Ständerat Franz Wicki (CVP/LU) in Bern.

Bern, 06.04.2001    Parlamentsdienste