Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit (SGK) des Ständerats hat die Beratung von zwei Bundesratsgeschäften aufgenommen: Die 3. Revision der Arbeitslosenversicherung und das neue Gesetz zur Beseitigung von Benachteiligungen behinderter Menschen (BehiG). Diskutiert hat sie auch eine Kommissionsinitiative für einen dringlichen Bundesbeschluss betreffend Übergangslösung in der Spitalfinanzierung.

Als erstes nahm die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit (SGK) des Ständerats die Beratung der Botschaft zu einem revidierten Arbeitslosenversicherungsgesetz (AVIG) (01.019 s) auf, die am 28. Februar 2001 vom Bundesrat verabschiedet worden ist und bereits in der Sommersession dem Erstrat unterbreitet werden soll. Mit Auslaufen der Notmassnahmen von Artikel 4a (Bundesgesetz über das Stabilisierungsprogramm vom 19. März 1999), die den Beitragssatz bis spätestens 2003 auf drei Prozent erhöhen, soll die Finanzierung der Arbeitslosenversicherung neu geregelt und auf eine stabile Basis gestellt werden. Der Beitragssatz soll wieder auf 2.0 Lohnprozente zurückkehren. Damit trotzdem eine über einen Konjunkturzyklus ausgeglichene Rechnung der Versicherung möglich ist - im Durchschnitt rechnet das seco mit 100000 Arbeitslosen - , sollen sich der Bund und die Kantone fest an den Kosten der Regionalen Arbeitsvermittlungsstellen und der arbeitsmarktlichen Massnahmen beteiligen. Auf der Leistungsseite soll gespart werden, indem die Mindestbeitragszeit von sechs auf zwölf Monate erhöht und die maximale Entschädigungsdauer von heute 520 (zwei Jahre) auf 400 Tage (eineinhalb Jahre ) gekürzt wird - für Arbeitnehmer über 55 Jahren, IV- und UV-Rentner soll allerdings die heutige Dauer beibehalten werden. Auch Verbesserungen für die Versicherten sind vorgesehen, so z. B. die Übernahme eines Drittels der NBU-Prämien und ein Taggeld bei Mutterschaft. - Nach Anhörung von Vertretern der Kantone beschloss die Kommission ohne Gegenstimme, auf die Vorlage einzutreten. Die Detailberatung wird am 1. Mai 2001 erfolgen. Bis dahin wird die Verwaltung Vorschläge ausarbeiten, wie die Finanzierung besser den Grundsätzen des Neuen Finanzausgleichs (NFA) zwischen Bund und Kantonen angepasst werden kann. Kritisiert wurde nämlich vor allem, dass die Kantone zwar einen festen Beitrag leisten müssten, aber nicht die entsprechenden Einwirkungsmöglichkeiten hätten.

Anschliessend befasste sich die Kommission mit der Botschaft 00.094 s zur Volksinitiative "Gleiche Rechte für Behinderte" und zum Entwurf eines Bundesgesetzes über die Beseitigung von Benachteiligungen behinderter Menschen (Behindertengesetz, BehiG). Die am 14. Juni 1999 eingereichte Volksinitiative will auf Verfassungsebene das Recht von behinderten Menschen auf Zugang zu Bauten und auf Inanspruchnahme von Leistungen gewährleisten. Der Bundesrat lehnt diese Initiative ab und stellt ihr als indirekten Gegenentwurf das BehiG gegenüber. Mit gezielten Massnahmen im Bereich des öffentlichen Verkehrs, der Bauten und der Dienstleistungen sollen Benachteiligungen behinderter Menschen beseitigt oder zumindest verringert werden. Der Bund will sich mit 300 Millionen Franken an den Kosten im Verkehrsbereich beteiligen. Bund, Kantone und Gemeinden sollen verpflichtet werden, ihre öffentlich zugänglichen Bauten und Anlagen sowie ihre Leistungen behindertengerecht zu errichten bzw. zu erbringen. Auch öffentlich zugängliche Bauten und Anlagen von Privaten sollen nach einer Übergangsfrist von 20 Jahren behindertengerecht ausgestaltet sein. Ein wichtiges Element des Gesetzes ist das Beschwerde- und Klagerecht, das es Behinderten erlaubt, ihre Recht besser durchzusetzen. - Die Kommission hörte Vertreter der Kantone sowie Vertreter des Initiativkomitees an und beschloss ohne Gegenstimme, auf die Vorlage einzutreten. Die Detailberatung wird am 2. Mai, die Beratung im Ständerat voraussichtlich in der Sommersession erfolgen. Bis zur nächsten Sitzung wird die Verwaltung der Kommission einen Alternativentwurf vorlegen, der das ganze Gesetz allein auf den Bund beschränkt und die Kantone gänzlich ausklammert. Damit könnten allfällige Kompetenzverschiebungen zulasten der Kantone - vor allem im Bau- und im Schulwesen - vermieden werden.

Schliesslich diskutierte die Kommission über einen Antrag, im Krankenversicherungsgesetz (KVG) mittels dringlichem Bundesbeschluss eine Übergangslösung betreffend Spitalfinanzierung einzuführen. Nachdem das eidg. Versicherungsgericht am 16. und am 19. Dezember 1997 entschieden hatte, dass bei zusatzversicherten Patientinnen und Patienten bei medizinisch bedingter ausserkantonaler Hospitalisation der Sockelbeitrag der Kantone geschuldet sei, hatten die Kantone am 7. Juli 1998 mit den Versicherern das sogenannte Stillhalteankommen vereinbart. Dieses sollte bis zur Neuregelung der Spitalfinanzierung durch den Gesetzgeber die bisherige Praxis beibehalten. Seit dieses Abkommen Ende 2000 ausser Kraft getreten ist, werden in verschiedenen Kantonen (Genf, Zürich und Bern) Prozesse angestrengt, mit denen dieser Sockelbeitrag des Kantons eingeklagt werden soll. Es geht der Kommission darum, die Zeit bis zum Inkrafttreten der Spitalfinanzierungsvorlage (99.079 BG über die Krankenversicherung) zu überbrücken, ohne dass die Rechtsunsicherheit die Stimmung zwischen den Kontrahenten beeinträchtigt. Bevor aber der Weg über die dringliche Gesetzgebung beschritten wird, soll noch einmal versucht werden, die Kontrahenten zu einer Verlängerung rsp. zu einer Wiederaufnahme des Moratoriums zu bewegen.

Die Kommission tagte am 9. April 2001 in Bern unter dem Vorsitz von Christine Beerli (FDP/BE) und unter teilweiser Anwesenheit der Bundesrätinnen Ruth Metzler und Ruth Dreifuss sowie von Bundesrat Couchepin. Es wurden folgende Personen angehört: (zu P. 1) Regierungsrat Thomas Wallner, Präsident der Volkswirtschaftsdirektorenkonferenz, Hermann Engler, Präsident der Schweiz. Arbeitsämter, Staatsrätin Ruth Lüthi, Gesundheits- und Sozialfürsorgedirektion Kt. Freiburg; (zu P. 3) Regierungsrätin Dori Schär, Vorsteherin der Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion des Kt. Bern, George Ganz, Sekretär der Schweiz. Bau-, Planungs- und Umweltschutzdirektorenkonferenz und Konferenz der kantonalen Direktoren des öffentlichen Verkehrs, Ernst Zürcher, Sekretär der Sozialdirektorenkonferenz (SODK), Ruedi Prerost, sozialpolitischer Berater Pro Infirmis Schweiz und Caroline Klein, Gleichstellungsbeauftragte Dachorganisation der privaten Behindertenhilfe (DOK).

Bern, 10.04.2001    Parlamentsdienste