Die Sicherheitspolitische Kommission des Ständerates (SiK-SR) will den Bundesrat über ein Postulat auffordern, die Kontrolle über den privaten Waffenhandel über eine entsprechende Revision des Waffengesetzes zu verschärfen. In diesem Zusammenhang begrüsst sie es, dass die Botschaft zu dieser Gesetzesrevision dem Parlament im Laufe des nächsten Jahres vorgelegt wird.

Die Sicherheitspolitische Kommission des Ständerates wünscht, dass der Bundesrat die Bestimmungen des Waffengesetzes über den Waffenhandel unter Privaten so rasch als möglich verschärft. Ihrer Meinung nach besteht auf diesem Gebiet insofern Handlungsbedarf, als gewisse Kantonspolizeikorps ihrer Besorgnis Ausdruck gegeben haben und nach heutiger Regelung die - auf diesem Gebiet kompetenten - Waffenhändler viel strengeren Vorschriften unterworfen sind als die privaten Weiterverkäufer. Die Kommission beantragt allerdings einstimmig (mit 8 zu 0 Stimmen), die entsprechende Motion des Nationalrates (01.3001) nur in Form eines Postulates zu überweisen, weil der Ständerat im vergangenen Dezember bereits ein gleich lautendes Postulat überwiesen hat und der Bundesrat dem Parlament im Laufe des nächsten Jahres ohnehin eine Revision des Waffengesetzes unterbreiten wird.

Im Weiteren hat sich die Kommission mit der Planung des VBS betreffend vorzeitige Entlassung aus der Armee 95 sowie mit der Bestimmung der Projektleiter der Armee XXI befasst. Im Übrigen nahm sie mit Genugtuung zur Kenntnis, dass das VBS das Mandat des Kommandanten des Feldarmeekorps 4 verlängert hat. Schliesslich hat die SiK-SR eine erste Lesung des Armeeleitbildes XXI vorgenommen und wird dem Vorsteher des VBS dazu ihre Kommentare zukommen lassen.

Die Kommission hat am 5. und 6. Juli unter dem Vorsitz von Ständerat Pierre Paupe (CVP, JU) in Bern getagt.

Bern, 06.07.2001    Parlamentsdienste