Nach Antrag der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit (SGK) des Ständerats soll der Bund ab 2004 zusätzlich 300 Millionen Franken für die Prämienverbilligungen durch die Kantone bereitstellen. Das neue Gesetz zur Beseitigung von Benachteiligungen behinderter Menschen (BehiG) wurde ohne Gegenstimmen gutgeheissen. Beide Geschäfte werden in der Herbstsession dem Rat unterbreitet.

Zunächst führte die Kommission die Detailberatung des Bundesgesetzes über die Beseitigung von Benachteiligungen behinderter Menschen (Behindertengesetz, BehiG, 00.094 s) zu Ende, das der Bundesrat als Gegenvorschlag zur Volksinitiative "Gleiche Rechte für Behinderte" vorgelegt hat. Wie schon an ihrer Sitzung vom 13. August 2001 folgte die Kommission weitgehend den Anträgen des Bundesrats. Eine Minderheit beantragt die Aufnahme von Rechtsansprüchen für den Bereich des Erwerbslebens und in der Aus- und Weiterbildung. In der Gesamtabstimmung nahm die Kommission den Entwurf oppositionslos bei zwei Enthaltungen an. Zu diskutieren gaben vor allem zwei Punkte: 1. Im Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer (DBG) soll die Abzugsmöglichkeit für behinderungsbedingte Kosten gegenüber dem Entwurf des Bundesrats etwas grosszügiger und vollzugsfreundlicher ausgestaltet werden. 2. Die Übergangsfristen für den öffentlichen Verkehr bleiben bei 20 Jahren. Das heisst nach Ansicht der Kommission aber nicht, dass mit der Umstellung nicht unverzüglich begonnen werden muss. - Gleichzeitig mit dem Gesetzesentwurf wird die Kommission Antrag auf Fristverlängerung zur Behandlung der Volksinitiative stellen.

Anschliessend bereinigte die SGK die Vorlage des Bundesrats zur Teilrevision der Krankenversicherung (KVG, 00.079 s). Nachdem sie am 13. August 2001 die Vorlage mit 12 zu 1 Stimmen angenommen hatte, stimmte sie jetzt einstimmig einem Finanzierungsbeschluss zu: Ab 2004 soll der Bund zusätzliche 300 Millionen Franken an die Prämienverbilligungen bereitstellen. Damit sollen jene Kantone unterstützt werden, die trotz Ausschöpfung der vom Bund bereit gestellten Beiträge das durch die Kommission statuierte Sozialziel, dass die Prämien 8 Prozent des Einkommens nicht übersteigen sollen, nicht erreichen. Mit Ausnahme eines Punktes wird die Vorlage in der Herbstsession beraten: Die Rahmenbedingungen für die Aufhebung des Kontrahierungszwangs sollen noch präzisiert werden. Die Kommission wird im 4. Quartal einen Vorschlag ausarbeiten und ihn dem Rat in der Wintersession vorlegen. Gleichzeitig wird sie dem Rat beantragen, die Frist zur Behandlung der Gesundheitsinitiative der SP (00.046 n) um ein Jahr zu verlängern, da sie den Einbau des Sozialziels in das KVG als indirekten Gegenvorschlag präsentiert.

Im Weiteren befasste sich die Kommission mit der 11. AHV-Revision (00.014 n), die der Nationalrat an der Sondersession vom Mai 2001 beschlossen hatte. Die Kommission beschloss ohne Opposition Eintreten auf die Vorlage und erteilte der Verwaltung Aufträge zur Vertiefung verschiedener Fragen, insbesondere zu den Witwenrenten.

Schliesslich befürwortete die Kommission einstimmig das Abkommen zwischen der Schweiz und Mazedonien über soziale Sicherheit (01.013n) und nahm die Petition "Massnahmen im Gesundheitswesen auf eidgenössischer Ebene" (01.33 s) zur Kenntnis, ohne ihr Folge zu geben.

Die Kommission tagte am 10. September 2001 in Bern, unter dem Vorsitz von Christine Beerli (FDP/BE) und unter teilweiser Anwesenheit von Bundesrätin Ruth Dreifuss.

Bern, 11.09.2001    Parlamentsdienste