Die Kommission stimmt mit 8 zu 2 Stimmen dem neuen Bundesgesetz über die Durchsetzung von internationalen Sanktionen (00.095, Embargogesetz) zu. Dieses befugt den Bund, die nichtmilitärischen Sanktionen mitzutragen, die u.a. von der UNO und der OSZE zur Durchsetzung des Völkerrechts verhängt werden. Heute werden solche Massnahmen in Verordnungen erlassen, die sich auf die Bundesverfassung stützen. Das Gesetz und damit eine formellrechtliche Grundlage drängt sich vor allem aus datenschutzrechtlichen Gründen und wegen der darin vorgesehenen Androhung von Gefängnisstrafen auf. Es ist hauptsächlich technischer Natur, zwingt also den Bundesrat keineswegs, Embargomassnahmen zu treffen und stellt auch die Neutralitätspolitik nicht in Frage.
Die APK-S lehnt einstimmig eine Motion des Nationalrates ab, welche die Ratifizierung der Konvention Nr. 169 der Internationalen Arbeitsorganisation verlangt. Dieses Übereinkommen verankert die Gleichberechtigung eingeborener und in Stämmen lebender Völker in der Arbeitswelt und legt deren politischen und kulturellen Grundrechte fest. Unter dieses Übereinkommen fallen auch die Fahrenden. Dies könnte in der Schweiz dazu führen, dass der Bund gezwungen wäre, in einen Zuständigkeitsbereich einzugreifen, der heute den Kantonen und Gemeinden vorbehalten ist.
Die Kommission hat ferner den Text des schweizerischen UNO-Beitrittsgesuches zustimmend zur Kenntnis genommen. Das Schreiben wurde Ende Oktober den Medien vorgestellt und enthält die im Parlament angekündigte Neutralitätserklärung.
Schliesslich unterhielt sich die Kommission mit Bundesrat Kaspar Villiger über die Stellung der Schweiz in den internationalen Finanzinstituten sowie über die derzeitigen Hauptthemen dieser Einrichtungen.
Die Kommission hat am 8. November 2001 unter dem Vorsitz von Ständerat Bruno Frick und teils im Beisein von Bundesrat Kaspar Villiger in Bern getagt.
Bern, 08.11.2001 Parlamentsdienste