Die Kommission für Rechtsfragen des Ständerates beantragt, die Volksinitiative "Ja zu fairen Mieten" abzulehnen und als Gegenentwurf einer Änderung des Mietrechts im Obligationenrecht zuzustimmen. Im Weitern sprach sie sich gegen die Aufhebung der Immunität von Nationalrat Christoph Blocher aus. Im Rahmen der Totalrevision der Bundesrechtspflege beantragt sie die Schaffung einer Justizkommission.

Die Kommission für Rechtsfragen des Ständerates beantragt mit 11 2 zu Stimmen, Volk und Ständen die Volksinitiative "Ja zu fairen Mieten" (99.076) zur Ablehnung zu empfehlen. Die Mehrheit der Kommission ist der Meinung, dass die von der Initiative geforderte Kostenmiete, insbesondere die Koppelung mit den Hypothekarzinssätzen, nicht flexibel ist. Weiter sieht die Initiative einen Kündigungsschutz vor, der die Freiheit der Vermieter allzu sehr einschränkt. In den Augen der Minderheit könnten mit der von der Initiative geforderten Regelung, wonach Hypothekarzinsänderungen vor deren Überwälzung auf die Mietzinsen "geglättet" werden müssen, abrupte Mietzinserhöhungen vermieden und Hypothekarzinssenkungen in den Mietzinsen berücksichtigt werden; zudem entspreche der in der Initiative vorgesehene verbesserte Kündigungsschutz für Mieter und Mieterinnen angesichts der vor allem in den grossen Städten herrschenden Wohnungsknappheit einem echten Bedürfnis.

Mit 7 zu 0 Stimmen und 5 Enthaltungen hat die Kommission eine Änderung des Mietrechts im Obligationenrecht als indirekten Gegenvorschlag zur Initiative angenommen. Im Gegensatz zum Gegenentwurf des Nationalrates vom Dezember 2000 sollen die Vergleichsmieten nicht zur Rechtfertigung von Mietzinserhöhungen dienen, sondern werden nur herangezogen, um alle fünf Jahre - auf Verlangen des Mieters - zu überprüfen, ob die Mietzinse missbräuchlich ist. Als missbräuchlich gilt ein Mietzins, wenn er die Mietzinsen für vergleichbare Wohn- oder Geschäftsräume um 15 Prozent übersteigt. Mietzinsen dürfen einmal jährlich gestützt auf den Landesindex der Konsumentenpreise erhöht werden. In diesem Zusammenhang sprach sich die Kommission für einen Indexierungssatz von 100% aus, wobei sie klarstellte, dass der Bundesrat eine Reduktion des auf die Mietzinsen übertragbaren Höchstsatzes anordnen kann, wenn die Teuerung während zwei aufeinander folgender Jahre 5% überschritten hat.

Eine Minderheit beantragt, dass die Mietzinse in den ersten zwei Jahren nach Abschluss des Mietvertrags nicht erhöht werden dürfen; danach wäre eine jährliche Erhöhung bis zu 4 % möglich.

Die Kommission ist auf das Gesuch um die Aufhebung der parlamentarischen Immunität von Nationalrat Christoph Blocher (01.045 n) eingetreten und beantragt mit 9 Stimmen und einer Enthaltung, die Immunität nicht aufzuheben.

Nationalrat Blocher wird vorgeworfen, sich am 1. März 2001 in einer Rede über die Politik der Schweiz im Zweiten Weltkrieg diskriminierend gegen die Judengemeinschaft geäussert und sich somit gemäss Artikel 261bis StGB strafbar gemacht zu haben.

Die Kommission ist der Meinung, dass die in besagter Rede geübte Kritik nur gegen die jüdischen Organisationen, keineswegs aber gegen die jüdische Gemeinschaft als solche gerichtet war. Auch zeigt das damalige Vorgehen Nationalrat Blochers, dass er nicht beabsichtigte, die jüdische Gemeinschaft zu diskriminieren: So hatte er sich insbesondere bei einem jüdischen Journalisten vergewissern lassen, dass seine Rede keine Aussagen enthält, welche für die Judengemeinschaft verletzend sein könnten. Die Kommission ist deshalb der Auffassung, dass die Rede Christoph Blochers keine strafbare Handlung darstellt und beantragt, die Immunität nicht aufzuheben. Die Kommission folgt somit dem Beschluss des Nationalrats.

Die Kommission hat im Rahmen der Totalrevision der Bundesrechtspflege (01.023) dem Entwurf zum Bundesgesetz über das Bundesstrafgericht zugestimmt. Sie hat einen Entwurf zu einem Bundesgesetz über eine neu zu schaffende Justizkommission ausgearbeitet, welche für die reibungslose Abwicklung der Tätigkeiten des künftigen Bundesstrafgerichts und Bundesverwaltungsgerichts zu sorgen und bei der Vorbereitung der Bundesrichterwahlen mitzuwirken hat. Die Kommission beantragt, dass alle Richter und Richterinnen von der Bundesversammlung gewählt werden. Sie hat einen Gesetzesentwurf über die Justizkommission ausgearbeitet. Im Weitern ist sie der Meinung, dass im Rahmen eines besonderen Bundesgesetzes gleichzeitig über den Standort des Bundesstrafgerichts und des Bundesverwaltungsgerichts entschieden werden sollte. Sie konnte diese Frage aus zeitlichen Gründen noch nicht näher behandeln.

Diese drei Geschäfte werden in der kommenden Wintersession dem Ständerat vorgelegt.

Die Kommission hat am 15. und 16. November 2001 unter dem Vorsitz von Ständerat Dick Marty (R, TI) in Bern getagt.

Bern, 16.11.2001    Parlamentsdienste