Die Kommission für Rechtsfragen des Ständerates lehnt die beiden Volksinitiativen über die Rechtsstellung der Tiere ab und stellt ihnen als Gegenentwurf eine Regelung im Zivilgesetzbuch entgegen. Ferner gibt sie zwei Standesinitiativen zur Abschaffung der Erbenbussen Folge und lanciert damit erneut die Diskussion um die Steueramnestie.

Als Gegenentwurf zu den beiden Volksinitiativen "für eine bessere Rechtsstellung der Tiere" und "Tiere sind keine Sachen (01.028)" hat die Kommission eine Reihe von Gesetzesänderungen zur Verbesserung der Rechtsstellung der Tiere ausgearbeitet (Pa. Iv. Dick Marty, 99.467). In einem Grundsatzartikel wird festgehalten, dass Tiere rechtlich keine Sachen sind und nur soweit als Sachen behandelt werden, als keine abweichenden Vorschriften bestehen. Praktisch bedeutet dies, dass bei der Verletzung eines Tieres der Ersatz für die Behandlungskosten den Wert des Tieres übersteigen kann und dass auch der Affektionswert berücksichtigt werden muss. Wird das Miteigentum aufgelöst, muss der Richter das Tier der Partei zuweisen, die voraussichtlich besser für das Tier sorgen wird. Schliesslich sollen Tiere, die im häuslichen Bereich und nicht zu Vermögens- oder Erwerbszwecken gehalten werden, nicht pfändbar sein. Die Vorlage wurde einstimmig verabschiedet. Die Kommission empfiehlt ebenfalls einstimmig, die beiden Volksinitiativen abzulehnen.

Die Kommission hat die Standesinitiativen der Kantone Jura und Tessin über die Abschaffung der « Erbenbussen » im Steuerecht (01.300 ; 01.301) vorgeprüft. Sie beantragt einstimmig, der jurassischen Initiative Folge zu geben. Diese verlangt, dass die Erben von jeglicher Haftung für diejenigen Bussen befreit werden, die dem Erblasser im Zeitpunkt seines Todes rechtskräftig auferlegt waren (Aufhebung von Art.179 DBG). Damit wird dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte entsprochen, der 1997 in zwei Entscheiden der Schweiz vorwarf, dass diese Bestimmung gegen die Europäische Menschenrechtskonvention verstosse. Auch wird Artikel 48 StGB berücksichtigt, wonach die Busse wegfällt, wenn der Verurteilte stirbt. Mit 7 zu einer Stimme und einer Enthaltung hat die Kommission auch der Tessiner Standesinitiative Folge gegeben. Derzufolge soll den Kantonen ermöglicht werden, neben der Busse auch auf die Nachsteuer zu verzichten, wenn die Erben ein vollständiges Vermögensinventar der verstorbenen Person vorlegen. Die Mehrheit der Kommission ist der Meinung, dass diese Frage umfassend angegangen werden muss, betont allerdings, dass in einer zweiten Phase zu prüfen wäre, inwiefern die auf einzelne Kantone beschränkte Einführung einer solchen Amnestie sich mit der in der Bundesverfassung verankerten Steuerharmonisierung vereinbaren lässt.

Die Kommission hat der Parlamentarischen Initiative von Ständerat Toni Dettling einstimmig Folge gegeben (01.439 Publikationspflicht beim Grundstückserwerb). Gemäss dieser Initiative soll Art. 970a ZGB gestrichen werden, der die generelle Veröffentlichung wesentlicher Daten des Grundstückserwerbes vorschreibt. Die Kommission ist der Ansicht, die derzeitig geltende Publikationspflicht erfülle das Gebot der erforderlichen Transparenz nicht. An ihrer Stelle sei neu ein ohne Interessennachweis konzipiertes Einsichtsrecht in das Grundbuch zu gewähren. Eine solche Regelung erspare den Behörden unverhältnismässigen Aufwand und genüge auch den Schutzansprüchen vorkaufsberechtigter Personen.

Einhellig zugestimmt hat die Kommission auch dem Bundesbeschluss betreffend das Fakultativprotokoll zum Übereinkommen über die Rechte des Kindes betreffend die Beteiligung von Kindern an bewaffneten Konflikten (01.053). Dieses Protokoll verbessert den Schutz von Kindern, indem es das Mindestalter für die Rekrutierung und die unmittelbare Teilnahme an Feindseligkeiten auf 18 Jahre anhebt.

Ferner hat die Kommission im Rahmen der Vorlage zur Totalrevision der Bundesrechtspflege (01.023) die Diskussion über die Vorbereitung der Bundesrichterwahlen sowie über die Aufsicht und Oberaufsicht der künftigen erstinstanzlichen Bundesgerichte fortgeführt. Sie hat sich auch zum Sitz des Bundesstrafgerichts und des Bundesverwaltungsgerichts geäussert (Pressekonferenz vom 24. Januar 2002).

Die Kommission hat am 24. und 25. Januar 2002 unter dem Vorsitz von Ständerat Simon Epiney (C/VS) in Bern getagt.

Bern, 25.01.2002    Parlamentsdienste