Die Geschäftsprüfungskommission hat ihre Untersuchung zum öffentlichen Beschaffungswesen des Bundes sowie einiger, repräsentativer Kantone abgeschlossen. Basierend auf einer Analyse der parlamentarischen Verwaltungskontrollstelle kam die Kommission zu folgenden Erkenntnissen:
Erstens, die statistische Grundlage reicht bei weitem nicht aus, um die Gesetzgebung auf ihre Zielerreichung zu überprüfen. Die Bundesverwaltung besitzt keine ausreichend verlässlichen, vergleichbaren und systematischen Daten. Die Kantone ihrerseits messen der diesbezüglichen Datenerhebung eine sehr unterschiedliche Bedeutung zu. Dementsprechend sind die Daten - und damit auch die Wirkung der Gesetzgebung - interkantonal wie auch mit den Bundesdaten nur sehr beschränkt vergleichbar. Die Erschaffung eines auf die Ziele der Gesetzgebung ausgerichtetes Statistikkonzeptes wird durch die Kommission deshalb als vordringlich erachtet.
Zweitens ist die Kommission zur Überzeugung gelangt, dass sich Beschaffungsstellen des Bundes in ihrer Praxis noch zuwenig an der Gesetzgebung zum öffentlichen Beschaffungswesen orientieren. Teilweise kommen nicht die im konkreten Fall richtigen Ausschreibungsverfahren zur Anwendung, oder es wird manchmal die Erfüllung unnötiger Zuschlagskriterien verlangt. Aus Sicht der parlamentarischen Oberaufsicht muss deshalb eine stärkere Sensibilisierung der Beschaffungsstellen, aber auch der verwaltungsinternen Kontrollorgane gefordert werden. Im Weiteren hat auch die bei Beschaffungen gesammelte Erfahrung allen Beschaffungsstellen zugänglich zu sein. Nur durch solche Massnahmen lässt sich innerhalb der Bundesverwaltung eine einheitliche und gesetzeskonforme Beschaffungspraxis erzielen.
Schliesslich musste die Kommission feststellen dass die Kosten der unterschiedlichen Ausschreibungsverfahren durch die Bundesverwaltung nicht beziffert werden können. Deren Kenntnis ist jedoch für die Optimierung der Anwendungsbereiche und der Schwellenwerte von zentraler Bedeutung. Aber auch um den sparsamen Umgang mit öffentlichen Mitteln gewährleisten zu können, sollten die Kosten der unterschiedlichen Verfahren bekannt sein. Dementsprechend müssen diese Kosten evaluiert werden.
Die GPK-N hat entsprechende Empfehlungen an den Bundesrat gerichtet und wird die Beschaffungspraxis des Bundes weiter verfolgen.
Die Kommission ist auf eine Aufsichtseingabe der Romande des Jeux SA betreffend die Behandlung der Konzessionsgesuche für Spielbanken durch die Eidgenössische Spielbankenkommission nicht eingetreten. Die Romande des Jeux SA warf der Eidgenössischen Spielbankenkommission in ihrer Eingabe an die Geschäftsprüfungskommission Unregelmässigkeiten und Fehlleistungen im Verfahren sowie die Missachtung der Ziele der Spielbankengesetzgebung vor und ersuchte die Kommission, die Art und Weise, wie die Eidgenössische Spielbankenkommission die Konzessionsgesuche für Spielbanken behandelt hat, abzuklären. Die Romande des Jeux SA, in der die sechs Westschweizer Kantone vertreten sind, hatte fünf Konzessionsgesuche für gemeinnützige Spielbanken in der Westschweiz eingereicht, die vom Bundesrat am 24. Oktober 2001 abgelehnt wurden. Die GPK verneinte die Zuständigkeit des Parlamentes zur Überprüfung von Einzelfallentscheiden des Bundesrates und lehnte es in der Folge ab, die Vorwürfe näher zu untersuchen.
Eintreten auf die Eingabe hätte nach Ansicht der Kommission präjudizielle Wirkung für weitere abgewiesene Gesuchsteller. Die Kommission stellte zudem klar, dass sie nicht als Beschwerdeinstanz für Entscheide des Bundesrates angerufen werden kann.
Die Geschäftsprüfungskommission des Nationalrates tagte am 5. Februar 2002 unter dem Präsidium von Brigitta M. Gadient (SVP, GR).
Bern, 06.02.2002 Parlamentsdienste