In einem vom Präsidenten der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates, Toni Bortoluzzi, unterschriebenen Brief (im Anhang) wird verlangt, dass der Bundesrat vor einem allfälligen Entscheid über die Mindestverzinsung bei der beruflichen Vorsorge den Beschlussentwurf und die dazu gehörigen Entscheidungsgrundlagen mit der Kommission diskutiert. Dabei stützt sich die Kommission auf Artikel 47a des Geschäftsverkehrsgesetzes, wonach bei einer Verordnung, die in erheblichem Ausmass ausserhalb der Bundesverwaltung vollzogen wird, die zuständige Kommission verlangen kann, dass ihr der Entwurf zur Konsultation unterbreitet wird.
Begründet wird dieses Anliegen insbesondere mit dem engen Zusammenhang der Frage der Mindestverzinsung mit der laufenden 1. BVG-Revision (00.027 n) und der dort auch für die Zukunft angestrebten Erhaltung des heutigen Rentenniveaus. Mit einer Senkung des Mindestzinssatzes würden die Voraussetzungen, die zu den bisherigen Entscheidungen bei der 1. BVG-Revision geführt haben, erheblich geändert. Darüber hinaus wird verlangt, dass die üblichen Verfahren vom Bundesrat eingehalten werden.
Die SGK-N will die Frage der Mindestverzinsung der Altersguthaben in der beruflichen Vorsorge an ihrer nächsten Sitzung vom 28./29./30. August 2002 zusätzlich traktandieren.
Bern, 12.07.2002 Parlamentsdienste