Die Staatspolitische Kommission des Nationalrates (SPK-N) unterstützt im Grundsatz die Ausländerpolitik des Bundesrates. Mit 15 zu 7 Stimmen bei zwei Enthaltungen beantragt sie dem Nationalrat, auf den Entwurf des Bundesgesetzes über die Ausländerinnen und Ausländer (AuG) einzutreten.

Aufgrund der Erfahrungen der letzten Jahre im Ausländerbereich ist die Mehrheit der SPK der Meinung, dass im Spannungsfeld von Migrationsbedarf, Migrationsdruck und Überfremdungsängsten gesetzlicher Regelungsbedarf herrscht. Sie unterstreicht die Notwendigkeit einer kontrollierten Zuwanderung zur Sicherung des wirtschaftlichen Wohlstandes der Schweiz. Gleichzeitig begrüsst sie wirksame Regelungen, mit denen der anhaltende Migrationsdruck in geordnete Bahnen gelenkt und dadurch auch Überfremdungsängste abgebaut werden können. Mit ihrem Eintretensentscheid unterstützt die Kommissionsmehrheit das ausländerpolitische Gesamtkonzept des Bundesrates, das neben der Totalrevision des AuG die laufende Revision der Bürgerrechtsregelung sowie eine Teilrevision des Asylgesetzes umfasst.

Ein Teil der Kommissionsmehrheit behält sich indessen vor, das AuG in der Gesamtabstimmung trotzdem abzulehnen, falls die von bäuerlichen und gewerblichen Kreisen angestrebte Lockerung der Bestimmungen über die Kurzaufenthalter nicht realisiert werden kann oder der Familiennachzug allzu grosszügig gehandhabt werden soll.

Die Minderheit der Kommission vertritt den Standpunkt, dass das im neuen Ausländergesetz vorgesehene duale Zulassungssystem, das zwischen Ausländerinnen und Ausländern aus der Europäischen Union und solchen aus Drittstaaten unterscheidet, eine nicht akzeptable Rechtsungleichheit schaffe. Mit der vorgeschlagenen Zulassungsregelung werde in den betreffenden Drittstaaten der "brain drain" gefördert. Andererseits habe das AuG den Charakter eines Abwehr- und Polizeigesetzes, welches das Ausländerrecht, das Asylrecht und die Integrationspolitik in einer unerwünschten Weise vermische.

Keine Mehrheiten fanden überdies sechs Rückweisungsanträge, mit denen Nachbesserungen oder sogar eine Neuauflage des AuG durch den Bundesrat verlangt wurden. So wurden Anträge, die auf eine Überdenkung des dualen Zulassungssystems, auf eine bessere Kompatibilität mit der Europäischen Menschenrechtskonvention, auf zusätzliche wirtschaftliche und demografische Abklärungen oder auf eine sprachliche und systematische Überarbeitung des AuG abzielten, mit dem Stimmenverhältnis von 2 zu 1 abgelehnt.

Am 7./8. November 2002 wird die Kommission mit der Detailberatung beginnen, die voraussichtlich bis Mitte 2003 dauern wird.

Im Weiteren hat die Kommission die parlamentarische Initiative von Hans Fehr (SVP/ZH), Volksabstimmungen. Behördliche Information statt Propaganda (02.419), vorgeprüft. Der Initiant fordert eine Ergänzung des Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetzes, wonach behördliche Information im Abstimmungskampf sich auf sachliche Aspekte zu beschränken habe. Dem Bundesrat und der Bundesverwaltung soll es insbesondere verwehrt sein, eine eigentliche Abstimmungskampagne zu führen oder eine solche zu unterstützen.

Die Kommission beantragt mit 12:8 Stimmen bei zwei Enthaltungen, dieser Initiative keine Folge zu geben. Sie ist der Ansicht, dass die freie Willensbildung heute kaum durch behördliche Abstimmungsinformationen gefährdet ist, sondern vielmehr durch finanzkräftige Gruppierungen, welche mit flächendeckenden und zum Teil irreführenden Kampagnen die öffentliche Meinung dominieren. Dagegen fehlt es den Behörden und den sie unterstützenden Organisationen nicht selten an den Mitteln, um ihr Projekt den Stimmbürgern und Stimmbürgerinnen vorstellen zu können. Im Interesse der Willensbildung der Stimmbürger und Stimmbürgerinnen kommt hier den Behörden jedoch eine wichtige Informationsaufgabe zu. Die Behörden sind sich allerdings durchaus bewusst, dass sie sich an gewisse Regeln zu halten haben. Dies kommt auch im Bericht der "Arbeitsgruppe erweiterte Konferenz der Informationsdienste" (Das Engagement von Bundesrat und Bundesverwaltung im Vorfeld von eidgenössischen Abstimmungen, Bern 2001) deutlich zum Ausdruck. Darin wird festgehalten, dass der Einsatz der Behörden nicht willkürlich sein darf. Die Kommunikation muss den Grundsätzen der Behördenkommunikation - Kontinuität, Transparenz, Sachlichkeit und Verhältnismässigkeit - genügen.

Die Kommissionsminderheit vertritt hingegen die Auffassung, eine gesetzliche Verankerung der Pflicht zur Zurückhaltung dränge sich auf, insbesondere auch weil auf Bundesebene das Mittel der Stimmrechtsbeschwerde fehlt. Eingriffe der Bundesbehörden in laufende Abstimmungskämpfe hätten sich in den letzten Jahren gehäuft und intensiviert. Die Behörden hätten Kampagnen geführt, welche weit über die rein sachliche Information hinausgingen. Dadurch sei die freie Willensbildung der Stimmbürger und Stimmbürgerinnen nicht mehr gewährleistet.

In der Differenzbereinigung zum Parlamentsgesetz (01.401) hält die Kommission gegenüber den anders lautenden Beschlüssen des Ständerates bereits zum zweiten Mal daran fest, dass

- das Gebot der völligen Transparenz des Stimmverhaltens in beiden Räten gilt,

- eine Motion im Zuständigkeitsbereich des Bundesrates eine verbindlichere Wirkung erhält,

- eine Motion nicht mehr in ein Postulat umgewandelt werden darf.

Demgegenüber ist die Kommission bereit, auf ein separates Register der im Parlamentsgebäude tätigen Lobbyisten zu verzichten, und stimmt der Lösung des Ständerates zu, wonach die je zwei Personen, die auf Einladung eines Ratsmitglieds eine Dauerzutrittskarte zum Parlamentsgebäude erhalten, mit ihrer Funktion in einem öffentlichen Register eingetragen sein müssen.

Bern, 18.10.2002    Parlamentsdienste