Die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie (UREK) des Ständerats hat mehr als die Hälfte der Differenzen im Kernenergiegesetz abgebaut. Bei der Wiederaufarbeitung stimmt sie dem Kompromiss des Nationalrats zu, allerdings verbunden mit einem Moratorium.

Die UREK-S hat die Differenzen beim Geschäft Volksinitiativen "MoratoriumPlus" und "Strom ohne Atom" mit dem Kernenergiegesetz (KEG) (01.022) beraten.

Bei der Ausfuhr zur Wiederaufarbeitung (Art. 9) schliesst sich die UREK-S dem nationalrätlichen Kompromiss an und unterstützt mit 9 zu 2 Stimmen klare Bedingungen für die Wiederaufarbeitung. Der Bundesrat schlägt ein Verbot der Wiederaufarbeitung und der dazu notwendigen Ausfuhr vor.

Festhalten will die UREK-S mit 10 zu 0 bei 2 Enthaltungen bei der Kompetenzzuordnung für die Endlagerung von radioaktiven Abfällen (Art. 38, 43, 48 und 84) an den Bund. Sie ist der festen Überzeugung, dass ein kantonales Vetorecht eine erfolgreiche Suche nach einem Endlager dauerhaft verhindern wird. Sie befürchtet, dass durch ein Vetorecht jegliche Lösung für eine Endlagerung in der Schweiz verunmöglicht wird. Den nicht zustimmenden Kantonen wird gegenüber den Bundesbehörden ein Beschwerderecht eingeräumt. Parlament und Regierung können sich dieser nationalen Aufgabe jedoch nicht entziehen.

Verschiedenen vom Nationalrat eingefügten Bestimmungen widersetzt sich die UREK-S, so z.B. jener, wonach für die Erteilung der Rahmenbewilligung nachzuweisen ist, dass Strom nicht aus erneuerbaren Energien zu gleichen oder tieferen Kosten in der Schweiz erzeugt werden kann (Art. 13/h), jener, wonach die höchstmögliche Haftpflichtversicherungsdeckung besteht (Art. 20/1/h), jener, wonach eine nationale Netzgesellschaft zur Gewährleistung der Versorgungssicherheit sorgen soll (Art. 81bis) und jener, wonach die Kernkraftwerke sich an der Forschung zu beteiligen haben (Art. 85). Sie lehnt auch die die Bestimmungen im Energiegesetz ab, die erneuerbare Energien bevorzugen sollen und die Lenkungsabgabe auf Elektrizität aus Kernenergie.

Die UREK-S wird ihre Beratungen am 11. November 2002 fortsetzen und einige weitere umstrittene Bestimmungen besprechen, zu denen sie weitere Abklärungen von der Verwaltung verlangt hat.

Sie wird sich in dieser Sitzung auch zum weiteren Ablauf des Verfahrens äussern, insbesondere zur Frage, ob die Volksinitiativen "MoratoriumPlus" und "Strom ohne Atom" mit dem Kernenergiegesetz (KEG) zusammen zur Abstimmung zu bringen sind oder getrennt.

Bern, 25.10.2002    Parlamentsdienste