Die Neat-Aufsichtsdelegation (NAD) hat an ihrer 5. ordentlichen Tagung vom 6. und 7. November 2002 mit dem Vorsteher des UVEK eine Aussprache zum derzeitigen Stand und zu den Zukunftsprognosen in wichtigen Bereichen des Neat-Grossprojekts geführt. Im Zentrum standen als Schwerpunkt Fragen zu den Finanzen  Entwicklung der Kosten, der Reservenbeanspruchung und der Liquidität im Fonds für Eisenbahngrossprojekte  zur Inbetriebnahmetermine für die Basistunnels am Gotthard und Lötschberg sowie zum Projekt ETCS 2 / Führerstandsignalisierung (FFS) und den Arbeitsbedingungen auf den Neat-Baustellen.Die Neat-Aufsichtsdelegation liess sich zudem informieren über die verwaltungsinternen Vorbereitungen zu zwei Botschaften mit Bezug zur Neat, die im Jahre 2003 vors Parlament gelangen werden. Es handelt sich um die Freigabe der gesperrten Kredite der 2. Phase der Neat und die Planung einer Neat 2, welche sich auf die zurückgestellten Projekte aus der FinöV-Botschaft von 1996, und die Linienführung "Berg lang geschlossen" im Kanton Uri umfassen soll.

NAD: Stellung, Aufgabe und Verantwortung

Die Neat-Aufsichtsdelegation (NAD) wurde 1998 im Verlaufe der parlamentarischen Beratungen zur Botschaft über die Finanzierung der Eisenbahngrossprojekte des öffentlichen Verkehrs (FinöV) in den Alpentransitbeschluss (AtB; SR 742.104) aufgenommen.

Das Parlament folgte damit letztlich einer Initiative der Finanzdelegation und zwei Mitberichten der Finanzkommissionen (FK). Zuvor hatte die Finanzdelegation die einzelnen Sondierungs- und Vorbereitungsarbeiten zur Neat überwacht. Angesichts der milliardenschweren Investitionen und einer Verwirklichungsdauer von über zwanzig Jahren fand das Parlament die Schaffung einer speziellen Delegation aus Mitgliedern der Kontrollkommissionen (Finanzkommission und Geschäftsprüfungskommission) sowie der zuständigen Legislativkommission (Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen) beider Räte mehr als gerechtfertigt. In guter Erinnerung waren die negativen Erfahrungen mit Kostenüberschreitungen bei früheren grossen Tunnelbauvorhaben und Grossbeschaffungen, jedoch auch die positiven Erfahrungen beim Bau des Vereinatunnels, bei der eine Verzichts-, Blockierungs- und Kompensationsplanung umgesetzt wurde und die Finanzdelegation das Projekt auf Stufe Parlament eng und wirksam begleitete.

Im Dezember 1998 nahm die NAD ihre umfangreiche Tätigkeit auf.

- Seither ist es ihr oberstes Ziel, frühzeitig und sachlich auf risikoreiche Entwicklungen und Abweichungen hinzuweisen.

- Ihre Funktion ist diejenige eines Frühwarnsystems auf Stufe Parlament.

- Ihre Hauptaufgabe liegt darin, die Verwirklichung der Neat in Bezug auf die Einhaltung der bestellten Leistungen, der Termine, der Finanzen (Kosten und Kredite) sowie der rechtlichen und organisatorischen Rahmenbedingungen aus der politischen Warte der parlamentarischen Oberaufsicht zu überwachen und laufend zu begleiten.

- Gegenstand ihrer Aufsicht sind die einzelnen Werke (Projektteile) und Strecken, die im Neat-Perimeter (Beilage 1a und 1b, Neat-Perimeter) liegen. Dieser umfasst im Wesentlichen die mit dem Alpentransitbeschluss beschlossenen sowie die in der FinöV-Botschaft zurückgestellten Projektteile. Geographisch gesehen erstreckt er sich auf der Gotthard-Achse von Arth-Goldau bis in den Raum Lugano, auf der Lötschberg-Achse von Heustrich ins Rhônetal.

- Die Informationsbeschaffungs- bzw. Kontrollrechte gegenüber den beaufsichtigten Stellen sind weitreichend und mit denjenigen der Finanzdelegation und der Geschäftsprüfungskommissionen identisch (Beilage 2, Besondere Kontrollrechte).

- Um einen freien Meinungsaustausch mit den Beaufsichtigten zu ermöglichen, gilt für sie ein erhöhtes Mass an Vertraulichkeit in ihrer Tätigkeit. Denn als parlamentskammern- und kommissionenübergreifende Spezialdelegation befasst sie sich nicht nur nachträglich mit bereits gefassten Beschlüssen des Bundesrates und der zuständigen Verwaltungseinheiten. Vielmehr begleitet sie das Projekt laufend und eng (Beilage 3, Dimensionen der parlamentarischen Oberaufsicht).

- Gegenüber den Beaufsichtigten (Beilage 4, Neat-Aufsichtsorganisation)- dem Bundesrat, den zuständigen Verwaltungsstellen und den mit der Umsetzung betrauten Erstellergesellschaften AlpTransit Gotthard AG (ATG) und BLS Alptransit AG (BLS AT) - interveniert sie mittelsEmpfehlungen wie Anregungen und Beanstandungen.

Die NAD verfügt gegenüber den Beaufsichtigten weder über Entscheid- noch über Weisungsbefugnisse.

- Mit ihren Empfehlungen übernimmt sie keine direkte Verantwortung für die Entscheide des Bundesrates bzw. des Departements sowie deren unmittelbaren Aufsicht.

Die Verantwortung für die Verwirklichung des Jahrhundertvorhabens liegt beim Bundesrat.

- Gegenüber ihren Stammkommissionen hat die NAD die Pflicht, laufend über ihre Erkenntnisse und Feststellungen mindestens jährlich im Rahmen eines schriftlichen Tätigkeitsberichts zu informieren.

Der nächste Tätigkeitsbericht wird Anfang Februar 2003 verabschiedet und der Öffentlichkeit vorgestellt.

FinöV-Projekte: Finanzierung und Steuerung über den Fonds für Eisenbahngrossprojekte (FEG)

Das Infrastrukturvorhaben "Neue Alpentransversale" ist eines von vier Eisenbahngrossprojekten, deren Finanzierung über einen eigenen Fonds erfolgt. Es handelt sich dabei um folgende Projekte (Beilage 5, Terminplan FinöV):

- Neat

- Bahn 2000

- Lärmschutzmassnahmen

- Anschluss an die europäische Hochleistungsnetze

Die einzelnen FinöV-Projekte befinden sich in unterschiedlichen Entwicklungsstadien (Vorabklärungen, Planung, politischen Beratung, Genehmigung, Ausführung und Inbetriebnahme). Ihre Finanzierung und die Verwendung finanziellen Mittel wird über den Fonds für Eisenbahngrossprojekte gesteuert (Beilage 6, FEG).

Die Äufnung (Finanzierung) des Fonds ist über die in Artikel 196 Ziffer 3 Absatz 2 der Bundeserfassung festgelegten Quellen grundsätzlich gesichert.

Zur Begrenzung der in einer ersten Phase nötigen Bevorschussung aus der Bundeskasse hat das Parlament eine Bevorschussungslimite von nominal 4,2 Milliarden Franken festgelegt, die der Teuerung angepasst wird.

Verantwortlich für das Management des Fonds ist das Bundesamt für Verkehr (BAV). Durch laufende computergestützte Simulationen des Fonds wird sichergestellt, dass heute keine Verpflichtungen eingegangen werden, die zu einer Überschreitung der Bevorschussungslimite führen (Beilage 7, Fondssimulation Stand 10.10.2002). Dabei fliessen Daten und Annahmen zur Einnahmen- und zur Ausgabenseite mit ein. Darin enthalten ist auch die Entwicklung der LSVA.

Die Differenz (GAP) zwischen der Bevorschussungslimite (Linie oben) und der kumulierten Bevorschussung (Linie unten) ist die zu jedem Zeitpunkt voraussichtlich noch zur Verfügung stehende Liquidität. Diese Darstellung aus der Fondssimulation stellt nichts anderes dar als die Liquiditätsplanung für die FinöV-Projekte.

Seit Beginn der Simulationen hat sich der GAP für die liquiden Mittel der vier Eisenbahngrossprojekte auf 125 Millionen Franken reduziert. Die kritischen Jahre mit der grössten Annäherung an die Limite liegen zwischen 2005 und 2010.

Die Mehrjahresinvestitionsplanung für das FinöV-Projekt Neat wird der NAD halbjährlich mit den Standberichten des BAV unterbreitet (Beilage 8, Planrechnung).

Kreditarten

Um die Kreditarten, die für die Neat von Bedeutung sind, ist in der Vergangenheit gelegentlich Verwirrung entstanden (Beilage 9, Kreditarten). Im Folgenden eine Übersicht:

Verpflichtungskredite

- Der Neat-Gesamtkredit (NGK) ist ein Verpflichtungskredit, der je einen einzelnen Objektkredit (objektbezogener Verpflichtungskredit) pro Werk enthält (z.B. Objektkredit "Reserven").

- Ein Zusatzkredit zum Neat-Gesamtkredit ist ein zusätzlicher Verpflichtungskredit, der dem Parlament vom Bundesrat mit einer neuen Botschaft beantragt werden muss, wenn die Objektkredite des NGK nicht mehr ausreichen.

- Eine Krediterweiterung zum Neat-Gesamtkreditist eine vom Bundesrat - gestützt auf eine ausdrückliche Kompetenzdelegation in einem Gesetz oder Bundesbeschluss - beschlossene Erhöhung eines Verpflichtungskredites um die im betreffenden Gesetz oder Bundesbeschluss explizit genannten Faktoren (beispielsweise Mehrwertsteuer, Bauzinsen und Teuerung).

Zahlungskredite

- Die Zahlungskredite ermächtigen die Verwaltung, für den angegebenen Zweck und bis zum bewilligten Betrag während eines Voranschlagjahres Zahlungen zu leisten. Der Fonds für Eisenbahngrossprojekte enthält für die vier FinöV-Projekte die nötigen Zahlungskredite. Sie werden vom Parlament jährlich im Rahmen eines eigenen Bundesbeschlusses zum Voranschlag der Eidgenossenschaft beschlossen.

- Nachtragskredite sind nachträglich bewilligte, den Voranschlag ergänzende Zahlungskredite. Sie können in Form eines ordentlichen Nachtrags (ohne Vorschuss), eines Nachtrags mit gewöhnlichem Vorschuss (durch die Finanzdelegation) oder mit dringlichem Vorschuss (durch den Bundesrat) bewilligt werden.

Bei der Neat wird eines dieser Verfahren gewählt, wenn zusätzliche Zahlungskredite von über 15% des ursprünglichen Zahlungskredits notwendig werden.

Der Bundesrat kann ohne ans Parlament zu gelangen den jährlichen Zahlungskredit für ein Werk um bis zu 15% des ursprünglichen Zahlungskredits heraufsetzen, wenn die Arbeiten rascher als geplant ausgeführt werden und sich die Kosten erwartungsgemäss entwickeln.

Der Neat-Gesamtkredit wurde vom Parlament im Jahre 1999 genehmigt (Beilage 10, Neat-Gesamtkredit). In der Zwischenzeit wurde der NGK vom Bundesrat mittels einer Krediterweiterung an den neuen Neat-Teuerungsindex angepasst.

Die einzelnen Objektkredite für die 2. Phase sind zur Zeit noch gesperrt. Die Freigabe erfolgt durch das Parlament mit der Einleitung der Phase 2.

Eine Botschaft zur Freigabe der Objektkredite der 2. Phase (insbesondere der Projektteile Zimmerberg, Ceneri, Verbindung linke Zürichsee- und Gotthardlinie) wird derzeit im BAV erarbeitet.

Der Objektkredit "Reserven" im NGK beträgt 15% des NGK. Entsprechend den Ausführungen in der FinöV-Botschaft vom 26. Juni 1996, der Botschaft über den neuen Neat-Gesamtkredit vom 31. März 1999 und den Materialien der Beratungen im Parlament und der vorberatenden Kommission dient sie zur Abdeckung der projektbedingten Unsicherheiten gegenüber den wahrscheinlichen Kosten und zur Stabilisierung des Finanzierungspakets.

Mit Unsicherheiten sind insbesondere unvorhersehbare, vor allem geologisch und bautechnische Gründegemeint. Zudem können Bestellungsänderungen durch den Bund als Besteller - beispielsweise aus sicherheitsbedingten Änderungen von Projektteilen, wie dies durch den Systemwechsel von einer Zweispurröhre auf zwei Einspurröhren beim Ceneri-Basistunnel - zu einer weiteren Beanspruchung führen.

Die Freigabe von einzelnen Teilen aus dieser Reserve liegt im Kompetenzbereich des Bundesrates. Er kann eine Freigabe jedoch erst beschliessen, wenn Mehrkosten, die aufgrund oben erwähnter Unsicherheiten entstehen, nicht kompensiert oder durch den Verzicht auf einzelne Projektteile aufgefangen werden können.

Im Herbst 2002 hat der Bundesrat erstmals 390 Millionen Franken für die Achse Lötschberg und 5 Millionen Franken für den Ausbau St. Gallen - Arth-Goldau gewährt.

Reichen die Reserven voraussichtlich nicht aus und ist das Kompensationspotenzial ausgeschöpft, muss der Bundesrat dem Parlament mit einer Sonderbotschaft einen Zusatzkredit zum Neat-Gesamtkredit beantragen.

Zur Deckung der Aufwendungen für die Teuerung, die Mehrwertsteuer und die Bauzinsen sind im Fonds für Eisenbahngrossprojekte die notwendigen Mittel eingestellt. Diese basiert auf den Annahmen für die durchschnittlichen Entwicklungsraten der entsprechenden drei unbeeinflussbaren Grössen für die Laufzeit des Fonds.

Die zusätzlichen Mittel für die Deckung der Teuerungs-, der Mehrwertsteuer- und Bauzinskosten werden vom Bundesrat mittels einer von ihm zu beschliessenden Krediterweiterung zum NGK gedeckt.

Die projektbedingten Mehrkosten und die Aufwendungen für Teuerung, Mehrwertsteuer und Bauzinsen sind im Fonds für Eisenbahngrossprojekte berücksichtigt und damit finanziert (Beilage 11).

Kostensituation und Beanspruchung der Reserven

Die Neat-Aufsichtsdelegation hat in ihrer Medienmitteilung vom 2. Oktober 2002 auf die aktuelle Kostensituation der Neat Anfang Oktober 2002 bereits hingewiesen (Beilage 12, Stand der Kosten).

- Die per Ende Juni 2002 ausgewiesenen voraussichtlichen Mehrkosten betragen rund 1‘557 Millionen Franken.

- Hinzu kommen in der Zwischenzeit angemeldete voraussichtlichen Mehrkosten von rund 230 Millionen Franken für die Inbetriebnahme des Lötschberg-Basistunnels, für notwendige Vorinvestitionen im Kanton Uri und für die Verfassung einer multimedialen Neat-Dokumentation.

- Diese Mehrkosten sind zu einem grossen Teil auf sicherheitsbedingte Bestellungs- und Projektänderungen zurückzuführen.

Die voraussichtlichen Neat-Gesamtkosten und der simulierte voraussichtliche Liquiditätsbedarf für alle vier FinöV-Projekte liegen aus heutiger Sicht knapp innerhalb der vorhandenen Limiten.

Vom Objektkredit "Reserven" (1‘947 Millionen Franken, Preisbasis 1998) sind bis heute bis auf 160 Millionen Franken alle Mittel in der einen oder anderen Form gebunden (Beilage 13, Beanspruchung der Reserven).

Die in der aktuellen Simulation zum Fonds für Eisenbahngrossprojekte ausgewiesene freie Liquidität beträgt für alle FinöV-Projekte zusammen in den kritischen Jahren 125 Millionen Franken.

Die Übersicht über die mutmasslichen Endkosten per 30. Juni 2002 (Beilage 14) fasst die bisherigen Ausführungen auf einen Blick zusammen. Die Differenz von 390 Millionen Franken zwischen dem Kostendach Gesamtvorhaben inklusive Reserven und mutmasslichen Endkosten beinhaltet die bis heute angemeldeten Mehrkosten und die noch nicht beanspruchten Reserven von 160 Millionen Franken.

Ohne rigide Kompensationen und umfassender Überprüfung von Verzichtsmöglichkeiten drohen die Neat-Kosten diesen Rahmen zu sprengen.

Die Neat-Aufsichtsdelegation prüft mit den Projektverantwortlichen laufend den Stand der Kompensationsplanung. Um die Einhaltung des Gesamtkostenrahmens zu ermöglichen, wurden vom BAV folgende Massnahmen ergriffen:

- Bestellungsänderungen des Bundes, die zu Mehrkosten führen könnten, sind zu vermeiden.

- Für Bestellungsänderungen wegen erhöhter Sicherheitsanforderungen müssen andere Finanzierungen erwogen werden.

- Von den Erstellergesellschaften wird verlangt, das Abwehrmanagement bezüglich Änderungen und Kostenerhöhungen rigider durchzusetzen.

- Wirkungsvolle Kostensteuerungsmassnahmen und Kompensationen werden inskünftig noch aktiver vorgenommen.

Die Neat-Aufsichtsdelegation erachtet es als unabdingbar, dass die in Artikel 2 Absatz 3 der Alpentransit-Verordnung und in Artikel 3 Buchstabe c des Alpentransit-Finanzierungsbeschlusses vorgesehene Kompensationsplanung von allen Verantwortlichen mit höchster Priorität weiterverfolgt und ergänzt. Insbesondere darf eine weitere Reservefreigabe durch den Bundesrat nur erfolgen, wenn nachgewiesen ist, dass die Kostenoptimierungspotenziale voll ausgeschöpft wurden.

Aus Sicht der Neat-Aufsichtsdelegation muss der Druck auf die Verwaltung und die Erstellergesellschaften aufrechterhalten werden. Das Kostenmanagement muss rigid sein und alle Kompensationsmöglichkeiten müssen voll genutzt werden.

Die Abklärungen der Neat-Aufsichtsdelegation haben gezeigt, dass die Einführung einer Blockierungs- und Verzichtsplanung für einzelne Elemente im Gegensatz zu anderen Eisenbahninfrastrukturprojekten, wie beispielsweise Bahn 2000 1. Etappe mit verschiedenen Einzelobjekten oder dem Bau des einzelnen Vereinatunnels, aufgrund der hohen gegenseitigen Abhängigkeit der verschiedenen Projektteile schwer möglich ist..

Die Neat-Aufsichtsdelegation begrüsst, dass das BAV im Rahmen der Vorbereitung für die Freigabe der 2. Phase Abklärungen trifft, ob die Erreichung der erforderlichen Leistungsvorgaben auf der Gotthard-Achse nicht durch kostengünstigere Massnahmen erreicht werden können, ohne die politischen Vorgaben des Bundes in Bezug auf die Kapazitäten der Alpentransversalen zu schmälern.

Überlegungen zu einem allfälligen Zusatzkredit zum Neat-Gesamtkredit

Das BAV orientierte die NAD Anfang Oktober 2002 im Rahmen des letzten Neat-Standberichts (Situation per 30.06.202) ausführlich und transparent über die finanzielle Situation.

Die NAD informierte in der Folge die Kontrollkommissionen und die Öffentlichkeit über die aktuelle Lage.

Für die Neat-Aufsichtsdelegation ist der Zeitpunkt gekommen, verschiedene Gedanken über einen Zusatzkredit zum Neat-Gesamtkredit anzustellen.

Die NAD befasste sich deshalb an ihrer Tagung mit folgenden zentralen Fragen:

- Ist ein Zusatzkredit notwendig?

- Zu welchem Zeitpunkt müsste ein allfälliger Zusatzkredit durch den Bundesrat beantragt bzw. durch das Parlament beschlossen werden?

- Auf welche Objektkredite müsste sich ein allfälliger Zusatzkredit beziehen?

Notwendigkeit eines Zusatzkredits zum Neat-Gesamtkredit

Die Verwendung des Objektkredits "Reserven" für sicherheitsbedingte Projektänderung (insbesondere rund 600 Millionen Franken für den sicherheitsbedingten Systemwechsel beim Ceneri-Basistunnel) basiert auf einem politischen Entscheid des Bundesrates. Grundsatz ist die Überlegung, dass kein Zusatzkredit verlangt werden sollte, solange noch bewilligte Reserven vorhanden sind. Bisher war ein Antrag für einen Zusatzkredit für den Ceneri-Basistunnel nicht möglich, da sich dieser in der 2. Phase befindet und ein Zusatzkredit frühestens mit der Freigabe der 2. Phase beantragt werden kann.

Sollte die vollständige Nutzung der Kompensationsmöglichkeiten sowie die Verstärkung und Umsetzung der Verzichtspotenziale nicht greifen, hat der Bundesrat dem Parlament einen Zusatzkredit zu beantragen, um die finanzielle Basis zu sichern.

Zeitpunkt eines Zusatzkredits zum Neat-Gesamtkredit

Gemäss Artikel 31 Absatz 1 des Finanzhaushaltgesetzes (SR 611) muss ein Zusatzkredit ohne Verzug anbegehrt werden, wenn sich vor oder während der Ausführung eines Vorhabens zeigt, dass der bewilligte Kredit nicht ausreicht.

Gemäss Artikel 32 Absatz 1 der Finanzhaushaltsverordnung (SR 611.1) sind Zusatzkredite unverzüglich und vor dem Eingehen von Verpflichtungen zu beantragen.

Da sich der richtige Zeitpunkt nicht mathematisch definieren lässt, hat die Neat-Aufsichtsdelegation mit dem Vorsteher des UVEK, sowie Vertretern des BAV, der EFK und des Rechtsdienstes des EFD verschiedene Kriterien erörtert, an denen sich der Bundesrat bei der Wahl des "richtigen" Zeitpunktes notwendigerweise orientieren muss:

- Die Handlungsfreiheit des Parlaments im Rahmen seiner umfassenden Finanzkompetenz muss so weit als möglich erhalten bleiben. Es darf deshalb nicht ohne Not so lange gezögert werden, bis sich zur Vermeidung eines Baustopps ein kreditrechtliches Dringlichkeitsverfahren mit gewöhnlichem oder dringlichem Vorschuss aufdrängt.

- Unwirtschaftliche Lösungen, wie sie beispielsweise bei einem kreditbedingten Baustopp resultieren würden, müssen vermieden werden. Unter keinen Umständen darf es so weit kommen, dass ein Projekt wegen eines zu spät beantragten Zusatzkredits auch nur vorübergehend eingestellt werden muss.

- Verfrüht wäre ein Antrag jedoch, wenn erste Anzeichen auf einen möglichen Zusatzkreditbedarf hinweisen, aber noch keine seriösen Kostenberechnungen und Abklärungen vorliegen. Das Parlament kann seine Finanzkompetenz nur richtig wahrnehmen, wenn es über hinreichende Entscheidgrundlagen verfolgt. Die nötigen Abklärungen sind in einem solchen Fall umgehend und speditiv anzugehen.

- Verfrüht wäre ein Antrag auf Bewilligung eines Zusatzkredits jedoch auch, wenn noch nicht ausgeschöpfte Spar- und Kompensationsmöglichkeiten gegeben sind. Denn das Parlament erwartet von seinen Vollzugsorganen, dass sie alle realistischen Anstrengungen unternehmen, um die Kreditlimiten auch in einem schwierigen Umfeld einzuhalten.

Die Beurteilung der Frage, zu welchem Zeitpunkt ein allfälliger Zusatzkredit zum Neat-Gesamtkredit beim Parlament beantragt werden soll, liegt im Verantwortungsbereich des Bundesrates.

Die Aufgabe der Neat-Aufsichtsdelegation ist es, den Bundesrat und ihre Stammkommissionen darauf aufmerksam zu machen, dass der Wahl des richtigen Zeitpunkts eine entscheidende Rolle zukommt.

Aufstockung der Reserven durch einen Zusatzkredit zum Neat-Gesamtkredit

Die NAD erörterte mit dem Vorsteher des UVEK die Frage, auf welche Objektkredite sich ein allfälliger Zusatzkredit zu beziehen hätte.

Sie kam nach eingehender Diskussion zum Schluss, dass ein Zusatzkredit auf den Objektkredit "Reserven", in dem zu einem grossen Teil sicherheitsbedingte Bestellungsänderungen des Bundes enthalten sind, beantragt werden müsste.

Die NAD empfiehlt, dass der Bundesrat die in der Aussprache mit dem Departementsvorsteher UVEK erläuterten Kriterien und Erkenntnisse bei seiner Beschlussfassung berücksichtigt.

Die Neat-Aufsichtsdelegation nahm davon Kenntnis, dass das BAV im Rahmen der Vorbereitungen zur Botschaft über die Freigabe der Neat 2. Phase die Frage eines allfälligen Zusatzkredits zum Neat-Gesamtkredit eingehend prüft. Die Botschaft soll im ersten Halbjahr 2003 vom Bundesrat verabschiedet und ans Parlament überwiesen werden.

Inbetriebnahmetermine

Die Neat-Aufsichtsdelegation hat in ihrer Medienmitteilung vom 2. Oktober 2002 auf die aktuelle Terminsituation per Anfang Oktober 2002 bereits hingewiesen (Beilage 15, Stand der Kosten).

Inbetriebnahmetermin Lötschberg-Achse

Gemäss aktueller Prognose dürfte beim Lötschberg- trotz Abweichungen bei einzelnen Leistungen - dieInbetriebnahme im Jahr 2007 erreicht werden.

Die rechtzeitige Eröffnung der Lötschberg-Achse ist entscheidend für die volle Erhebung der LSVA und damit für Mehreinnahmen in den Fonds für Eisenbahngrossprojekte (FEG).

Zeitkritisch für die planmässige Inbetriebnahme der Lötschberg-Achse erachtet die Neat-Aufsichtsdelegation insbesondere die Umsetzung des funkgesteuerten Zugsicherungssystems ETCS Level 2. Es soll ab dem Jahre 2004 erstmals im Rahmen von Bahn 2000 auf der Neubaustrecke Mattstetten - Rothrist zum Einsatz kommen. Zum heutigen Zeitpunkt ist noch unsicher, ob das System rechtzeitig einsatzfähig sein wird. Ohne dieses System können die Züge nicht wie vorgesehen mit rund 200 km/h verkehren. Für den Lötschberg- und Gotthard-Basistunnels ist ebenfalls der Einsatz von ETCS Level 2 vorgesehen.

Im Rahmen einer langen und vertieften Aussprache mit Vertretern der BLS AG, SBB AG, BLS AT und Vertretern der Firma Alstom Schweiz AG hat die NAD den Eindruck gewonnen, dass das System in technischer Hinsicht machbar ist.

Für einen Grundsatzentscheid in Bezug auf den Einsatz von ETCS 2 auf der Neubaustrecke von Bahn 2000 muss ein Entscheid Ende 2002 fallen. Auf der Lötschberg-Basislinie steht den Verantwortlichen für ihren Entscheid Zeit bis Mitte 2004 zur Verfügung. Dieser Spielraum von eineinhalb Jahren muss aus Sicht der NAD voll genutzt werden.

Inbetriebnahmetermine Gotthard-Basistunnel

Am Gotthardist heute - unter Berücksichtigung einer Inbetriebsetzungsphase von ca. einem Jahr - von einer Inbetriebnahme voraussichtlich im Jahr 2014 auszugehen. Dabei bestehen weiterhin Risiken im Bereich des Baubeginns des Anschlusses an die Stammlinie in Uri.

Einleitung der Planung für eine Neat 2

Mit dem Beschluss über die definitive Linienführung im Kanton Uri (Beilage 1, Uri Berg lang) hat der Bundesrat dem UVEK den Auftrag erteilt, eine Botschaft über einen Planungsauftrag und den entsprechenden Planungskredit für eine Neat 2 vorzubereiten. Gegenstand einer Neat 2 sollen die im Alpentransitbeschluss zurückgestellten Projekte innerhalb des Neat-Perimeters sowie die Linienführung "Berg lang geschlossen" im Kanton Uri sein.

Diese Botschaft wird dem Parlament vom Bundesrat voraussichtlich Mitte 2003 überwiesen.

Arbeitsbedingungen auf den Neat-Baustellen

Die zuständigen Vertreter des Staatssekretariats für Wirtschaft (seco), des Bundesamts für Ausländerfragen (BFA) sowie der Erstellergesellschaften orientierten die Neat-Aufsichtsdelegation über die Auswirkungen der Inkraftsetzung der bilateralen Verträge, die Arbeitsbedingungen und Streiks auf den Neat-Baustellen sowie die Koordination zwischen den mit der Aufsicht und den Kontrollen vor Ort betrauten Behörden.

Sie konnte keine gravierenden Mängel feststellen und sieht derzeit keinen Handlungsbedarf für die parlamentarische Oberaufsicht.

Die Neat-Aufsichtsdelegation tagte am 6. und 7. November 2002 unter dem Vorsitz von Nationalrat Max Binder (SVP/ZH) in Bern. Sie führte eine Aussprache mit dem Vorsteher des Departements für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) sowie Aussprachen mit Vertretern des Staatssekretariats für Wirtschaft (seco), des Bundesamtes für Ausländerfragen (BFA), der Erstellergesellschaften (ATG und BLS AT) sowie der Bahnen SBB AG und BLS AG und Vertretern der Alstom Schweiz AG. Die Sitzung fand in Anwesenheit des Direktors des Bundesamts für Verkehr (BAV) sowie Vertretern der Abteilung Bau BAV, der Eidgenössischen Finanzkontrolle (EFK) und der Eidgenössischen Finanzverwaltung (EFV) statt.

Bern, 07.11.2002    Parlamentsdienste