Im Rahmen der Totalrevision der Bundesrechtspflege (01.023) hat die Kommission Anhörungen durchgeführt und die Beratung aufgenommen zu den Grundzügen des Entwurfs zum Bundesgerichtsgesetz: Einführung der Einheitsbeschwerde, neue Umschreibung der Bereiche, in denen die Beschwerde beim Bundesgericht ausgeschlossen wird, Erhöhung der Streitwertgrenze und Vereinheitlichung der Kognition. Sie wird ihre Arbeit an ihren nächsten Sitzungen fortführen.
Die Kommission ist einstimmig auf das Gesetz über die Teilung eingezogener Vermögenswerte (01.064) eingetreten. Sie hat die Notwendigkeit der neuen Regelung unterstrichen, die einen einfachen Teilungsschlüssel für eingezogene Vermögenswerte unter den am Strafverfahren beteiligten Gemeinwesen (Kantone und Bund) vorschreibt. Der Gesetzesentwurf sieht auch vor, dass Teilungsvereinbarungen zwischen der Schweiz und ausländischen Staaten geschlossen werden können. Die Kommission wird die Detailberatung des Entwurfs an ihrer nächsten Sitzung in Angriff nehmen.
Auf der Traktandenliste standen ferner die letzten noch verbleibenden Differenzen bei der Revision des Allgemeinen Teils des Militärstrafgesetzes (98.038; Vorlage B). Die Kommissionsmehrheit hat sich im Wesentlichen den Beschlüssen des Nationalrates angeschlossen. Eine Kommissionsminderheit beantragt jedoch eine Änderung betreffend die Dienstverweigerer. Nach dem revidierten Allgemeinen Teil des Strafgesetzbuches sollen die kurzen Freiheitsstrafen grundsätzlich durch andere Strafen ersetzt werden (gemeinnützige Arbeit, Geldstrafe). Der Nationalrat hat für Dienstverweigerer eine Ausnahme vorgesehen: Für sie soll nur die Freiheitsstrafe in Frage kommen. Die Kommissionsminderheit beantragt, es dem Ermessen der Gerichte zu überlassen, ob eine unbedingte Freiheitsstrafe oder eine andere Strafe ausgesprochen wird.
Die Kommission beantragt einstimmig, einer parlamentarischen Initiative (02.421 Pa. Iv. Lombardi. Änderung des URG. Vervielfältigung von Tonträgern zum Zweck der Sendung in Radio und Fernsehen) Folge zu geben. Im Urheberrechtsgesetz soll vorgesehen werden, dass Sendeunternehmen berechtigt sind, im Handel erhältliche Tonträger aufzunehmen, um sie zu senden. Die Kommission ist der Auffassung, dass das geltende Gesetz in dieser Hinsicht eine Lücke aufweist, die noch vor der laufenden Teilrevision des URG, welche noch Jahre in Anspruch nehmen wird, gefüllt werden muss.
Schliesslich hat die Kommission die Prüfung des DNA-Profil-Gesetzes (00.088) fortgesetzt.
Die Kommission hat am 30. und 31. Januar 2003 unter dem Vorsitz von Ständerat Simon Epiney (VS/CVP) und teilweise im Beisein von Bundesrätin Ruth Metzler in Bern getagt.
Bern, 31.01.2003 Parlamentsdienste