Die Präsidenten der Subkommissionen "Gerichte" der Geschäftsprüfungskommissionen beantragen den Geschäftsprüfungskommissionen, eine Untersuchung am Bundesgericht durchzuführen. Die beiden Geschäftsprüfungskommissionen entscheiden darüber während der Frühlingssession.

Die Präsidenten der Subkommissionen "Gerichte" der Geschäftsprüfungskommissionen beider Räte, Ständerat Hans Hess und Nationalrat Hubert Lauper, werden den Geschäftsprüfungskommissionen beantragen, die im Zusammenhang mit dem Spuck-Vorfall laut gewordenen Vorwürfe von Unregelmässigkeiten in der Geschäftsführung des Kassationshofes abzuklären. Sie nehmen den klaren Entscheid des Bundesgerichts zur Kenntnis, Bundesrichter Martin Schubarth in der Rechtsprechung nicht mehr einzusetzen. Die Präsidenten sind der Meinung, dass die Geschäftsprüfungskommissionen im Interesse des Ansehens des obersten Gerichts und zur Wiederherstellung des uneingeschränkten Vertrauens in seine Institutionen eine vertiefte Untersuchung am Bundesgericht durchführen sollten.

Die beiden Geschäftsprüfungskommissionen werden während der Frühlingssession über die Durchführung einer Untersuchung entscheiden und das Untersuchungsmandat festlegen. Sie können die Subkommissionen "Gerichte" oder eine aus beiden Räten zusammengesetzte Arbeitsgruppe mit der Untersuchung betrauen.

Bern, 20.02.2003    Parlamentsdienste