An ihrer heutigen Sitzung hat die Gerichtskommission einleitend feststellen dürfen, dass 65 Interessentinnen und Interessenten sich für eine Richterstelle am neuen Bundesstrafgericht in Bellinzona beworben haben. Eine Subkommission mit Vertreterinnen und Vertretern aller Fraktionen wird noch vor den Sommerferien eine Vorevaluation vornehmen und an insgesamt drei Sitzungstagen mit den Interessentinnen und Interessenten Anhörungen durchführen. An der für Mitte August 2003 vorgesehenen Sitzung der Gesamtkommission soll entschieden werden, welche Kandidaten und Kandidatinnen den Fraktionen zur Wahl empfohlen werden können. Mit diesem ehrgeizigen Fahrplan soll gewährleistet sein, dass die Wahlen für das neue Bundesstrafgericht Bellinzona in der Herbstsession 2003 erfolgen können.
Mit einiger Besorgnis hat die Gerichtskommission zur Kenntnis genommen, dass zwar darüber verhandelt wird; bis heute jedoch noch nicht feststeht, in welcher Höhe sich die Kantone Tessin und St. Gallen an den Miet- und späteren Erstellungskosten der Gerichtsgebäulichkeiten beteiligen werden. Eine solche Kostenbeteiligung wurde in der parlamentarischen Beratung der beiden Räte in Aussicht gestellt und spielte für die Wahl von Bellinzona und St. Gallen eine mitentscheidende Rolle. Die Gerichtskommission hofft deshalb, dass bis zum Wahltermin für das Bundesstrafgericht Bellinzona der Bundesrat und die Kantonsregierungen St. Gallen und Tessin die Kostenbeteiligung dieser beiden Kantone ausgehandelt und vereinbart haben.
Die Kommission tagte am 9. Mai unter dem Vorsitz von Ständerat Rolf Schweiger (FDP/ ZG).
Bern, 09.05.2003 Parlamentsdienste