Die WAK hat die Eintretensdebatte über die überschüssigen Goldreserven und über die Volksinitiative« Nationalbankgewinne für die AHV » abgeschlossenIm Weiteren behandelte die Kommission mehrere parlamentarische Initiativen in der Vorprüfung: Bei der parlamentarischen Initiative Gysin (03.447 - Lohnausweis) will die Kommission auf der Basis einer in den nächsten Wochen durchzuführenden Umfrage bei den betroffenen Verbänden der Arbeitgeber und Arbeitnehmer die Frage im kommenden Mai erneut prüfen. Die parlamentarischen Initiativen Teuscher (02.470 - zusätzliche Ferienwoche für erwerbstätige Eltern) und Hofmann (02.472 - Totalrevision Mitwirkungsgesetz) wurden von der Kommission mit 11:8 bzw. 12:9 Stimmen zur Ablehnung empfohlen. Schliesslich beantragt die Kommissionsmehrheit im Einklang mit der Kommission des Ständerates, das Steuerpaket erst auf den 1.1.2005 in Kraft zu setzen.

1. Überschüssige Goldreserven der SNB und Volksinitiative

« Nationalbankgewinne für die AHV »

Infolge der Aufhebung der Goldbindung des Frankens hält die SNB höhere Währungsreserven, als sie für die Geld- und Währungspolitik benötigt. Es stehen 1300 Tonnen Gold zur Verfügung, was bei einem angenommenen Preis von 15'000 Franken pro Kilogramm 20 Milliarden Franken entspricht. Nachdem im September 2002 mit der « Goldinitiative » der SVP und dem Gegenvorschlag von Bundesrat und Parlament zwei Vorschläge zur Verwendung abgelehnt worden sind, hat sich der Bundesrat erneut an die Arbeit gemacht und dem Parlament einen Entwurf für eine Übergangsbestimmung in der Bundesverfassung vorgelegt. Der Entwurf sieht vor, dass der Erlös aus dem Goldverkauf einem Fonds übertragen wird, aus dem lediglich die Erträge ausgeschüttet werden. Davon würden zwei Drittel den Kantonen und ein Drittel dem Bund zukommen. Das Fondsvermögen soll in seinem realen Wert erhalten bleiben, damit auch künftige Generationen davon profitieren können. Bei einem Zinssatz von 2,5% stünden jährlich rund 450-500 Millionen Franken für die Ausschüttung zur Verfügung. Nach dreissig Jahren würde der Fonds aufgelöst, sofern Volk und Stände nichts anderes beschliessen. Das Fondsvermögen würde zu zwei Dritteln an die Kantone und zu einem Drittel an den Bund fallen.

Die Volksinitiative « Nationalbankgewinne für die AHV » hat nicht die überschüssigen Goldreserven, sondern die künftigen und periodisch anfallenden Erträge der SNB zum Gegenstand. Die Initiative schlägt vor, den in Artikel 99 Absatz 4 der Bundesverfassung festgehaltenen Verteilschlüssel (ein Drittel Bund, zwei Drittel Kantone) zu ändern und den Reingewinn der Nationalbank künftig an den AHV-Fonds auszuschütten. Vorbehalten wäre ein Anteil der Kantone von jährlich 1 Milliarde Franken. Der Bundesrat schlägt vor, die Initiative abzulehnen, da er befürchtet, dass die Initiative die Unabhängigkeit der Nationalbank gefährdet ohne in der Lage zu sein, die Finanzierung der AHV zu garantieren.

Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben (WAK) hat zu diesen beiden in derselben Botschaft (03.049) enthaltenen Vorlagen eine Reihe von Anhörungen durchgeführt. Angehört wurden neben den Urhebern von parlamentarischen Initiativen zum Thema der überschüssigen Goldreserven (PaIv 02.445 Fasel, PaIv 02.446 Grobet, PaIv 02.447 Dupraz, PaIv 02.449 Fraktion SVP und PaIv 03.400 Fraktion SP) auch das Initiativkomitee - vertreten durch Nationalrat Rudolf Rechsteiner (SP) -, in Vertretung der Kantone Eveline Widmer-Schlumpf, Präsidentin der Konferenz der Finanzdirektoren, und Christian Wanner, Solothurner Finanzdirektor, sowie (nur zur Volksinitiative) der Präsident des Nationalbankdirektoriums Jean-Pierre Roth.

Nach diesen Beschlüssen ist die Kommission auf die Vorlagen über die Verwendung der überschüssigen Goldreserven eingetreten, wobei das Eintreten auf die Volksinitiative über die Nationalbankgewinne vorgeschrieben ist. Die Diskussionen innerhalb der WAK im Rahmen der Eintretensdebatte haben gezeigt, wie zahlreich die Meinungen und Vorschläge zur Verwendung der Goldreserven sind. Auch der politische Zusammenhang zwischen den beiden Vorlagen wurde verschiedentlich von Kommissionsmitgliedern hervorgehoben. Die Kommission hat gewünscht, die Behandlung der beiden Vorlagen nicht in der heutigen Sitzung abzuschliessen. Da das Geschäft erst für die Frühjahrssession 2004 vorgesehen ist, zieht die WAK es vor, die vielen Vorschläge vertieft zu prüfen und die Behandlung dieser wichtigen Frage der Kommission in ihrer neuen Zusammensetzung für die kommende Legislatur zu ermöglichen.

2. Gewerbliches Bürgschaftswesen

1999 beauftragte das Parlament mit dem Postulat 99.3577 betreffend die Stärkung des gewerblichen Bürgschaftswesens den Bundesrat, einen entsprechenden Bericht samt Vorschlägen auszuarbeiten. Im Juli 2003 erschien der Bericht des Bundesrates; an ihrer Sitzung vom 3. November behandelte ihn die WAK. Sie beschloss, dass der Bericht in eine Gesamtschau zu stellen ist, namentlich mit den Auswirkungen einer Einführung von Basel II. Ausserdem soll auch der Stand der Arbeiten zur Botschaft zur Revision der Risikogesellschaften und der Unternehmenssteuerreform II in mit einbezogen werden. Diese Gesamtschau will die Kommission in einer Sitzung im ersten Quartal 2004 vornehmen.

3. Steuerpaket 2001 - Inkrafttreten

Das Steuerpaket 2001 ist in der Sommersession von den Räten verabschiedet worden. Es sieht für die Bereiche Ehe- und Familienbesteuerung sowie Stempelabgaben das Inkrafttreten der neuen Bestimmungen auf den 1. Januar 2004 vor. Gegen das Steuerpaket ist nun allerdings vom Volk und von den Kantonen das Referendum ergriffen worden; abgestimmt wird voraussichtlich im Mai 2004. Wird das Referendum verworfen, so stellt sich die Frage des Inkrafttretens des Steuerpakets 2001. Ein rückwirkendes Inkrafttreten erscheint dem Bundesrat aus organisatorischen Gründen (Quellensteuer) unmöglich bzw. mit einem gewaltigen Verwaltungsaufwand für die Kantone und insbesondere die Arbeitgeber verbunden, und finanziell erleichtert eine Verschiebung des Inkrafttretens den Abbau des Defizits des Bundeshaushalts. Die Kommissionsmehrheit (16:6) folgt dem Bundesrat und seiner Argument.

Die Kommission tagte in Bern unter der Leitung von Jean-Philippe Maitre (CVP/GE) und z.T. im Beisein der Bundesräte Deiss und Villiger.

Bern, 04.11.2003    Parlamentsdienste