ES GILT DAS GESPROCHENE WORT

Die Geschäftsprüfungsdelegation hat heute mit allen Mitgliedern des Sicherheitsausschusses des Bundesrates, Bundesrat Samuel Schmid (Vorsitzender), Bundesrätin Micheline Calmy-Rey und Bundesrat Christoph Blocher, eine umfassende Aussprache geführt. Gegenstand der Aussprache war die sicherheitspolitische Führung des Bundesrates sowie die Zusammenarbeit des VBS, des EDA, des EJPD und der Bundesanwaltschaft in diesem Bereich.

Die Geschäftsprüfungsdelegation hat diese Aussprache als notwendig erachtet, weil sie im Laufe ihrer Kontrolltätigkeit über die Nachrichtendienste und den Staatsschutz in diesem Jahr mehrmals Funktionsmängel festgestellt hat und dementsprechend ein Unbehagen verspürt. Ohne auf Details einzugehen, erachtete die Geschäftsprüfungsdelegation den Zeitpunkt als gekommen, wo sie ihre grundlegenden Feststellungen dem Sicherheitsausschuss darlegen musste.

Aus der Sicht der Geschäftsprüfungsdelegation ist die Koordination zwischen den verschiedenen für die Beschaffung, die Auswertung und den Austausch von Nachrichten zuständigen Diensten ungenügend. Das Zusammenspiel zwischen dem Sicherheitsausschuss, der Lenkungsgruppe Sicherheit, dem Nachrichtenkoordinator, dem Dienst für Analyse und Prävention, der Bundeskriminalpolizei, dem Strategischen Nachrichtendienst sowie der diplomatischen Vertretungen der Schweiz im Ausland entspricht nicht vollumfänglich den Erwartungen der Geschäftsprüfungsdelegation.

Grundsätzlich sind zwei Problembereiche zu unterscheiden: Die sicherheitspolitische Führung auf oberster Stufe und die Zusammenarbeit zwischen den Diensten im Alltag.

Erstens sind die Kompetenzen des Sicherheitsausschusses, der Lenkungsgruppe Sicherheit und des Nachrichtenkoordinators untereinander klarer zu definieren und gegenüber den Nachrichtendiensten und weiteren Sicherheitsorganen zu verstärken. Dies hat stufengerecht zu erfolgen, um bei Bedarf ein schnelles Handeln zu gewährleisten. Die Funktionen und Erwartungen des Sicherheitsausschusses müssen gegenüber den Sicherheitsorganen präziser festgelegt werden, um so auch den Nutzen ihrer Leistungen beurteilen zu können. Die sicherheitspolitischen Vorgaben des Sicherheitsausschusses müssen in Zukunft von den betroffenen Diensten besser umgesetzt werden.

Zweitens ist die Zusammenarbeit der Sicherheitsorgane der Departemente durch Leistungsvereinbarungen geregelt. Verschiedentlich musste die Geschäftsprüfungsdelegation jedoch feststellen, dass in der Praxis der notwendige Informationsaustausch nicht oder nur teilweise erfolgte. Eigentlich vorhandene Synergien wurden dadurch nicht vollständig ausgeschöpft und unnötig Ressourcen gebunden. Für die Geschäftsprüfungsdelegation ist es nicht annehmbar, dass verschiedene Dienste gleiche oder ähnliche Aufgaben wahrnehmen, ohne dass sie eng miteinander kommunizieren. Die Geschäftsprüfungsdelegation hat kein Verständnis für konkurrierende Dienste. Eine solche Konkurrenz bringt in der Praxis Redundanzen und keinen Mehrwert für die Sicherheit unseres Landes. Die Geschäftsprüfungsdelegation ist des Weiteren auch der Ansicht, dass in verschiedenen Diensten die Betriebskultur der Zusammenarbeit nicht förderlich ist. Somit wird der heute departementsübergreifenden Sicherheitsproblematik zuwenig Rechnung getragen. Schliesslich sind auch die Persönlichkeiten der einzelnen Verantwortlichen dieser Dienste für die Beurteilung der heutigen Probleme mit einzubeziehen.

Die Geschäftsprüfungsdelegation hat den Sicherheitsausschuss des Bundesrates heute über diese zentralen Feststellungen informiert und zur Stellungnahme aufgefordert. Der Sicherheitsausschuss hat den Handlungsbedarf grundsätzlich erkannt und stimmte in verschiedenen Punkten mit der Geschäftsprüfungsdelegation überein. Der Sicherheitsausschuss hat bereits im Spätsommer dem Bundesrat gewisse Anträge unterbreitet. Der Bundesrat hat aufgrund dieser Anträge am 8. September 2004 beschlossen, unter anderem die Funktion und die Koordination der Nachrichtendienste zu verbessern. Der Sicherheitsausschuss wird aufgrund der Resultate der eingesetzten Arbeitsgruppen bis Ende 2004 dem Bundesrat entsprechende Vorschläge unterbreiten. Die Stossrichtung der zurzeit diskutierten Varianten wurde der Geschäftsprüfungsdelegation heute vorgestellt.

Die Geschäftsprüfungsdelegation verzichtet aufgrund der Ausführungen des Sicherheitsausschusses vorläufig auf zusätzliche Abklärungen. Aufgrund der Bedeutung der Problematik und dem Unbehagen der Geschäftsprüfungsdelegation hat sie aber beschlossen, diesen Reformprozess eng zu begleiten. Die Geschäftsprüfungsdelegation legt Wert darauf, dass der Zeitplan strikt einzuhalten ist und wird im Dezember 2004 eine nächste Aussprache mit dem Vorsitzenden des Sicherheitsausschusses führen.

Wir versichern Ihnen, meine Damen und Herren, dass wir dieser Problematik und den entsprechenden Verbesserungsmassnahmen eine grosse Bedeutung beimessen und die weiteren Arbeiten eng und kritisch verfolgen werden.

Was den Fall Achraf betrifft, so hat heute die Geschäftsprüfungsdelegation vom eingeforderten Bericht des EJPD Kenntnis genommen. Sie wird ihre noch offenen Fragen durch das Departement beantworten lassen und dann den weiteren Handlungsbedarf seitens der Oberaufsicht beurteilen.

Zum heutigen Zeitpunkt wird die Geschäftsprüfungsdelegation keine weiteren Kommentare zu den beiden Dossiers abgeben.

Bern, 22.11.2004    Parlamentsdienste