Die Kommission beschloss Eintreten auf die Teilrevision des Bundesgesetzes über den Natur- und Heimatschutz (NHG) (05.027 s) mit 10 zu 1 Stimme. Dabei handelt es um die gesetzliche Vorlage für die Errichtung und den Betrieb von drei verschiedenen Arten von Naturpärken, deren Schaffung auf Grund lokaler und regionaler Initiative schon seit längerer Zeit im Gange ist. Das Geschäft geht zurück auf zwei Motionen aus den Jahren 1999 und 2002 (Mo. Grobet, 99.3560 und Mo. Lustenberger 02.3354) und wurde zuerst vom Bundesrat aus der Legislaturplanung 2004-2007 aus Kostengründen gestrichen. Durch die Annahme der Motion Dick Marty (04.3048) in beiden Räten wurde dem Bundesrat der Auftrag erteilt, die Teilrevision des Natur- und Heimatschutzgesetzes umgehend in die Wege zu leiten, ein Anliegen, das noch durch die Einreichung von vier Parlamentarischen Initiativen zum selben Thema (04.406, 04.407, 04.408 und 04.411) unterstützt wurde. In dem vom Bundesrat kürzlich vorgelegten Gesetzesentwurf wurden jedoch die Artikel betreffend der Bundesfinanzierung der Naturpärke gestrichen, was im Gegensatz zu den angemeldeten finanziellen Bedürfnissen der Betreiber dieser Parks steht. Die Kommission befasste sich ausführlich mit der Finanzierungsfrage und beauftragte die Verwaltung, die Rahmenbedingungen einer möglichen Bundesfinanzierung der Parks auf eine der nächsten Sitzungen auszuarbeiten.
Die Umweltkommission hat beschlossen, die Pa.Iv. Darbellay. Pferdehaltung in der Landwirtschaftszone (04.472 n) zu sistieren, indem sie einen diesbezüglichen Antrag mit 9 zu 1 Stimme bei 2 Enthaltungen angenommen hat. Dieser Vorstoss strebt die Lockerung der Bestimmungen an, welche die Haltung von Sport- und Freizeitpferden in der Landwirtschaftszone einschränken. Die Kommission stimmt dem Anliegen des Vorstosses grundsätzlich zu, erachtet ein Folge geben als zeitlich ungünstig, da eine dem Vorstoss entsprechende Gesetzesvorlage der Verwaltung noch diesen Monat in die Vernehmlassung gehen soll. Gemäss Mehrheit der Kommission soll die Sistierung der Parlamentarischen Initiative die Gleichzeitigkeit von Bundesratsvorlagen und parlamentarischen Initiativen zügeln und dem Parlamentsgesetz Nachachtung verschaffen. Sie will aber ein übermässiges Verzögern der Gesetzesvorlage verhindern.
Beim Geschäft Restwassermengen (04.435 s Ko.Iv. UREK-SR) beschloss die Umweltkommission eine Subkommission mit 5 Mitgliedern zur vertieften Vorbereitung eines eigenen Initiativtextes einzusetzen. Die Mitglieder schwanken zwischen der heutigen Regelung, welche schon weitgehende Flexibilisierungen in Ausnahmen zulässt und vorliegenden Änderungsvorschlägen, welche das Gewässerschutzgesetz gerade deshalb dieser Realität anpassen wollen, aber einen grösseren Spielraum für weitere Flexibilisierungen mit sich bringen würden.
Die Kommission tagte am 7./8. April 2005 unter dem Vorsitz von Ständerat Rolf Büttiker (RL/SO) und Ständerat Carlo Schmid-Sutter (C/AI) in Bern.
Bern, 08.04.2005 Parlamentsdienste