Die Kommission befürchtet insbesondere, dass monatliche Sessionen vermehrte Hektik in den Parlamentsbetrieb bringen würden. Die Sessionsplanung würde durch die kurzfristige Tagesaktualität dominiert und wäre vermehrt auch medialem Druck ausgesetzt. Die Ratsmitglieder würden häufiger tagespolitisch motivierte Vorstösse einreichen und den Parlamentsbetrieb noch zusätzlich belasten.
Der Parlamentsbetrieb und somit die Ratsmitglieder würden somit keineswegs entlastet. Die Anzahl Sitzungstage bliebe in etwa gleich, die Geschäftslast würde eher grösser. Die meisten Parlamentsmitglieder gehen jedoch neben der intensiven Parlamentsarbeit einer Berufstätigkeit nach, was eine fast permanente Präsenz in Bern, wie sie ein monatlicher Sessionsrhythmus mit sich bringen würde, verunmöglicht. Je nach beruflichen und familiären Verpflichtungen könnte zwar ein monatlicher Sessionsrhythmus für einige Ratsmitglieder eine Erleichterung bringen, für andere hingegen wären monatliche Sessionen weniger gut organisierbar. Deshalb kann nicht davon ausgegangen werden, dass der eine oder andere Sessionsrhythmus miliztauglicher ist.
Schliesslich ist festzuhalten, dass der aktuelle Sessionsrhythmus sich durchaus bewährt hat. Der Bundesversammlung ist es bisher gelungen, wenn nötig auf das Tagesgeschehen zu reagieren und gleichzeitig eine effiziente Arbeit zu leisten, indem die Gesetzesvorlagen in der Regel recht zügig das parlamentarische Verfahren durchlaufen.
Ein grosser Teil der Parlamentsarbeit findet zudem zwischen den Sessionen in den parlamentarischen Kommissionen statt. Diese haben im aktuellen Sessionsrhythmus genügend Zeit, um ihre wichtigen Vorarbeiten im Hinblick auf die nächste Session zu tätigen. Wenn das Ratsplenum monatlich tagen würde, dann müssten die Kommissionen aus zeitlichen Gründen bereits die Vorlagen für die übernächste Session vorbereiten, wodurch sich die Pendenzen bei den Ratsmitgliedern zu Hause stauen würden.
Die Kommissionsminderheit jedoch erachtet einen Wechsel des Sessionsrhythmus als prüfenswert. Ein monatlicher Rhythmus könnte sowohl auf die einzelnen Ratsmitglieder wie auch auf den Parlamentsbetrieb positive Auswirkungen haben. So ist die Minderheit davon überzeugt, dass sich einwöchige Abwesenheiten von der beruflichen Tätigkeit besser organisieren lassen als dreiwöchige. In Bezug auf den Parlamentsbetrieb ist die Minderheit der Ansicht, dass ein monatlicher Sessionsrhythmus eine flexiblere Sessionsplanung ermöglichen würde und insbesondere auch die Zusammenarbeit zwischen den Räten bei dringlichen Geschäften erleichtern könnte.
Da die Schwesterkommission des Ständerates zu dieser Frage eine andere Haltung vertritt, indem sie einer gleich lautenden Initiative von Ständerat Gentil (SP, JU) (04.491) Folge gegeben hatte (s. Pressemitteilung der SPK-S vom 28. April 2005), muss die Frage nun durch die Räte entschieden werden. Eine Neugestaltung des Sessionsrhythmus kann nur an die Hand genommen werden, wenn beide Räte zustimmen.
Die Kommission tagte am 23./24. Juni 2005 unter dem Vorsitz von Nationalrat Hermann Weyeneth (SVP, BE). Über die Vorlagen 02.060 (Asylgesetz. Teilrevision) und 02.024 (Bundesgesetz über die Ausländerinnen und Ausländer) wurde bereits an einer Pressekonferenz um 13h00 informiert.
Bern, 24.06.2005 Parlamentsdienste