Im Zentrum der 5. ordentlichen Tagung der NEAT-Aufsichtsdelegation (NAD) stand der Nutzen der NEAT für die Region Wallis (Angebotskonzept für den öffentlichen Verkehr im Wallis) mit der Neuanlage des Bahnhofs Visp. Voraussetzung ist die Inbetriebnahme des Lötschberg-Basistunnels. Die Delegation liess sich vor dem und im Tunnel den Einbau der Bahntechnik erläutern. Sie stellte erstmals eine allgemeine Zuversicht fest, dass die Probleme mit dem Signalisationssystem ETCS auf Dezember 2007gelöst werden können. Zudem erörterte die NAD die Vergabe des Loses Erstfeld. Sie sieht keinen Anlass für Kritik oder Empfehlungen. Die volkswirtschaftliche Bedeutung ist berücksichtigt. Zum Projekt Porta Alpina diskutierte sie das weitere Vorgehen im Blick auf einen Kreditentscheid für die Vorinvestition.

Angebotskonzept Kanton Wallis

Der Bahnhof Visp wird unter Zeitdruck für rund 200 Millionen Franken von den SBB mit der Matterhorn-Gotthard-Bahn, der Post und der Gemeinde zum wichtigsten Bahnhof im Wallis ausgebaut; mit den angrenzenden Bereichen investieren die SBB über 300 Mio. Frranken. Namentlich werden neue Gleise und ein neues Bahnhofsgebäude erstellt. Visp wird damit zum Vollknoten. Jede Stunde halten 4 Schnellzüge (2 EC, 2 IC), eingeschlossen die Halte des Cisalpino für die Verbindung zwischen Mailand und Genf oder Bern und Basel. Ergänzend verkehrt ein Schnellzug über die Bergstrecke nach Brig. Die Ostausfahrt in Brig wird neu angelegt. Damit rückt das Wallis in Pendlerdistanz zu Bern und zu Teilen des Mittellandes. Der Tourismus gewinnt insgesamt und die Region Visp-Brig (Zermatt, Saas Fee usw.) auch für den Tagestourismus. 75% der Walliser Bevölkerung profitieren von Fahrzeit-Verkürzungen, zudem 80% der Hotels und Appartements.

Die NAD stellt im Wallis eine Aufbruchstimmung fest. Die Chancen der NEAT für das Wallis werden offenbar erkannt. So investiert beispielsweise die Gemeinde Visp allein rund 16 bis 18 Millionen Franken, unter anderem für das Bahnhofgebäude und die Erweiterung eines Parkhauses auf 500 Plätze. Der Wohnungsbau floriert in Visp und Umgebung bereits in erheblichem Ausmass: 100 Wohnungen sind bewilligt oder im Bau, für weitere 80 läuft das Verfahren. Die NAD ist von dieser Entwicklung beeindruckt und erfreut über die gute Zusammenarbeit des Kantons sowie der Gemeinden mit dem Bund. Offenbar gelang auch der Einbezug der Bevölkerung gut; jedenfalls wurden gegen die Bahnprojekte kaum Rechtsmittel ergriffen. Den Lärmfolgen wird die nötige Beachtung geschenkt.

Inbetriebnahme des Lötschberg-Basistunnels; Bahntechnik, ETCS

Die Beurteilung des Programms zur Inbetriebnahme des Lötschberg-Basistunnels fällt heute positiver aus als noch einem halben Jahr. Es konnten wesentliche Optimierungen erzielt werden, z. B. durch die Verlegung von Versuchsfahrten auf eine Strecke bei Dottikon/AG. Aus heutiger Sicht scheinen die Termine für den Probebetrieb (Mai 2007) bzw. für den kommerziellen Betrieb (Dezember 2007) eingehalten werden zu können. Sie sind allerdings mit einem hohen Risiko behaftet.

Die NEAT-Aufsichtsdelegation orientierte sich vor Ort über den Einbau der Bahntechnik; es wurden bereits rund 19 km Geleise errichtet. Die NAD liess sich zudem über den Stand des ETCS orientieren. Nur mit ETCS lassen sich die Anforderungen von Bahn 2000 (Rothrist-Mattstetten) und NEAT erfüllen (Geschwindigkeit 200 km/h, 2 Minuten Zugsfolge, Mischverkehr Güter- und Personenverkehr). Die NAD gewann den Eindruck, dass dieses Projekt nun aus der Sicht aller Beteiligten gut unterwegs ist, auch wenn nach wie vor Risiken bestehen. Als kritische Punkte erachtet die NAD hier nebst dem Termin im Wesentlichen die Verwendung von Mitteln für die Ausrüstung von Rollmaterial, das unter ausländischem Namen verkehrt, die Realisierung des Nutzens aus der Pionierrolle der Schweiz, das Folgeprogramm für die Vervollständigung und Anpassung nach der Inbetriebnahme (up-dates) sowie überhaupt die Sicherstellung der Interoperabilität mit Europa. Den verschiedenen finanzpolitischen Aspekten ist vertieft nachzugehen.

Vergabe des Loses Erstfeld

Die Rolle der NAD beschränkt sich auf die parlamentarische Oberaufsicht über das Projekt NEAT. Sie kann Entscheide von Erstellern weder aufheben noch ändern. Dazu sind die ordentlichen Rechtsmittel zu ergreifen. Die Rekurskommission ist ein unabhängiges Gericht.

Die NAD liess sich von der AlpTransit Gotthard AG und vom Bundesamt für Verkehr über diese Vergabe von rund 430 Millionen Franken orientieren. Soweit die NAD dies zu prüfen hat, sind die einschlägigen Bestimmungen eingehalten. Sie hat deshalb keinen Anlass für Kritik oder Empfehlungen. Die Vorschriften über das Vergabewesen und das gewählte zweistufige Vergabeverfahren - wenn die Qualitätskriterien erfüllt sind, entscheidet nur noch der Preis - liessen der ATG keinen weiteren Spielraum. Die Schweiz kann nur erwarten, dass ihre Unternehmen im Ausland diskriminierungsfrei behandelt werden, wenn sie sich auch an die Regeln der GATT-Staaten hält. Volkswirtschaftlich wichtig ist es zudem, weitere Verzögerungen des NEAT-Bauwerks zu vermeiden. Für den Steuerzahler sind alle Einsparungen wichtig; sonst entstehen unnötige Mehrkosten der NEAT.

Porta Alpina

Die NAD stellt fest, dass sie bei diesem Projekt vor allem die Auswirkungen auf die NEAT beurteilen muss (Termine, Leistungen, Betrieb). Die NEAT hat für die Regionen durchaus ihre Bedeutung, z.B. auch hinsichtlich des Verlagerungsziels. Die betrieblichen Auswirkungen sind aber gründlich zu prüfen. Deshalb ersuchte die NAD um zusätzliche Informationen, zumindest für die Vorinvestition. Die diesbezüglichen Mittel dürfen nicht dem FinöV-Fonds entnommen werden. Die NAD hat allenfalls zuhanden der beiden Finanzkommissionen für die Beratung des Budgets 2006 gewisse Empfehlungen zu formulieren.

Die NEAT-Aufsichtsdelegation tagte am 6. und 7. September 2005 unter der Leitung ihres Präsidenten, Ständerat Thomas Pfisterer /FDP/AG), in Raron und Visp. An der Sitzung nahmen Vertreter des Bundesamtes für Verkehr, des Bundesamtes für Raumentwicklung, der Eidg. Finanzkontrolle, der Eidg. Finanzverwaltung, der SBB, der BLS, die Vorsitzenden der Geschäftsleitungen der BLS AT und der ATG sowie Vertreter des Kantons Wallis und der Gemeinde Visp teil.

Bern, 08.09.2005    Parlamentsdienste