Die NAD befasste sich im Rahmen ihres parlamentarischen Oberaufsichtsauftrags mit dem Beschwerdeentscheid der Eidg. Rekurskommission für das Beschaffungswesen (BRK) vom 11. September 2006. Sie führte vertiefte Aussprachen mit dem Vorsteher des Eidg. Departements für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK), dem Direktor des Bundesamts für Verkehr (BAV) sowie dem Präsidenten des Verwaltungsrats und dem Vorsitzenden der Geschäftsleitung der AlpTransit Gotthard AG (ATG).
Aufgrund der ausführlichen Diskussionen empfahl die NAD dem Vorsteher UVEK, eine Prüfung aller Möglichkeiten in die Wege zu leiten, mit dem Ziel, dass die Bauarbeiten beim Los Erstfeld so schnell wie möglich an die Hand genommen werden können.
Der Vorsteher des UVEK wird die NAD an ihrer nächsten Sitzung vom 2. Oktober 2006 in Flims über die Zwischenergebnisse orientieren.
Die BRK hatte am 13. Februar 2006 aufgrund einer Beschwerde entschieden, dass die Vergabe des Tunnelbaulos Erstfeld zu überprüfen sei. Die Neuvergabe durch den für die Vergaben zuständigen Verwaltungsrat der ATG erfolgte am 4. Mai 2006. Die unterlegene Arbeitsgemeinschaft erhob gegen den Vergabeentscheid erneut Beschwerde. Mit Entscheid vom 11. September 2006 hiess die BRK die Beschwerde der Arbeitsgemeinschaft gut. Sie hob die Zuschlagsverfügung der AlpTransit Gotthard AG (ATG) vom 4. Mai 2006 auf und wies die Sache wiederum zur Neubeurteilung an die ATG zurück.
Bern,
14.09.2006 Parlamentsdienste