Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates hat heute die Vernehmlassung für den von einer Subkommission erarbeiteten Bericht- und Erlassentwurf zur parlamentarischen Initiative Schutz der Bevölkerung und der Wirtschaft vor dem Passivrauchen" (04.476; Gutzwiller) eröffnet.

Im Zentrum des geplanten Gesetzesänderung steht der bessere Schutz der Arbeitnehmenden vor dem Passivrauchen. Artikel 6 des Arbeitsgesetzes soll mit einem neuen Absatz ergänzt werden, wonach Arbeitsplätze rauchfrei sind. Von der neuen Regelung betroffen wären nicht nur die Arbeitnehmenden betroffen, sondern auch alle übrigen Personen, die sich an Orten aufhalten, wo gearbeitet wird. So dürfte z.B. in öffentlich zugänglichen Gebäuden wie Einkaufszentren, Kinos, Restaurants und Bars grundsätzlich nicht mehr geraucht werden. Ausgenommen sind Betriebe ohne Angestellte (Familienbetriebe). Die Einrichtung von Fumoirs, d.h. abgeschlossenen und separat belüfteten Räumen zum Rauchen, wäre mit der vorgeschlagenen Gesetzesänderung vereinbar.

Die Vernehmlassungsfrist läuft bis zum 9. Januar 2007. Vorentwurf und erläuternder Bericht können über die Internetseiten www.admin.ch/ch/d/gg/pc/pendent.html oder www.parlament.ch/ed-sgk-04076.htm bezogen werden.

Bern, 04.10.2006    Parlamentsdienste