Die GPK-N hat ihre Subkommission EJPD/BK im Sommer dieses Jahres beauftragt, die verschiedenen Untersuchungsberichte betreffend die Bundesanwaltschaft und die übrigen Bundesstrafbehörden zu behandeln und bei Bedarf eigene Abklärungen vorzunehmen. Die Subkommission hat von Ende August bis November 2006 Anhörungen aller betroffenen Behörden sowie der Autoren der Untersuchungsberichte durchgeführt und weitere Abklärungen zu den Umständen der Rücktrittsankündigung des Bundesanwalts vom 5. Juli 2006 sowie zu Fragen der Abgrenzung und Ausübung der Aufsicht durch das EJPD und durch die Beschwerdekammer über die Bundesanwaltschaft getroffen. Sie wird ihre Feststellungen dem Plenum der GPK-N im 1. Quartal des Jahres 2007 in Form eines Berichtsentwurfs unterbreiten.
Aufgrund von Medienberichten der letzten Tage gelangen viele Medien mit Fragen zum laufenden Verfahren an die Subkommission. Das zu Diskussionen Anlass gebende Treffen des Bundesanwalts mit Ramos, das am letzten Donnerstag in der Weltwoche thematisiert wurde, war den Untersuchungsbehörden bekannt. Die Subkommissionspräsidentin hält fest, dass sie aufgrund von Informationen der Bundesanwaltschaft und des Bundesamtes für Polizei und nach Rücksprache mit den Verantwortlichen der Untersuchungsberichte der Beschwerdekammer des Bundesstrafgerichts sowie des EJPD keine Anhaltspunkte dafür hat, dass den Untersuchungsbehörden Informationen in Bezug auf die Rolle des Bundesanwalts im Zusammenhang mit der Vertrauensperson Ramos vorenthalten worden sind.
Bern,
15.12.2006 Parlamentsdienste