1. Agrarpolitik 2011 (06.038)

Siehe Presserohstoff der Medienkonferenz.

2. Pa.Iv. Müller Philipp. Einschränkung der "Dumont-Praxis" (04.457)

Nach bundesgerichtlicher Rechtsprechung (der so genannten «Dumont-Praxis») kann, wer eine vernachlässigte Liegenschaft erwirbt und vom früheren Eigentümer unterlassene Unterhaltsarbeiten während der ersten fünf Jahre seit dem Erwerb ausführt, deren Kosten steuerlich nicht in Abzug bringen.

Im Rahmen einer von Nationalrat Philipp Müller eingereichten parlamentarischen Initiative, der gemäss parlamentarischem Verfahren Folge gegeben wurde, hatte die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrates an ihrer Sitzung vom 27. und 28. November 2006 mit 13 zu 12 Stimmen beschlossen, ihrem Rat zu beantragen, die Dumont-Praxis bei der direkten Bundessteuer abzuschaffen. Was die kantonalen Einkommenssteuern anbelangt, sollen die Kantone die Möglichkeit haben, die Dumont-Praxis aufzuheben.

An ihrer Sitzung der vergangenen zwei Tage beschloss die Kommission, die Vorlage insbesondere bei den Kantonen und den betroffenen Organisationen in die Vernehmlassung zu schicken. Das Vernehmlassungsverfahren wird Anfang März eröffnet und bis Anfang Juni dauern.

3. Pa.Iv. Maitre. Regulierung der Bücherpreise (04.430)

Nachdem der Nationalrat im Dezember 2006 beschlossen hatte, die Frist, innert der die WAK-N eine Vorlage zur Regulierung der Bücherpreise ausarbeiten soll, um zwei Jahre zu verlängern, befasste sich die Kommission nun erneut mit diesem Geschäft. Sie legte die Grundzüge einer Regulierung der Bücherpreise fest und beauftragte die Verwaltung mit der Ausarbeitung einer entsprechenden Vorlage.

4. Parlamentarische Initiative Robbiani. Anpassung von Bestimmungen im Bereich der Quellenbesteuerung von Vorsorgeleistungen (04.440)

Im Weiteren nahm die WAK-N Kenntnis von den Stellungnahmen des Bundesrates und der Finanzdirektorenkonferenz zur Parlamentarischen Initiative von Nationalrat Meinrado Robbiani, die zu einem Entwurf für ein Bundesgesetz über die Anpassung von Bestimmungen im Bereich der Quellenbesteuerung von Vorsorgeleistungen (04.440) geführt hat.

Während die Quellensteuereinnahmen aus Vorsorgeleistungen nach geltendem Recht dem Sitzkanton der Vorsorgeeinrichtung zustehen, sollen gemäss dem Gesetzesentwurf die im Ausland wohnhaften Empfängerinnen und Empfänger von Vorsorgeleistungen von jenem Kanton besteuert werden, in welchem die begünstigte Person ihr letztes Erwerbseinkommen versteuert hat. Dieser Kanton erhält von der Vorsorgeeinrichtung die nach seinem Tarif errechnete Quellensteuer. Er ist auch zuständig für allfällige Rückerstattungsgesuche der betreffenden Vorsorgeempfängerinnen und -empfänger.

Der Bundesrat wie auch die Finanzdirektorenkonferenz gelangen in ihren Stellungnahmen zum Schluss, dass sich der Nutzen der vorgeschlagenen Umverteilung der Steuereinnahmen gegenüber dem damit einhergehenden administrativen Mehraufwand als zu klein erweise.

Mit 12 zu 6 Stimmen bei 2 Enthaltungen sprach sich die Kommission erneut für eine Änderung des geltenden Rechts aus und überwies die Vorlage an den Nationalrat.

Die Kommission hat am 19. und 20 Januar 2007 unter dem Vorsitz von Caspar Baader (SVP/BL) und zeitweise in Anwesenheit von Bundesrätin Leuthard in Bern getagt.

Bern, 21.02.2007    Parlamentsdienste