Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Ständerats hat die Teilrevision KVG betreffend Medikamentenpreisbildung (04.062 s, Teil 2) zu Ende beraten und ist auf die Anpassung des Mindestumwandlungssatzes in der Beruflichen Vorsorge (06.092 s) eingetreten. Sie wird die IV-Zusatzfinanzierung erst nach der Volksabstimmung über die 5. IV-Revision beraten.

Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit (SGK) des Ständerats hatte bei der Beratung der Teilrevsion KVG. Managed Care (04.062 s) die Frage der Medikamentenpreisbildung ausgeklammert und in einen Teil 2 der Vorlage verschoben. Nachdem sie an ihren Sitzungen vom 8. Januar und 15. Februar 2007 Hearings durchgeführt hatte (Interpharma, Vereinigung Pharmafirmen in der Schweiz [vips], Schweiz. Apothekerverbands [pharmaSuisse], Preisüberwacher sowie die Präsidentin des Stiftungsrats von Swissmedic und Vertreter einer Firma für Parallelimporte) hat sie nun die Detailberatung durchgeführt und die Vorlage mit 10 zu 0 Stimmen bei 2 Enthaltungen angenommen. Dadurch sollen im Bereich der Medikamentenpreisbildung mehr Transparenz und bessere Kontrollmöglichkeiten geschaffen werden. Daher sollen die Grundlagen der Zulassung von Arzneimitteln inkl. deren Preisgestaltung in den Artikeln 52 Absätze 1bis bis 1septies des Krankenversicherungsgesetzes KVG festgehalten werden. Ist ein Arzneimittel durch Swissmedic zugelassen, so kann es das Bundesamt für Gesundheit (BAG) in die Spezialitätenliste (SL) aufnehmen, wenn seine Wirksamkeit, Zweckmässigkeit und Wirtschaftlichkeit nachgewiesen sind. Das BAG hat ein Arzneimittel aus der SL zu streichen, wenn dieses die Voraussetzungen nicht mehr erfüllt. Die Arzneimittel sollen neu alle drei Jahre überprüft und deren Preise gegebenenfalls angepasst werden. Insbesondere sollen neu zugelassene Arzneimittel mit bisher zugelassenen preisgünstigen Arzneimitteln verglichen werden. Dabei soll das BAG auch klinische Daten der durch die obligatorische Krankenpflegeversicherung (OKP) vergüteten Arzneimittel aus der Schweiz beiziehen können. Im Weiteren hat eine Überprüfung und allenfalls Anpassung des Preises zu erfolgen, wenn der in der SL zugelassene Indikationsbereich eines Arzneimittels erweitert wird. Schliesslich soll der Bundesrat die Voraussetzungen regeln, nach denen Arzneimittel, die ausserhalb des in der SL zugelassenen Indikationsbereichs angewendet werden (off-label-use) durch die OKP vergütet werden dürfen.

In engem Zusammenhang mit der Medikamentenpreisbildung steht auch Artikel 14 Absatz 3 des Heilmittelgesetzes (HMG), wonach ein Arzneimittel so lange nicht zugelassen werden darf, als das für den Erstanmelder zugelassene Arzneimittel (Originalpräparat) patentgeschützt ist. Ein Antrag, diesen Absatz zu streichen, wurde mit 6 zu 4 Stimmen bei 2 Enthaltungen abgelehnt. Die Minderheit ist der Ansicht, dass durch die Beschleunigung des Verfahrens (Einreichung des Gesuchs schon vor Patentablauf) der Marktzutritt von parallel importierten Originalpräparaten erleichtert werden soll. Die Mehrheit will diese Frage im Zusammenhang mit der vom Bundesrat schon verabschiedeten 1. Revision des HMG (07.030s Heilmittelgesetz. Änderung (1. Etappe, Spitalpräparate)) noch diesen Sommer vertieft prüfen.

Anschliessend hat sich die Kommission mit der Änderung des Bundesgesetzes über die berufliche Alters- Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (Anpassung des Mindestumwandlungssatzes, 06.092) befasst und ist mit 9 zu 1 Stimmen bei 0 Enthaltungen auf die Vorlage eingetreten. Gemäss Entwurf des Bundesrates soll der Mindestumwandlungssatz in vier Schritten ab 1. Januar 2008 bis zum Erreichen von 6.4 Prozent per 1. Januar 2011 gesenkt werden. Das geltende Recht sieht eine Senkung auf 6.8 Prozent per 1. Januar 2014 vor. Die Kommissionsmehrheit ist von der Notwendigkeit einer Senkung des Mindestumwandlungssatzes überzeugt; diskutieren will sie aber die Übergangsfristen. Die Kommissionsminderheit sieht im jetzigen Zeitpunkt keinen Änderungsbedarf. Die Detailberatung soll am 4. Mai 2007 geführt werden.

Die Petition der Schweizerischen Gesellschaft für Allgemeinmedizin (SGAM). Gegen die Schwächung der Hausarztmedizin und den drohenden Hausärztemangel (06.2009 s) wurde am 1. April 2006 mit über 300'000 Stimmen eingereicht. Die Hausärzte wehren sich gegen einen weiteren Abbau von hausärztlichen Dienstleistungen (Praxislabor, Röntgen, Notfallversorgung, Medikamentenabgabe) und fordern genügend und gut ausgebildete Hausärztinnen und Hausärzte. Die Kommission unterstützt das Anliegen der Petition und beauftragt den Bundesrat mittels Postulat, in Zusammenarbeit mit den Kantonen zu prüfen, wie die Aus- und Weiterbildung der Ärzte verbessert werden kann und wie die Randregionen für Hausärzte attraktiver gemacht werden können.

Auch der Petition Beeler Max, Schwellbrunn. 11. AHV-Revision. Verbesserung der Stellung der Wittwer (2017 n) will die Kommission Folge geben. Mittels Motion beauftragt sie den Bundesart, eine gesetzliche Regelung vorzulegen, die die Stellung der Witwer mit Kindern der Stellung der Witwen angleicht.

Ein weiterer Vorstoss, den die Kommission beschliesst, betrifft die Auszahlung der Prämienverbilligung: Die Motion SGK-SR. Prämienverbilligungen der Kantone direkt an die Versicherer (07-03) verlangt, dass die Prämienverbilligungen nach einer angemessenen Übergangsfrist von allen Kantonen direkt an die Krankenversicherer überwiesen werden.

Die Motion Nationalrat (Schenker Silvia). Massnahmen zur Unterstützung von älteren Arbeitslosen (06.3366n) beauftragt den Bundesrat, einen Massnahmenplan zur Unterstützung von älteren Arbeitslosen vorzulegen. Einstimmig beantragt die Kommission Annahme der Motion.

Schliesslich stimmt die Kommission mit 9 zu 0 Stimmen bei 1 Enthaltung dem Bundesbeschluss über die Genehmigung der Vereinbarung zwischen dem schweizerischen Bundesrat und der Regierung des Fürstentums Liechtenstein betreffend die Wahrnehmung der Aufgaben des liechtensteinischen Sicherheitsfonds (06-17) zu.

Im Übrigen hat die Kommission mit 5 zu 4 Stimmen bei 2 Enthaltungen beschlossen, die IV-Zusatzfinanzierung (05.052 5. IV-Revision. Vorlage 2 und 05.053 n IV.Zusatzfinanzierung) nicht wie geplant an der Sitzung vom 3./4. Mai 2007 zu beraten, sondern im 3. Quartal 2007 (2./3. Juli oder 27./28. August 2007). Die Kommissionsmehrheit, welche die Notwendigkeit einer Zusatzfinanzierung nicht bestreitet, will nach dem Scheitern der Vorlage im Nationalrat das Ergebnis der Volksabstimmung am 17. Juni 2007 über die 5. IV-Revision abwarten. Je nach Ausgang der Volksabstimmung sei nämlich für die langfristige Sicherung der IV von einem grösseren Finanzierungsbedarf auszugehen. Die Kommissionsminderheit betont, dass die Zusatzfinanzierung der IV dringlich ist und deshalb unabhängig vom Ausgang der Volksabstimmung sofort behandelt werden muss.

Die Kommission tagte am 26. und 27. März 2007 in Bern unter dem Vorsitz von Erika Forster (FDP, SG), vorwiegend in Anwesenheit von Bundesrat Pascal Couchepin.

Bern, 28.03.2007    Parlamentsdienste