Die Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates ist auf die Vorlage zur Revision des Urheberrechts eingetreten.

Die Kommission ist auf die Vorlage zum Bundesbeschluss über die Genehmigung von zwei Abkommen der Weltorganisation für geistiges Eigentum sowie zur Änderung des Urheberrechts eingetreten (06.031 s Urheberrecht. Abkommen). Durch die Umsetzung der Standards des WIPO-Urheberrechtsvertrags vom 20. Dezember 1996 („WIPO Copyright Treaty"; WCT) und des WIPO-Vertrags vom 20. Dezember 1996 über Darbietungen und Tonträger („WIPO Performances and Phonograms Treaty"; WPPT) ins Landesrecht soll das Urheberrecht der technologischen Entwicklung angepasst werden. Die Vorlage weist folgende drei Schwerpunkte auf: Erstens die Anpassung des materiellen Urheberrechtsschutzes (Urheberrechtsgesetz vom 9. Oktober 1992) an das Niveau der beiden Abkommen durch die Anerkennung des Rechts, Werke und andere Schutzobjekte über das Internet zugänglich zu machen; zweitens die Einführung eines Verbots der Umgehung von technischen Massnahmen wie elektronische Zugangs- und Kopiersperren und drittens die Einführung eines Schutzes für elektronische Informationen zur Identifizierung von Werken, anderen Schutzobjekten und deren Nutzungsbedingungen. Daneben enthält die Vorlage eine Reihe von Änderungsvorschlägen, die mit verschiedenen Schutzschranken vor allem den Bedürfnissen der Werknutzenden sowie der Konsumentinnen und Konsumenten Rechnung tragen. Die Kommission wird die Detailberatung an ihrer nächsten Sitzung beginnen.

Weiter hat die Kommission die Detailberatung der Vorlage zu einer schweizerischen Strafprozessordnung fortgeführt (05.092 Strafprozessrecht. Vereinheitlichung; Vorlage 1). Über ihre Beschlüsse wird sie am Schluss der Beratungen berichten.

Die Kommission für Rechtsfragen hat am 10. und 11. Mai 2007 unter dem Vorsitz von Nationalrat Daniel Vischer (G, ZH) und teils in Anwesenheit von Bundesrat Christoph Blocher getagt.

Bern, 11.05.2007    Parlamentsdienste