Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Ständerates beantragt ihrem Rat, das Bundesgesetz über die Aufhebung und die Vereinfachung von Bewilligungsverfahren unverändert anzunehmen. Zu den vorgeschlagenen Ladenöffnungen an vier Sonntagen pro Jahr möchte sie zuerst die Kantone über ihre Erfahrungen auf diesem Gebiet anhören, bevor sie einen Beschluss fasst.

1. Aufhebung und Vereinfachung von Bewilligungsverfahren. Bundesgesetz (06.103)

Im Bestreben, den unternehmerischen Alltag in administrativer Hinsicht zu vereinfachen, überwies der Bundesrat die Botschaft zum Bundesgesetz über die Aufhebung und die Vereinfachung von Bewilligungsverfahren (06.103) an das Parlament.

Unter den rund hundert Massnahmen zur administrativen Entlastung und Erleichterung der Regulierung, die bereits umgesetzt sind oder daran sind, umgesetzt zu werden, erfordern einige eine Gesetzesänderung. Diese wurden in der vergangenen Session vom Nationalrat angenommen und sind nun von der Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Ständerates vorgeprüft worden. Die Kommission hat ohne Gegenstimme beschlossen, auf die Vorlage einzutreten und sie unverändert anzunehmen.

Der Entwurf des Bundesrates sieht folgende Vereinfachungen vor:

  1. Änderung des Alkoholgesetzes: Aufhebung der Bewilligung für Kleinhandel mit gebrannten Wassern über die Kantonsgrenze hinaus; die kantonale Bewilligung ermöglicht den Handel mit diesen Produkten in der ganzen Schweiz.
  2. Änderung des Umweltschutzgesetzes: Aufhebung der Meldepflicht von Transporteuren von Sonderabfällen sowie von Unternehmungen, die für Dritte die Entsorgung von Sonderabfällen organisieren; diese Dokumente sind bereits in den Transportscheinen enthalten.
  3. Änderung des Gewässerschutzgesetzes: Aufhebung der Kantonalen Bewilligung für die Entsorgung nicht verschmutzter Abfälle; die Vereinbarkeit mit dem Entwässerungsplan ist Voraussetzung für die Baubewilligung.
  4. Änderung des Arbeitsgesetzes: Vereinfachung des Verfahrens für die Erteilung von Plangenehmigungen und Betriebsbewilligungen für industrielle Betriebe sowie Vereinfachung des Unterstellungsverfahrens für industrielle Betriebe; diese Verfahren sind den Kantonen zu übertragen, welche diese Aufgaben bereits teilweise erfüllen.
  5. Änderung des Edelmetallkontrollgesetzes: Aufhebung der Handelsbewilligung Edelmetalle; dieses Gesetz ist kein griffiges Instrument zur Unterbindung von illegalem Handel mit Schmelzgut und Schmelzprodukten. Die Schmelzbewilligung soll nicht aufgehoben werden.

2. Pa.Iv. Hegetschweiler. Ersatzbeschaffung von Wohneigentum. Förderung der beruflichen Mobilität (04.450 n).

Die Kommission befasste sich erneut mit der von Nationalrat Rolf Hegetschweiler (FDP, ZH) eingereichten parlamentarischen Initiative (04.450), welche die Besteuerung bei der Ersatzbeschaffung von Wohneigentum zum Thema hat.

Die Initiative verlangt, dass bei Ersatzbeschaffungen die direkten Steuern von Kantonen und Gemeinden harmonisiert werden (StHG). Insbesondere soll bei der Ersatzbeschaffung für den Aufschub der Grundstückgewinnsteuer die relative Methode zur Anwendung kommen. Bei dieser Methode soll für den Aufschub der Grundstückgewinnsteuer bei einer teilweisen Reinvestition des Veräusserungserlöses auf das Verhältnis zwischen dem Veräusserungserlös der alten Liegenschaft und dem Erwerbspreis für das Ersatzobjekt abgestellt werden. Im heutigen Recht gelten Steuererleichterungen bei einer Ersatzbeschaffung nur für Erwerber einer Ersatzliegenschaft, die teurer ist als die Anlagekosten des bisherigen Wohneigentums.

Diese Initiative fand im Nationalrat Zustimmung, nicht aber im Ständerat und ist zurzeit in der Differenzbereinigung. Die WAK-S beantragt ihrem Rat mit 6 zu 5 Stimmen bei einer Enthaltung, sich dem Nationalrat anzuschliessen und dieser Initiative Folge zu geben.

3. Pa.Iv. Wasserfallen. Limitierte Anzahl Sonntagsverkäufe ohne Restriktionen (03.463). 2.Phase

Die WAK-S befasste sich mit der Änderung des Arbeitsgesetzes, welche ihre Schwesterkommission beantragt und der Nationalrat in der letzten Session angenommen hat. Die vorgeschlagene Revision sieht vor, dass vorübergehende Sonntagsarbeit in Verkaufsgeschäften an vier Sonntagen pro Jahr ohne Bewilligung und ohne den Nachweis eines dringenden Bedürfnisses zugelassen wird. Dies ermöglicht insbesondere Sonntagsverkäufe in der Adventszeit. Gemäss dieser Vorlage können die Kantone die höchstens vier Ladenöffnungssonntage sowie deren Daten selbst festlegen.

Die Kommission hat mit 6 zu 4 Stimmen bei einer Enthaltung beschlossen, eine Anhörung gewisser Kantone über die Erfahrungen auf diesem Gebiet durchzuführen.

4. Verordnung über die Steuererleichterungen zugunsten von Unternehmen in den wirtschaftlichen Erneuerungsgebieten - Bonny-Beschluss

Die Kommission befasste sich erneut mit der Verordnung betreffend die« wirtschaftlichen Erneuerungsgebiete ». Die Kommissionsmitglieder zeigten sich gegenüber der Vorsteherin des Eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartementes skeptisch über die Einschränkung der begünstigten Gebiete des Bonny-Beschlusses. Die Kommission ist sich zwar der Verordnungskompetenz des Bundesrates bewusst, wünscht sich aber eine breitere Abgrenzung der Erneuerungsgebiete.

5. Initiativen zum Bausparen (04.308, 04.446, 04.448, 04.475)

Die Kommission hat sich ferner mit verschiedenen Initiativen befasst (04.308 Kt.Iv. BL Fakultative Einführung des steuerpflichtigen Bausparens; 04.446 Pa.Iv. Fraktion V. Kantonale Kompetenz für steuerlich begünstigtes Bausparen; 04.448 Pa.Iv. Gysin Hans Rudolf. Bausparmöglichkeit für die Kantone. Änderung des StHG ; 04.475 Pa.Iv. Jermann. Fakultative Einführung eines steuerbegünstigten Bausparmodells für die Kantone). Die vier Initiativen zielen alle darauf ab, den Kantonen ein steuerprivilegiertes Bausparen nach dem Modell des Kantons Basellandschaft zu ermöglichen.

Die WAK-S hat diese Initiativen bereits im Jahr 2006 behandelt und sich dazu ablehnend geäussert. Der Nationalrat hingegen hat ihnen in der vergangenen Session Folge gegeben. Die Kommission beantragt mit 9 zu 3 Stimmen, an ihrer Position festzuhalten und diesen beiden Initiativen keine Folge zu geben. Die Mehrheit der Kommission ist der Auffassung, dass eine solche Regelung der in der Verfassung vorgesehenen formellen Steuerharmonisierung (Art. 129 BV) entgegenlaufen würde. Auch weist die Mehrheit darauf hin, dass die Kantone sich einer solchen Regelung deutlich widersetzt haben. Die Mehrheit weist zudem darauf hin, dass dieser neue Abzug der notwendigen Vereinfachung des Steuersystems völlig zuwiderliefe. Eine Minderheit beantragt, diesen Initiativen Folge zu geben, da das basellandschaftliche Modell sich insbesondere für junge Familien bewährt habe.

Die Kommission hat unter dem Vorsitz von Ständerat Hannes Germann (SVP, SH) und teilweise im Beisein von Bundesrätin Doris Leuthard und Bundesrat Hans-Rudolf Merz am 18. und 19. Oktober 2007 in Bern getagt.

Bern, 19.10.2007    Parlamentsdienste