Die Aussenpolitische Kommission hat den Aussenpolitischen Bericht 2007 zur Kenntnis genommen. Zudem hat sie einer parlamentarischen Initiative zur Stärkung des Parlamentes in der Europapolitik keine Folge gegeben; sie betrachtet die in der Initiative geforderten Massnahmen als nicht zielführend. Schliesslich hat sie den Bericht über den Einsatz von Angehörigen der Armee zum Schutz der Schweizer Vertretung in Teheran sowie den Bericht über die im Jahr 2006 abgeschlossen internationalen Staatsverträge zur Kenntnis genommen.

1. 07.058 ns Aussenpolitischer Bericht, Juni 2007

Die Aussenpolitische Kommission des Ständerates (APK-SR) hat den Aussenpolitischen Bericht vom Juni 2007 gewürdigt und den darin enthaltenen Überblick zu den Schwerpunkten der schweizerischen Aussenpolitik im vergangenen Jahr begrüsst. Besonders positiv wurden die Anstrengungen aufgenommen, welche der Bundesrat mittels memoranda of understanding mit wichtigen Partnerländern, mittels Länderstrategien sowie mittels interdepartementalen Zielvereinbarungen unternimmt, um eine kohärente Aussenpolitik zu betreiben. Die Kommission kann sich grundsätzlich hinter die Auslegeordnung betreffend die Neutralität und das humanitäre Völkerrecht in den Anhängen zum Bericht stellen. Zu kurz sind ihr jedoch die Ausführungen zur Mitgliedschaft der Schweiz im UN-Sicherheitsrat gekommen. Die Kommission wird dieses Thema noch vertiefen. Ferner wünscht sich die Kommission bei künftigen aussenpolitischen Jahresberichten eine stärkere strategische und prospektive Ausrichtung.

2. 06.443 n Pa.Iv. Fraktion S. Stärkung des Parlamentes in der Europapolitik

Die Initiative der sozialdemokratischen Fraktion will den Bundesrat verpflichten, das Parlament umfassend und rechtzeitig über sämtliche Gesetzgebungsprojekte und -beschlüsse in der Europäischen Union zu informieren. Auch wird verlangt, dass eine Europadelegation geschaffen wird, die sich mit dieser Materie beschäftigen und in dringlichen Fällen vom Bundesrat konsultiert werden würde. Die Kommission hatte zu entscheiden, ob sie dem Beschluss der nationalrätlichen Schwesterkommission vom 3. Mai 2007, mit 12 zu 9 Stimmen der Initiative Folge zu geben, zustimmt oder nicht. Mit 8 zu 2 Stimmen bei 1 Enthaltung will sie der Initiative keine Folge geben. Die Kommissionsmehrheit ist der Ansicht, dass die heute geltenden Rechtsvorschriften betreffend die Information und die Konsultation des Parlamentes und die bereits bestehenden Organe - die Aussenpolitischen Kommissionen - genügen, um die parlamentarische Mitwirkung zu gewährleisten. Dies gilt auch für die Begleitung der für die Schweiz relevanten gesetzgeberischen Tätigkeit der EU.

3. 07.056 n Einsatz von Angehörigen der Armee zum Schutz der Schweizer Vertretung in Teheran. Bericht

Die APK-S hat den bundesrätlichen Bericht zur Kenntnis genommen und dabei festgestellt, dass gesetzgeberischer Handlungsbedarf in Bezug auf die Informationspflicht des Bundesrates gegenüber dem Parlament bei Einsätzen von Armeeangehörigen zum Schutz schweizerischer Vertretungen im Ausland besteht. In ihren Augen trägt der geltende Artikel 70 des Militärgesetzes den Besonderheiten solcher Einsätze nicht genügend Rechnung. Sie unterstützt daher die Stossrichtung eines Postulates des Nationalrates, welches den Bundesrat beauftragt zu prüfen, wie das Parlament in die Entscheidfindung eingebunden werden soll. Ferner möchte die APK-SR, dass die für dieses Geschäft zuständige Sicherheitskommission des Ständerates (SiK-SR) Varianten für mögliche Änderungen des Militärgesetzes vertieft prüft.

4. 07.068 s Doppelbesteuerung. Abkommen mit Südafrika

Die Kommission hat die Botschaft über ein neues Doppelbesteuerungsabkommen mit Südafrika erörtert und dem Bundesbeschluss über die Genehmigung des Vertrages einstimmig zugestimmt. Die Kommission bewertet den Abschluss eines Doppelbesteuerungsabkommens mit einem afrikanischen Land, welches noch nicht Mitglied der OECD ist, als besonders positiv.

5. 07.036 n Abgeschlossene internationale Staatsverträge im Jahr 2006. Bericht

In diesem Bericht informiert der Bundesrat über die Abkommen, die er in eigener Kompetenz abgeschlossen hat. Der Bericht ermöglicht dem Parlament zu prüfen, ob ein bestimmter Vertrag nachträglich der parlamentarischen Genehmigung unterliegen soll. Die Kommission hat den Bericht zur Kenntnis genommen, ohne Abkommen dem parlamentarischen Genehmigungsverfahren zu unterstellen.

Die Kommission hat am 25. und 26. Oktober 2007 unter dem Vorsitz von Philipp Stähelin (CVP/TG) und im Beisein von Bundespräsidentin Micheline Calmy-Rey und von Bundesrat Pascal Couchepin in Bern getagt.

Bern, 26.10.2007    Parlamentsdienste