Mit der Zusatzbotschaft vom 9. März 2007 hat der Bundesrat die ersten Teile der überarbeiteten Bahnreform 2 ( 05.028 ), welche das Parlament 2005 zurückgewiesen hat, erneut vorgelegt, weitere Teile werden folgen. Mit dem vorliegenden Zusatzbericht sollen nun unter anderem technische und buchhalterische Vorschriften vereinheitlicht werden und die Beschaffung und der Unterhalt von Rollmaterial auch für die Privatbahnen mit Bürgschaften des Bundes ermöglicht werden, um so gleiche Wettbewerbsbedingungen wie für die SBB zu schaffen. Die umstrittensten Elemente sind die Schaffung privater Sicherheitsorgane, die polizeiliche Aufgaben im öffentlichen Verkehr wahrnehmen können und die vorgesehene Dauer der Aufbewahrung für Videoüberwachungsmaterial während 100 Tagen. Der Nationalrat hat in der Frühjahrssession 2008 der Vorlage des Bundesrates mit punktuellen Änderungen zugestimmt.
Eintreten auf die Vorlage war in der KVF unbestritten. Die Kommission hat die Detailberatungen zum Bundesgesetz über die Sicherheitsorgane der Transportunternehmen im öffentlichen Verkehr (BGST) begonnen. Abschliessende Entscheide wird sie an ihrer nächsten Sitzung am 19./20. Juni 2008 fällen. Die gesamte und sehr umfangreiche Vorlage soll voraussichtlich in der Herbstsession im Ständeratsplenum behandelt werden.
Die Kommission hat unter dem Vorsitz von Ständerat Peter Bieri (C; ZG) und in teilweisem Beisein von Bundesrat Moritz Leuenberger am 8. Mai 2008 in Bern getagt.
Bern, 09. Mai 2008 Parlamentsdienste