Im Rahmen einer vom Kanton Bern eingereichten Standesinitiative ( 05.309 Differenzierung der Motorfahrzeugsteuer auf Bundesebene) schlägt die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Ständerates eine Änderung des Automobilsteuergesetzes vor. Mit einer Erhöhung des Steuersatzes von heute 4 auf neu 8 Prozent sollen finanzielle Anreize für den Kauf von energieeffizienten und emissionsarmen Fahrzeugen geschaffen werden. Die Mehreinnahmen werden in Form eines Bonus an die Käuferinnen und Käufer von umweltfreundlichen Fahrzeugen ausbezahlt. Als Kriterium für die Bestimmung dieser Fahrzeuge dient die auf Basis der Energieetikette zu entwickelnde Umweltetikette. Der Bonus setzt sich aus zwei unabhängigen Teilen zusammen: Der Effizienz-Bonus wird dann ausbezahlt, wenn das Fahrzeug der Energieeffizienzkategorie A oder B angehört. Anspruch auf den Umwelt-Bonus besteht dann, wenn die Umweltbelastung des Fahrzeuges unterhalb einer bestimmten Limite liegt. Der volle Bonus wird dann fällig, wenn das Fahrzeug zur Kategorie A zählt und das Umweltkriterium erfüllt. Daneben gibt es vier weitere Kombinationsmöglichkeiten, welche zum Bezug von reduzierten Boni berechtigen. Die Gesetzesänderung wird innerhalb des bereits existierenden Systems vorgenommen und erfolgt haushaltsneutral. Die mittels dieser Massnahme zu erwartende CO2-Reduktion beläuft sich längerfristig auf durchschnittlich rund 200'000 Tonnen pro Jahr. Die Massnahmeneffizienz liegt im Bereich von 21 Franken pro vermiedene Tonne CO2.

Die Kommission schickt den Vorentwurf zur Änderung des Automobilsteuergesetzes bis zum 28. Februar 2009 in die Vernehmlassung. Die Stellungnahmen sind der Oberzolldirektion (Abteilung Zolltarif, Monbijoustrasse 40, 3003 Bern) zuzustellen. Der Vorentwurf und der erläuternde Bericht können auf der Website der Kommission (http://www.parlament.ch/D/dokumentation/ed-berichte-parl-org/ed-pa-berichte-parlament- vernehmlassungen/Seiten/vernehmlassung-automobilsteuern.aspx) abgerufen werden.

 Bern, 13. November 2008 Parlamentsdienste