Mittels eines Postulats verlangt die Kommission einen Bericht über die Entwicklung des schweizerischen Fernmeldemarkts.

Die einstimmige Kommission reicht ein Postulat zur Überweisung an den Bundesrat ein. Dieser soll dem Parlament bis spätestens Mitte 2010 einen Bericht über die Entwicklung des schweizerischen Fernmeldemarkts, die Erfahrungen mit dem revidierten Fernmeldegesetz und über einen allfälligen gesetzgeberischen Handlungsbedarf vorlegen.  Die Kommission entschloss sich zum Postulat, nachdem sie die Auswertung einer Anhörung von verschiedenen Telecomanbietern, die sie im vergangenen Jahr durchgeführt hatte, vorgenommen hat. In diesem Bericht sollen konkret Fragen zur Zugangsregulierung, zur Preisberechnung, zur Technologieneutralität, zu einer Teilung von Diensten und Netzen, zur Zielerreichung der Liberalisierung, zur Wettbewerbssituation bei Mobil- und Festnetz, zum Glasfaserausbau, zum Konsumenten- und Jugendschutz und zu den Kompetenzen der Comcom beantwortet werden.

Anschliessend beriet die KVF die am 3. Oktober 2008 von Ständerätin Forster eingereichte Motion. Teilrevision des FMG. Eingabe von Comcom, WEKO  und Preisüberwacher (08.3639 ). Die Motion sollte ursprünglich in der Wintersession vom Ständerat beraten werden. Da sich die KVF, wie oben erwähnt, gegenwärtig mit dem Fernmeldemarkt beschäftigt,  beantragte sie dem Büro des Ständerates, die Motion vorberaten zu können. Das Büro stimmte dem Anliegen zu. Der Vorstoss verlangt eine rasche Teilrevision des  Fernmeldegesetzes (FMG). Die Comcom soll neu nicht nur aufgrund einer Klage einer Fernmeldedienstanbieterin, sondern auch von sich aus tätig werden können, falls Anhaltspunkte vorliegen, dass die Bedingungen des Zugangs zu Netzen nicht diskriminierungsfrei und kostenbasiert angeboten werden. Da das revidierte FMG erst am 1. April 2007 in Kraft getreten ist, wollte die Kommission nicht bereits heute eine erneute Revision einleiten. Vielmehr will sie mit dem verlangten Bericht zum Fernmeldemarkt zuerst die Ausgangslage für einen gesetzlichen Handlungsbedarf klären. Die Kommission beantragt dem Rat deshalb einstimmig die Motion abzulehnen.

Frau Regierungsrätin Barbara Egger-Jenzer vertrat die Initiative des Kantons Bern. Flugtreibstoffbesteuerung (08.321 ) gegenüber der Kommission. Die Initiative verlangt vom Bund, für alle zivilen Flugzeuge eine generelle Flugtreibstoffbesteuerung zu erreichen sowie eine gemeinsame Strategie und Umsetzung für die Flugtreibstoffbesteuerung oder Emissionsabgabe mit ausländischen Staaten, insbesondere mit der EU, herbeizuführen. Den Auftrag zur Einreichung dieser Standesinitiative beim Bund gab eine Motion des Grossen Rates des Kantons Bern, die in der Septembersession 2008 mit 78 zu 62 Stimmen überwiesen wurde. Regierungsrätin Barbara Egger-Jenzer führte aus, dass es Ziel der Initiative sei, den CO2-Ausstoss zu verringern und damit den Klimaschutz zu fördern. Die Kommission unterstützt dieses Anliegen und erwartet auch vom Bundesrat, dass er seine bis heute eingeschlagenen Massnahmen für den Klimaschutz und seine Mitarbeit in internationalen Gremien weiterverfolgt. Betreffend eine Steuer auf Flugtreibstoffe ist festzuhalten, dass auf Inlandflügen und privaten Auslandflügen bereits heute eine solche Abgabe erhoben wird. Im internationalen Linienverkehr ist eine Flugtreibstoff- oder Emissionsabgabe gemäss dem auch durch die Schweiz ratifizierten Übereinkommen von Chicago nicht zulässig. Gleichwohl befürwortet die Schweiz grundsätzlich die Einführung einer Flugtreibstoffabgabe, allerdings kann dies nur unter dem Vorbehalt eines weltweit harmonisierten Vorgehens geschehen. Die Kommission begrüsst die Absichten und Bestrebungen des Bundesrates und steht hinter den Zielsetzungen der Initiative, sieht aber in deren Unterstützung keine Möglichkeit, dem Anliegen noch mehr Nachhaltigkeit zu verschaffen. So gab die Kommission der Initiative mit 11 zu 0 Stimmen keine Folge.

Die KVF hat heute die Differenz zum Nationalrat in der Gesamtschau FinöV/ZEB (07.082 ) weitgehend ausgeräumt. Der Nationalrat ist in der Wintersession 2008 in den wichtigsten Punkten der Vorlage den Beschlüssen des Ständerates vom Sommer 2008 gefolgt. Nominell verblieben nur acht Differenzen, darunter mehrheitlich sprachliche Präzisierungen. In zwei materiellen Punkten hat sich die KVF heute dem Nationalrat angeschlossen: Einstimmig entschied sie sich ebenfalls für eine zwingende Verpflichtung zu baulichen Kompensationsmassnahmen im Regionalverkehr, falls der durch ZEB ausgelöste Mehrverkehr Engpässe auslöst. Mit 9 zu 2 Stimmen beschloss die Kommission auf ein vermeintliches Pfand für die nächste ZEB-Etappe („Bahn 2030“) zu verzichten und entsprechend auf die detaillierten Übergangsbestimmungen in Artikel 17 des ZEB-Gesetzes zu verzichten. Einzig beim Lärmschutz - der Nationalrat ist auf die entsprechende Senkung des Zahlungsrahmens relativ knapp nicht eingetreten - hat die Kommission mit 9 zu 2 Stimmen eine Differenz aufrechterhalten. Wie der Bundesrat und der Ständerat bereits in der Erstberatung ist die Mehrheit der KVF der Ansicht, dass die beschlossenen Massnahmen umgesetzt worden sind und die erfreulicherweise eingesparten Mittel anderweitig verwendet werden und nicht einfach ohne konkreten Verwendungszweck im Budget belassen werden sollten.
Das Geschäft wird in der Frühjahrssession vom Ständerat beraten und allenfalls können auch die letzten Differenzen noch während dieser Session ausgeräumt werden.

Die Kommission hat sich ferner durch die Verwaltung über den Stand der Umsetzung der dringlichen Agglomerationsprogramme aus dem Infrastrukturfonds ( 05.086 ) und das erste ordentliche Agglomerationsprogramm informieren lassen. Mit Besorgnis hat die Kommission zur Kenntnis genommen, dass sich der Bund finanziell nur zeitlich verzögert und nicht mit dem gesetzliche möglich Maximum an den bereits beschlossenen Agglomerationsprojekten beteiligt. Angesichts einer sich abschwächenden Konjunktur hält dies die Kommission für ein falsches Vorgehen. Sie hat deshalb einstimmig eine Kommissionsmotion gutgeheissen (09.3001 Mo. KVF-SR. Konjunkturstützende Massnahmen), welche den Bundesrat auffordert, sich stärker und schneller an den Agglomerationsprogrammen zu beteiligen. Andernfalls müssten die Kantone die fehlenden Beträge vorfinanzieren und würden damit ihre Mittel für Kapitalzinsen anstatt für konjunkturrelevante Massnahmen verbrauchen.

Der Ständerat hat am 8. Dezember 2008 seiner Verkehrskommission in einem eher seltenen Verfahren zwei Vorstösse zur Vorberatung zugewiesen, welche einen Bericht bzw. den Bau eines zweiten Strassentunnels am Gotthard verlangen (08.3594 Mo. Marty Dick. Gotthard-Strassentunnel. Zweite Röhre mit einspuriger Verkehrsführung und 08.3745 Po. Lombardi. Sanierung des Gotthard-Strassentunnels. Bau einer zweiten Röhre). Die KVF teilt die Meinung ihrer Tessiner Kollegen, dass die Aufrechterhaltung des Verkehrsflusses vom und in den Kanton Tessin bei einer allfälligen Sanierung des heutigen Gotthardstrassentunnels von grosser nationaler Bedeutung ist. Da zurzeit aber noch nicht genügend Klarheit über den aktuellen technischen und baulichen Zustand des Gotthardtunnels und der -bergstrasse herrscht und auch offen ist, inwieweit neue sicherheitstechnische Aspekte bei einer allfälligen Totalsanierung berücksichtigt werden müssen, will die KVF den Bundesrat mittels eines Kommissionspostulats zu einer umfassenden Abklärung verpflichten. Bis Ende 2010 soll er ein vertieftes Konzept vorlegen. Er soll darin aufzeigen, bis wann welche Sanierungsabreiten nötig sind, welche Vor- und Nachteile eine allfällige zweite Röhre hätte und unter welchen Bedingungen und zu welchem Preis - politisch und ökonomisch - eine solche allenfalls gebaut werden könnte. Wie der Bundesrat möchte dabei aber die KVF die beiden Fragen der Sanierung und der Sicherheit strikt trennen. Klar ist nach Ansicht der Kommission, dass die reine Kapazitätsfrage, also die Staus an Ostern und Pfingsten, kein hinreichendes Argument für einen höchst kostspieligen zweiten Strassentunnel am Gotthard sind. Die Kommission hat das Postulat (09.3000 Sanierung des Gotthard-Strassentunnels) einstimmig angenommen. An ihrer nächsten Sitzung vom 9. Februar 09 wird sie entscheiden, ob sie als Folge ihres heutigen Beschlusses die beiden Vorstösse der Tessiner Standesherren ablehnt oder nicht.

Bern, 13. Januar 2009 Parlamentsdienste