07.492 s Pa. Iv. Schutz und Nutzung der Gewässer (UREK-S)
Die Kommission hat am Dienstag die Detailberatung des indirekten Gegenentwurfs zur Volksinitiative «Lebendiges Wasser (Renaturierungsinitiative)» (07.060) abgeschlossen. Ziel der Vorlage zur Änderung des Bundesgesetzes über den Schutz der Gewässer (GSchG), des Wasserbau- sowie des Energiegesetzes ist es, ein Gleichgewicht zwischen dem Schutz und der Nutzung der Gewässer herzustellen. Nach eingehender Prüfung der Vorlage hat die Kommission mit 13 zu 10 Stimmen bei 1 Enthaltung den von ihr abgeänderten Entwurf des Ständerates angenommen. Eine Minderheit beantragt Nichteintreten, da die Vorlage in ihren Augen zu sehr auf den Gewässerschutz ausgerichtet ist und den landwirtschaftlichen Interessen sowie den neuen energiepolitischen Zielen zu wenig Rechnung trägt.
Die Kommission unterstützt im Grossen und Ganzen den von der ständerätlichen Schwesterkommission ausgearbeiteten Kompromiss, beantragt allerdings verschiedene Änderungen, insbesondere dort, wo es um die Auswirkungen auf die landwirtschaftlichen Nutzflächen geht.
Die Kommission prüfte die Auswirkungen des Gegenentwurfs auf die landwirtschaftlichen Grundstücke und die Fruchtfolgeflächen, auf die Landwirtschaftsproduktion sowie auf das bäuerliche Bodenrecht. Um sich ein besseres Bild davon zu machen, welchen konkreten Situationen die Kantone bei Revitalisierungsvorhaben gegenüberstehen, hörte die Kommission Vertreter der Schweizerischen Bau-, Planungs- und Umweltdirektoren-Konferenz sowie der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Beauftragten für Natur- und Landschaftsschutz an. Die Kommission möchte, dass der Gewässerraum nicht als Fruchtfolgefläche gilt und dass die Vorgaben des Sachplans für Fruchtfolgeflächen eingehalten werden. Weiter beantragt sie, dass den Bewirtschaftern des Gewässerraums für die extensive Nutzung ihrer Flächen die Abgeltungen gemäss Bundesgesetz über die Landwirtschaft entrichtet werden und das Landwirtschaftsbudget entsprechend aufgestockt wird. Mit den Abgeltungen, die der Bund den Kantonen für die Planung und Umsetzung von Massnahmen zur Revitalisierung von Gewässern gewährt, sollen bei renaturierungsbedingten Überschwemmungsschäden auch die Bewirtschafter des Gewässerraums entschädigt werden. Die Kommission beantragt ferner, zur Regelung der Fälle, in denen der Gewässerraum nicht im landwirtschaftlichen Besitz bleiben kann, ein Kaskadensystem anzuwenden.
Die vom Ständerat beschlossenen weiteren Ausnahmen von den Mindestrestwassermengen bei Gewässerabschnitten mit geringem ökologischem Potenzial fanden bei der Kommissionsmehrheit Zustimmung. Mit diesen zusätzlichen Ausnahmen sollen die kürzlich festgelegten Ziele zur Energieproduktion aus Wasserkraft erreicht werden. Gemäss Minderheitsanträgen sollen die Bestimmungen über die Restwassermengen flexibler ausgestaltet beziehungsweise verschärft werden.
Was die Revitalisierung von Gewässern betrifft, beantragt die Kommission mit Stichentscheid ihres Präsidenten, den Kantonen zu überlassen, ob sie eine Planung festlegen und Programme mit realistischen zeitlichen Vorgaben erstellen wollen. Eine starke Minderheit der Kommission ist wie der Ständerat der Auffassung, dass die Kantone, wenn sie schon für die Revitalisierung von Gewässern zu sorgen haben, auch dazu verpflichtet werden sollten, in einer Planung festzulegen, welche Gewässer innert welcher Frist zu revitalisieren sind.
Eine Minderheit beantragt, dass bei der Verbauung und Korrektion von Gewässern deren natürlicher Verlauf möglichst beibehalten oder nach angemessener Berücksichtigung der wirtschaftlichen Auswirkungen wiederhergestellt wird. Das geltende Recht sieht keine Berücksichtigung der wirtschaftlichen Auswirkungen vor.
Schliesslich beantragt die Kommission, dass die Nutzung von Ausgleichbecken zur Pumpenspeicherung, die zur Verhinderung oder Beseitigung von Schwall und Sunk erstellt worden sind, keine Konzessionsänderung erfordert.
08.496 n Pa. Iv. Rechsteiner-Basel. Stromnetze. Den service public rechtlich klar absichern
Die Kommission hat eine parlamentarische Initiative von NR Rechsteiner-Basel vorgeprüft, welche verschiedene Massnahmen gegen Strompreiserhöhungen verlangt. Die Initiative fordert insbesondere eine rechtliche Verselbständigung der Übertragungs- und Verteilnetze, die Unhabhängigkeit des Swissgrid-Verwaltungsrates, griffigere Sanktionsmöglichkeiten für Verstösse gegen das Stromversorgungsgesetz (StromVG) und effizientere Verfahren, indem Verfügungen der ElCom betreffend Netzgebühren durch Anfechtungen vor dem Bundesgericht keine Verzögerung erfahren.
Die Kommission hat festgestellt, dass weitere von der Initiative geforderte Massnahmen bereits mit der Revision der Stromversorgungsverordnung getroffen wurden. Sie anerkennt jedoch, dass der nächste Schritt zur Abdämpfung von überhöhten Strompreisen eine Revision des Stromversorgungsgesetzes bedingt. Entsprechende Vorstösse der Kommission wurden bereits an den Bundesrat überwiesen und verschiedene Anpassungen werden derzeit vom UVEK geprüft. Die Kommission wird die Entwicklungen in diesem Bereich weiterhin aufmerksam verfolgen. Sie hat mit 14 zu 4 Stimmen bei 6 Enthaltungen beschlossen, die Vorprüfung der Initiative zu sistieren, bis die Ergebnisse der laufenden Arbeiten zur Änderung des StromVG vorliegen.
UREK 08-33 Erneuerbare Energien. Zertifizierung von Kleinwasserkraftwerken
Gemäss Artikel 3 der Verordnung des UVEK über den Nachweis der Produktionsart und der Herkunft von Elektrizität (RS 730.010.1) müssen Anlagen mit einer Anschlussleistung ab 30 kVA ihre Anlage- und Produktionsdaten von externen, akkreditierten Auditoren beglaubigen lassen. Diese Regelung stellt nach Meinung der Kommission eine unnötige Kostenbelastung für die kleinen Stromproduzenten dar. Die Kommission ist der Ansicht, dass für diese ein vereinfachtes Verfahren genügen würde, da Anlagen dieser Art ihre Energie ausschliesslich an den Netzbetreiber liefern. Die Beglaubigung der Daten könne daher, insbesondere bei Anlagen, die erneuerbare Energie nutzen, jederzeit durch den Betreiber der Messstelle (Netzbetreiber) im Rahmen der Stromübernahme bzw. bei der Inbetriebnahme einer Anlage erfolgen. Mit der Vereinfachung des Verfahrens könnten nach dem Erachten der Kommission unnötige Kosten, welche der Entwicklung bzw. Renovation von kleinen, mit erneuerbarer Energie wie Wasser (Kleinwasserkraftwerke), Wind, Biomasse oder Solarenergie betriebenen Stromerzeugungsanlagen im Wege stehen, vermieden werden. Die Kommission hat sich deshalb einstimmig für die Einreichung einer Kommissionsmotion entschieden, welche den Bundesrat beauftragt, dafür zu sorgen, dass die für den Herkunftsnachweis erforderliche Zertifizierung der Unternehmens- und Produktionsdaten von Anlagen im Sinne von Artikel 5a des Energiegesetzes (EnG) durch den Betreiber der Messstelle (d. h. des Stromnetzes) und für den Produzenten kostenlos vorgenommen wird.
06.469 n Pa. Iv. Recordon. Verbot des Standby-Modus bei Elektrogeräten
Die parlamentarische Initiative von Nationalrat Recordon möchte den Standby-Modus bei Elektrogeräten, namentlich bei der Unterhaltungselektronik und den Haushaltgeräten, bis auf wenige Ausnahmen verbieten. Die Kommission beantragt ihrem Rat mit 16 zu 8 Stimmen bei einer Enthaltung, der Initiative keine Folge zu geben. In den Augen der Kommissionsmehrheit wurde das Grundanliegen der Initiative bereits erfüllt: Aufgrund der Diskussion zu dieser Initiative reichte die UREK-N 2007 eine Kommissionsmotion ein (Mo. 07.3560 Erhöhung der Energieeffizienz. Änderung von Artikel 8 des Energiegesetzes), die inzwischen an den Bundesrat überwiesen wurde. Darüber hinaus liegt das Revisionspaket des Bundesrates zur Energieeffizienz vor, welches für viele Geräte die Höhe des Standby Verbrauchs limitiert. Die Limitierung des Verbrauchs erachtet die Mehrheit als sinnvoller als ein Verbot des Standby-Modus. Vor allem bei Bürogeräten ist die Alternative zum Standby-Modus oft nicht das Abschalten, sondern der volle Betriebsmodus. Diese wichtige Möglichkeit, Energie zu sparen, sollte nicht mit einem Verbot verunmöglicht werden. Eine Minderheit der Kommission unterstützt das Verbot des Standby-Modus bei Geräten, die nicht im Bereitschaftsmodus sein müssen. Sie beantragt daher, der Initiative Folge zu geben.
08.492 n Pa. Iv. Fraktion G. Die wegen der Strommarktliberalisierung anfallenden ausserordentlichen Gewinne der Stromunternehmen besteuern und den Ertrag zur Förderung der Energieeffizienz und erneuerbarer Energien verwenden
Die Kommission hat die oben erwähnte parlamentarische Initiative vorgeprüft. Die Kommissionsmehrheit spricht sich gegen die parlamentarische Initiative aus. Sie betont, dass die Elektrizitätsunternehmen angesichts der momentanen Wirtschaftslage aber vor allem angesichts der drohenden Versorgungslücke ihre Gewinne für neue Investitionen benötigen. Die Mehrheit der Kommission anerkennt, dass im Zusammenhang mit der Förderung der erneuerbaren Energien bzw. der kostendeckenden Einspeisevergütung (KEV) Lösungen gefunden werden müssen, jedoch ist eine Besteuerung ausserordentlicher Gewinne ihrer Ansicht nach der falsche Weg. Die Kommission beantragt mit 17 zu 8 Stimmen, der parlamentarischen Initiative keine Folge zu geben. Eine Minderheit befürwortet eine zusätzliche Besteuerung der Stromproduzenten. Sie argumentiert, dass den Produzenten nach einer Gewinnabschöpfung immer noch genügend Geld bleibe, um Investitionen zu tätigen.
08.483 n Pa. Iv. Fraktion G. Transparenz bei den Entschädigungen der Elektrizitätsunternehmungen
Die Kommission hat eine von der Grünen Fraktion eingereichte parlamentarische Initiative vorgeprüft, welche die nötigen gesetzlichen Bestimmungen fordert, damit die Entschädigungen der Leitungsgremien der Elektrizitätsunternehmen im Rahmen der jährlichen Elektrizitätsstatistik offengelegt werden müssen. Die Offenlegungspflicht soll für die Entschädigungen des obersten Kaders sowie für die Mitglieder des strategischen Leitungsorgans gelten. Die Mehrheit der Kommission sieht keinen Handlungsbedarf, da mit der Revision des Aktienrechts das Anliegen der parlamentarischen Initiative bereits erfüllt wird. Ausserdem publiziert ein Grossteil der Elektrizitätswerke die Vergütungen an die Mitglieder der Geschäftsleitung und des Verwaltungsrates bereits heute im Geschäftsbericht. Die Kommission beantragt deshalb mit 16 zu 7 Stimmen bei 2 Enthaltungen, der parlamentarischen Initiative keine Folge zu geben. Eine Minderheit der Kommission ist der Ansicht, dass die Angaben zu den Entschädigungen für die obersten Kader und die strategischen Leitungsorgane jährlich in der Schweizerischen Elektrizitätsstatistik publiziert werden sollen. Damit könnten sich Konsumentinnen und Konsumenten schnell und einfach über die Höhe der Entschädigungen, welche sie über die Stromrechnungen mitfinanzieren, informieren.
08.451 n Pa. Iv. Neirynck. Energie sparen beim Trinkwasser
Die Kommission hat eine von Nationalrat Neirynck eingereichte parlamentarische Initiative vorgeprüft, welche vorsieht, dass gesetzliche Bestimmungen geschaffen werden, welche die Produktion, die Einfuhr und Ausfuhr sowie die Verteilung und den Verkauf von Wasser in PET-Flaschen verbieten. Der Verkauf von Mineralwasser in Glasflaschen wäre von der Initiative nicht betroffen. Für die Kommissionsmehrheit beruht die Forderung, Wasser in PET-Flaschen zu verbieten, auf einer ökologischen Fehlbewertung, da PET-Einweg und Glas-Mehrwegflaschen bewiesenermassen ökologisch gleichwertige Verpackungen sind und somit ein Verbot von Wasser in PET-Flaschen nicht hilft, Energie einzusparen. Die Kommission beantragt daher mit einer deutlichen Mehrheit von 17 zu 4 Stimmen bei 4 Enthaltungen, der Initiative keine Folge zu geben. Eine kleine Minderheit unterstützt die Stossrichtung der Initiative, räumt jedoch ein, dass man anstatt eines Verbotes von PET-Flaschen eher finanzielle Anreize, beispielsweise durch die Einführung einer Besteuerung der grauen Energie, schaffen sollte.
Die Kommission hat am 30. und 31. März 2009 unter dem Vorsitz von Nationalrat Toni Brunner (V/SG) in Bern getagt.
Bern, 1. April 2009, Parlamentsdienste